Die letzte Tortur in Deutschland fand im Jahre 1826 im Amte Meinersen in Hannover statt. Ein Häusler Wiegmann war im Anfang des Jahres verhaftet worden, weil er zwei Pferde gestohlen haben sollte, die auf 80 Taler gewertet wurden. Da er leugnete, ging man nach den Regeln des Inquisitionsprozesses mit »Verbal- und Realterrition« gegen ihn vor. Man bedrohte ihn erst mit der Folter, zeigte ihm dann die Instrumente und erklärte sie und folterte ihn endlich wirklich. Die Justizkanzlei in Celle erließ am 4. März eine ausführliche Instruktion über das hierbei zu beobachtende Verfahren. So sollte der Nachrichter bei Vorzeigung der Folterwerkzeuge den Inquirierten zu einem »ungezwungenen« (sic!) Bekenntnisse ermahnen, ihn aber, wenn er kein Geständnis ablegte, auf die Folterbank setzen, ihm Daumenschrauben anlegen und mit deren Zuschraubung einen »gelinden« Anfang machen.

In der Nacht vom 12. zum 13. März führte man Wiegmann in den Keller unter dem Amtshause, wo der Scharfrichter mit zehn Henkersknechten schon versammelt war. Zehn Minuten vor ein Uhr wurde der Inquirent seiner Ketten entledigt, noch einmal befragt, beteuerte aber seine Unschuld.

Der Scharfrichter erklärte ihm nun die furchtbaren Werkzeuge, die in der absichtlich matten Beleuchtung immer noch entsetzlich genug aussahen, und man drängte ihn wieder um ein Geständnis. Da er standhaft blieb – er war aller Wahrscheinlichkeit nach unschuldig –, trat nun der Scharfrichter mit seinen Gesellen in ernstere Funktion.

Lärmend fielen die rohen Burschen über Wiegmann her, rissen ihm die Kleider vom Leibe und setzten ihn auf den mit Stacheln gespickten Marterstuhl. Die Augen hatte man ihm verbunden, die Hände an die Stuhllehne gefesselt und den Stuhl selbst zurückgelehnt, damit er die Stacheln mehr fühle. Trotzdem beteuerte er seine Unschuld.

Nun nahm man den Unglücklichen auf eine Minute herunter und ermahnte ihn abermals zur Wahrheit. Da er nicht gestand, legte man ihn sofort wieder zurück und setzte ihm obendrein die schrecklichen Daumenschrauben an. Er hielt geduldig die Hände hin und zuckte nur einige Male zusammen, als man ihm noch unvermutet Peitschenhiebe versetzte. Er jammerte: »Wie kann ich etwas bekennen was ich nicht getan.«

Nun wurden ihm, während man seine Wunden mit Salben bestrich, wieder neue Folterinstrumente gezeigt und angedroht, aber seine Kraft war erschöpft. Er sagte: »Ich friere und kann nichts mehr sehen.« Man führte ihn nun ins Gefängnis zurück.

Seine Angst vor neuer Folterung, die gesetzlich nicht zulässig gewesen wäre, beutete man in diabolischer Weise aus. Man erweckte durch raffinierte Vorkehrungen aller Art in ihm den Glauben, daß er abends wieder gefoltert werden würde und erzählte ihm allerlei von den furchtbaren Vorbereitungen, die getroffen würden.

Nun gestand er in seiner Zelle aus Todesangst. Der Richter hatte sich eilig zu ihm begeben, und um einem Wiederruf vorzubeugen, ließ man in der Amtsstube Licht machen, trieb Leute, die Geräusch machen mußten, auf dem Amtshofe zusammen und ließ Männer mit brennenden Kerzen zwischen Amtsstube und Folterkeller hin- und herlaufen. So erweckte man in ihm den Glauben, daß noch mehr Henkersknechte angekommen seien, ihre Zurüstungen träfen, und daß Neugierige etwas davon zu erhaschen suchten.

Die Justizkanzlei tadelte allerdings scharf die unnötige Strenge der »Realterrition«, dann die einen Tag dauernde Verbalterrition. »Für künftige Fälle« hatte die Kanzlei dem Amt ein solches Vorgehen, wie dieses, verboten. Gottlob sollten sie sich aber nicht mehr ereignen. Am 17. April 1822 (nach Krieg erst 1840) wurde die Folter in Hannover abgeschafft.

Wiegmann hatte vier Jahr Zuchthaus auf sein »freies Geständnis« hin erhalten, und im Zuchthaus starb er auch.[230]