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Bis zum Jahre 1648 erhielt sich zu Oudewater in Holland der Brauch, daß sich Leute, die der Hexerei beschuldigt wurden, auf der großen Stadtwage wiegen ließen. Bis aufs Hemd entkleidet geschah dies in Gegenwart des Stadtschreibers und der Gerichtsschöppen. Bei Weibern war auch die Wehmutter gegenwärtig. Dafür zahlte man 6 Gulden und 10 Sols, erhielt aber ein gerichtliches Zertifikat, worin bestätigt wurde, »daß ihr Gewicht ihrem Wuchse gemäß und nichts Teuflisches an ihrem Körper befindlich sey«. Durch dieses Attest entging man der Inquisition. Deshalb zog man es natürlich vor, das Geld zu erlegen, statt den Scheiterhaufen zu riskieren.[231]

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Aus dem Jahre 1752 hat sich ein Kabinettsbefehl des Markgrafen Karl Friedrich von Baden-Durlach erhalten, der an die Einwohner des am Fuße der Hardt nördlich von Landau gelegenen Fleckens Rodt gerichtet ist und Verfälschung des Weines mit Spießglas, Silberglött und anderen Mineralien mit dem Tode durch den Strang bedroht, in milderen Fällen, d. h. bei Anwendung von Zucker, Rosinen etc. mit dreijähriger Zuchthausstrafe.[232]

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Der letzte Fall von krimineller Behandlung der Häresie liegt auch noch keineswegs so weit zurück, als man annehmen sollte. Er ereignete sich nämlich im Jahre 1751 und betraf einen Advokaten und Notar in Tirol. Lief die Sache auch nicht allzu grausam ab, so wurde der Angeklagte doch recht wenig glimpflich behandelt.[233]

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Das erinnert einigermaßen an die – allerdings in Abrede gestellte – Äußerung eines bayerischen Ministerialbeamten dem Professor Sickenberger gegenüber, daß Personen, die mit ihrer Kirche zerfallen wären, suspekt seien und daher wenig Aussicht haben, eine Staatsanstellung zu erhalten!!! Wurde die Äußerung auch bestritten, die Tatsache, daß bis heute keine Anstellung erfolgte, bleibt bestehen.

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