Ein sonderbarer Brauch, der sich sonst nur bei barbarischen oder halbbarbarischen Völkern findet, herrschte noch vor zwei Jahrhunderten in Island. In der Relation d’Islande dans le Recueil des Voyages au Nord. Amsterdam 1715. T. I, p. 35 heißt es: »Les filles, qui sont fort belles dans cette Isle, mais fort mal vetues vont voir ces Allemans et ofrent à ceux, qui n’ont pas des femmes de coucher avec eux pour du pain, pour du biscuit et pour quelqu’autre chose de peu de valeur. Les pères mêmes, dit-on, présentent leurs filles aux Etrangers. Et si leurs filles déviennent grosses, ce leur est un grand honneur. Car elles sont plus considerées et plus recherchées par les Islandois, que les autres. Il y a même de la presse de les avoir.«
Übrigens sollen, wie ich von glaubwürdiger Seite erfahre, noch heute im Schwarzwald und auch in Mecklenburg, vielleicht auch anderwärts, ähnliche Sitten herrschen. Und zwar nicht nur »Probenächte«, sondern auch die Anschauung, daß das schwangere Bauernmädchen höher geschätzt wird, als eines, das seine Fruchtbarkeit erst noch beweisen muß. Allerdings heiratet fast ausnahmslos der Bauernbursch das von ihm geschwängerte Mädchen.
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Noch im späteren Mittelalter war unter dem hohen Adel, also nicht etwa nur im Volke, der Brauch verbreitet, daß die Braut vor der Hochzeit sich ihrem Bräutigam ganz hingab. So hielt im Jahre 1378 nach einer Urkunde Graf Johann IV. von Habsburg ein ganzes halbes Jahr lang mit der Herzland von Rappoltstein Probenächte ab, um dann wegen seiner Untüchtigkeit einen Korb zu erhalten. Allerdings hatte die Dame nicht so ganz unrecht. Köstlich aber ist die Kur, die ein Straßburger »Meister Heinrich von Sachsen, der der beste Meister ist, den man finden kan« anwandte: »undt hiengent ime an in eine Bad an sin Ding ettwie viel Bliges (Blei) wol fünfzig Pfunf schwer undt pflasterten ine, als menlich seitt, undt verfieng alles nüt, daß sü imme ut gemachen konnten, daß er verfengklich were zu Frowen.« Wiewohl diese Kur lange fortgesetzt wurde, hatte sie so wenig Erfolg, wie die entschieden angenehmere, ihm hundert Frauen vorzustellen, um diejenige auszusuchen, die voraussichtlich die gewünschte Wirkung erzielen würde.[214]
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Höchst bezeichnend für Sitte und Schamgefühl unserer Ahnen ist folgende Geschichte, die Vitus Arnpek erzählt: Herzog Ludwig I. von Bayern hielt eine Probenacht mit der schönen verwitweten Gräfin Ludmilla von Bogen, einer geborenen böhmischen Prinzessin. Da die Gräfin wohl nicht ohne Grund fürchtete, der Herzog wolle zwar die Freuden der Liebe bei ihr genießen, sie dann aber sitzen lassen, ersann sie eine List. Als der Herzog wieder einmal sie besuchte, fand er auf dem vor ihrem Bette hängenden Vorhang vor ihr drei schön gemalte Ritter. Sie legten sich zu Bett und huldigten der Liebe Freuden. Die Gräfin aber bewog den Herzog, ihr zu schwören, daß er sie zu seiner Gemahlin machen wolle, was er auch angesichts der gemalten Ritter tat. Kaum war es geschehen, als die Gräfin den Vorhang zurückzog, so daß drei Ritter, die sie vorher dahinter versteckt hatte, und die also Zeugen des nicht alltäglichen Schauspiels gewesen waren, sichtbar wurden. Sie bestätigten sofort, daß sie des Herzogs Schwur gehört hatten. Ludwig aber war sehr überrascht, da er wohl gehofft hatte, ohne Zeugen den Schwur ableugnen zu können. Er führte nach einem Jahr mit großen Festlichkeiten die Gräfin heim. Übrigens hat diese Geschichte im Volksliede ihre Verewigung gefunden.[215]
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Noch im 16. Jahrhundert war es Sitte, daß die Jungvermählte sich in der Brautnacht nackt zu Bett begab, woher das französische Sprichwort stammt: »Ses promesses ressemblent à celle d’une mariée qui antreroit au lit en chemise.« Im weiteren Verlaufe des Jahrhunderts erst bürgerte sich der heutige Brauch, im Hemd zu schlafen, wenigstens im Winter, allgemein ein. Aber das 1618 erschienene Buch »La Bienséance de la conversation entre les hommes« hielt es noch für nötig, vom Schlafen ohne Hemd abzuraten. Ja in »La civilté nouvelle« vom Jahre 1667 erscheint noch die gleiche Mahnung. Allerdings handelt es sich jetzt nicht mehr um die erste Gesellschaft.[216]
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Das kanonische Recht scheidet die Ehe bekanntlich nur dann, wenn durch männliches oder weibliches Unvermögen der Zweck, Kinder zu erzeugen, nicht erfüllt werden kann. Der berühmte französische Jurist François Hotman (1524–1590) prüft nun sehr eingehend die Frage, wie die männliche Impotenz festgestellt werden könne und liefert in seiner langen und grundgelehrten Abhandlung auch folgenden Passus: »An Stelle der beiden Feststellungsmethoden hat man, ich weiß nicht durch welches Unglück unseres Jahrhunderts, eine weitere eingeführt, die die brutalste ist, die man sich ausdenken kann und von der wir hoffen, daß sie von ebenso kurzer Dauer ist, wie sie wenig Vernunft und juristisches Aussehen (apparence) besitzt: Es ist dies der sogenannte Kongreß. Abgesehen davon, daß er gegen die öffentliche Ehrbarkeit verstößt, ist er überdies unzweifelhaft auch unnütz.... Erst seit kurzer Zeit ist dieses Verfahren in Übung: sein Ursprung mag darin zu suchen sein, daß ein scham- und ehrloser Mann, der von seiner Frau der Impotenz geziehen war, sich rühmte, den Beweis seiner Tüchtigkeit zu erbringen in Gegenwart von Leuten, die sich darauf verstünden. Und wenn die Richter diesen Beweis zuließen, so geschah es sowohl aus Überraschung und weil sie darüber nicht reiflich nachgedacht hatten, als auch weil einige Weise im Anfange dieses Verfahren nicht für schlecht hielten, in der Erwägung, die Frauen durch diese Schande und Schamlosigkeit von der allzu großen und häufigen Klage, die sie gegen ihre Ehemänner erhoben, abzuschrecken. Denn das Gesetz gestattet bisweilen ein Übel, um ein größeres zu heilen. Ein Beispiel dafür bietet die Geschichte, die Aulus Gelius lib. 15, kap. 10 von einigen jungen Mädchen aus Milet erzählt, die aus Verrücktheit freiwillig aus dem Leben schieden. Und man konnte dieser Krankheit, die sich stark vermehrte, keinen Einhalt tun, außer durch eine entehrende Strafe, die man über sie verhängte: die Männer bestimmten, daß alle diejenigen, die sich auf diese Weise umgebracht hatten, splitternackt überall herumgetragen und dem Volk gezeigt würden. Die übrigen jungen Mädchen wurden durch die Schande eines so wenig ehrenvollen Leichenbegängnisses derart ins Herz getroffen, daß sie ihren Verstand wiedergewannen und nicht mehr in diese Krankheit verfielen.