Der Sohn eines Bauern und Gerichtsmannes, der die Weißgerberei erlernen soll, wird 1691 abgewiesen, weil sein Großvater, ein begüterter Bauer, vor 30–40 Jahren als gräflicher Diener bei der Kastration von Pferden geholfen hatte.
*
Damals wurde in die Zünfte nur aufgenommen, wer außer ehelicher Geburt auch eheliche Erzeugung seiner Eltern und Voreltern nachweisen konnte! Dasselbe wurde von den Frauen der Zunftgenossen gefordert. Die Verzeihung eines Ehebruches genügte zum Ausschluß aus der Zunft. Hammurabi dachte darin milder. § 129 seines Gesetzes lautet: Wenn jemandes Ehefrau mit einem Zweiten ruhend ertappt wird, soll man sie (beide) binden und ins Wasser werfen. Wenn der Eheherr der Frau verzeiht, so soll auch der König seinen Untertan begnadigen[234].
*
Im Jahre 1696 war eine Frau in Hernstadt an der Bartsch im Fieberdelirium ins Wasser gesprungen und ertrunken. Der Witwer mietete einen Taglöhner und fuhr mit ihm im Kahn zur Leiche, um sie aus dem Wasser ziehen zu lassen. Dieser seiner Frau erwiesene Liebesdienst wurde ihm und seiner Tochter aus zweiter Ehe noch ein Menschenalter nachgetragen, denn als diese sich mit einem Schneider verheiraten wollte, wurde ihr wegen der einstigen Schiffsführung ihres Vaters ein Zeugnis ihrer ehelichen Geburt und ihrem Bräutigam die Aufnahme in die Zunft verweigert[235].
*
Als im Jahre 1757 der Winterthurer Rittmeister Hegner zur „Sonne“ vier Pferde, die in der Eulach ertrunken waren, herausziehen half, machte er sich die Tragweite wohl nicht klar: „In raschem Eifer hatte er an einem Seil gezogen, ohne zu fragen, wer es befestigt, und ohne sich umzusehen, wer neben ihm ziehe. Bald war er nach Zürich zitiert, um sich zu legitimieren, daß er nie an einem Seil gezogen oder eins angerührt, das der Henker angemacht. Auf seine ehrliche Verantwortung ward ihm auferlegt, ein Attest vorzulegen, daß dies nicht geschehen. Man ging nämlich damit um, den Rittmeister Hegner für einen anrüchigen Mann, und somit des ehrenvollsten Dienstes, des Kommandos einer Dragonerschwadron, für unwürdig zu erklären. In dieser ehrenhaften Not trat er vor Schultheiß und Rat mit der Bitte, daß Kundschaft angehört und ihm ein Attest gegeben werde. Allein ‚die Bedenklichkeit und anscheinende Weitläufigkeit dieses Handels‘ setzte den Rat in Furcht. Er willfahrte dem Begehren des Bürgers nicht und ließ um des Scharfrichters willen den Rittmeister im Stich“[236].
*
Als Gegenstück zum subtilen Ehrbegriff der Zünfte seien hier einige Daten aus der Familiengeschichte der mächtigen Grafen von Cilli angeführt. Aus diesem Geschlecht hatte Kaiser Sigismund sich seine berüchtigte Gemahlin Barbara erwählt. Wir werden sie später näher kennen lernen.
Ulrich II., der Schwager Sigismunds, war ein wilder Knabe. Als er mit einer Frau ein Verhältnis hatte und deren Mann, den er deshalb in seine Dienste genommen hatte, ihn um Entlassung bat, gab er sie ihm, schickte aber Diener nach, die ihn ermordeten. Das ereignete sich etwa 1455, und kein Hahn krähte danach. Sein Vater Friedrich II. war nicht besser (c. 1370–1454). Zuerst war er vermählt mit Elisabeth, Tochter des Grafen Stephan Frangipani. Er verließ sie, um sich heimlich mit der Veronica von Teschewitz zu verbinden. Als der Wüterich dann zur ersten Frau zurückkehrte, um Versöhnung zu feiern, erstach er sie mit seinem Jagdmesser. Diesmal war es eine Gräfin, und da konnte die Sache denn doch nicht vertuscht werden. Friedrich wurde sogar zum Tode verurteilt, dann begnadigt und seinem Vater übergeben, der ihn längere Zeit gefangen hielt. Als er frei gelassen wurde, war keine Frau oder Jungfrau vor ihm sicher. Hatte er eine geschändet, dann schickte er sie einfach ohne jede Entschädigung wieder zum Mann oder Vater zurück. Einem Ehemann, der seine Frau nicht ohne weiteres wieder zurücknehmen wollte, legte er, empört über diese Anmaßung, eine Geldstrafe auf! Wie könne er es wagen, ihm Schwierigkeiten zu machen, wo doch er selbst, ein edler Graf, die Umarmungen einer Frau nicht verachtet habe, die vorher von diesem Plebejer entweiht worden sei! Einen Adeligen ließ er aus Eifersucht grausam töten, weil er ihn im Verdacht hatte, mit einer seiner zahlreichen Geliebten sich eingelassen zu haben. Seine heimliche Gemahlin Veronica ließ sein Vater Herrmann (1385–1435) im Bade ertränken (c. 1428). Als dieser edle Graf das Zeitliche segnete, schrieb die Chronik von Cilli – und das ist bezeichnend – „Nach dem was groß Clag, denn er war ein frommer Mann und ein rechter Sühner und Friedmacher, wo er mocht zwischen Armen und Reichen“[237].