In einem Pommerschen Städtchen ist die Benutzung von Leitern ohne Spitzen untersagt. Eines Nachts im Jahre 1909 besuchte ein Dieb ein Gehöft und benutzte eine auf dem Hofe stehende Leiter, um in das Haus einzusteigen. Er wird gestört, die Leiter fällt um und er bricht den Oberschenkel. Nun haben wir aber die sogenannte Haftpflicht, und das war für den Dieb ein großes Glück. Der Besitzer des Gehöftes muß dem Herrn Einbrecher die durch den Schenkelbruch entstandenen Kurkosten und eine Entschädigungssumme zahlen, weil die spitzenlose Leiter gegen das Gesetz verstieß!![234]
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Zu dieser erbaulichen Geschichte bietet die folgende ein allerliebstes Gegenstück. In einem Dorfe in der Provinz Schleswig-Holstein bricht Feuer aus. Fünf Menschenleben sind in Gefahr. Ein Arbeiter wagt sein eigenes und rettet die fünf, wird dabei aber so schwer verletzt, daß er längere Zeit keine Arbeit verrichten kann. Sein Antrag bei der Gemeinde um Unterstützung wird rundweg abgelehnt, weil er – die Rettung »ohne Order« vorgenommen hatte. Difficile est satyram non scribere.[235]
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Der Ruhm des schleswig-holsteinschen Abdera ließ die edlen Bewohner Altonas anscheinend nicht schlafen. Sie bemühten sich also auch ihrerseits, eine denkwürdige Tat zu begehen, und das gelang ihnen über Erwarten glänzend. Der früher in Altona angestellte Schutzmann Riese hatte vor einiger Zeit ein Kind aus dem Treibeis der Elbe vor dem Tode des Ertrinkens gerettet. Durch das kalte Bad, das der Beamte dabei unfreiwillig nahm, stellte sich bei ihm ein rheumatisches Leiden ein, das Dienstunfähigkeit im Gefolge hatte. Darauf kündigte die Stadt Altona dem wackeren Beamten den Dienst und entließ ihn ohne Pension, weil er – der heilige Bureaukratius fordert es so – noch nicht zehn Jahre sein Amt verwaltet hatte. Riese verklagte nun die Stadt auf Zahlung einer Pension, die Stadt aber, jedenfalls aus Furcht, ihre Munifizens könnte nicht weit genug bekannt werden, führte den Prozeß sowohl vor dem Landesgericht, als auch vor dem Oberlandesgericht. Sie verlor aber schändlicherweise und wurde zur Zahlung der Pension verurteilt.[236]
Es gibt eben keine Gerechtigkeit mehr auf der Welt.
Zwölfter Abschnitt
Von allerlei Sitten und Zeremoniell
In den Göttinger Statuten des Jahres 1342 mußte besonders verboten werden, nicht im Ratskeller, wo man beisammen aß und trank, seine gröbste Notdurft zu verrichten.
Übrigens erzählt Schweinichen, daß sich 1571 unter den schlesischen Adeligen ein Verein der Unflätigen gebildet hatte, mit dem Statut, sich nicht zu waschen, nicht zu beten und unflätig zu sein, wohin sie kämen.[237]