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Keyßler erzählt im Jahre 1729 folgendes: »In den Dörfern des benachbarten Bregenzerwaldes hat bisher die wunderliche Gewohnheit regieret, daß die unverheiratheten Baurensöhne und Knechte ohne Scheu so lange bei einem ledigen Mädchen haben schlafen können, bis dieselbe ein Kind von ihnen bekommen, da dann jene erst, und zwar bei den höchsten Strafen, verbunden waren, sie zu heirathen. Diese Art von Galanterie heißen sie fuegen, und finden sie daran so wenig auszusetzen, daß, da man seit etlichen Jahren, kraft obrigkeitlichen Amtes, diese schändliche Weise abschaffen wollen, es zu einer Art von Aufruhr gediehen, und die Sache noch in einem Proceß, zu dessen Führung sie einen Advocaten aus Lindau angenommen haben, verwickelt ist.«[210]

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Nicht viel früher herrschte auch in den Bürgerhäusern noch die schöne Sitte des »Beischlafens auf Glauben«, die wir im vorigen Bande kennen gelernt haben. Der Prädikant Wilhelm Ambach (Quellen zur Frankfurter Gesch. II, 34) erzählt von Frankfurt a. M. darüber (zitiert nach Schultz): »Das weibliche geschlecht ist ja fast blöd und schwach, aber man sahe hie bei vielen, daß in hurei, ehebruch und aller leichtfertigkeit stark und frech waren, dann auch 50jährige witfrauen, die jetzt Kindeskinder haben, aller ehren und freundschaft vergessen; jungfrauen sind ihren herrn und eltern entlaufen, sich in schändliche hurei begeben; jedoch haben etliche aus ihnen öffentlich geehlichet, viel blieben ungeehlichet, schlufen bei uf Gelderischen glauben, gewöhnlich aber lebten sie frech und gut kriegerisch...«

Daß der biedere Prädikant, wie bei einem Geistlichen selbstverständlich, furchtbar übertreibt und nach den zu hoch hängenden Trauben schielt, ist eine Sache für sich. An der Sitte des »Gelderischen Glaubens« auch in Bürgerkreisen wird sich kaum zweifeln lassen.[211]

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Ja, die gastliche Prostitution, bei barbarischen und halbbarbarischen Völkern sehr häufig und darin bestehend, daß der Wirt seinem Gast das Eheweib oder die Tochter für die Nacht leiht, läßt sich in Deutschland noch sehr spät nachweisen. Ältere Zeugnisse, an denen in Skandinavien und für Island kein Mangel herrscht, fehlen bei uns, dafür berichtet aber Thomas Murner in der Gäuchmatt (Geschwor. Art. 9): »es ist in dem Niderlande auch der Brauch, so der Wirt ein lieben gast hat, daß er im sin frouw zulegt auf guten glouben.« Ja, in einem Briefe an J. G. Forster vom 20. Juni 1788 erzählt der in Bern wohnende, aus Biel gebürtige Höpfner, daß es im Berner Oberlande verbürgter Brauch sei, daß ein Vater seine Tochter, ein Bruder seine Schwester, ein Mann seine Frau dem fremden Gast in aller Höflichkeit zur Nacht anbiete und sich eine große Ehre daraus mache, wenn man es annehme.[212]

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Im alten Skandinavien scheint es Sitte gewesen zu sein, daß der Beischlaf vor der Hochzeit ausgeübt wurde. Sehr sonderbar ist, daß Fritjof die Prinzessin Ingeborg gleich nach der Verlobung im Tempel zu Baldershagen genießt, und nicht minder erstaunlich, daß König Harald in Norwegen, der die schöne Asa mit Gewalt gewinnen will, dem für ihn eintretenden Ritter gestatten muß, mit ihr die Probenacht zu halten, bevor er zu den Waffen greift![213]

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