Noch merkwürdiger war die Sitte, daß die Neuvermählte sich vom Tage nach der Hochzeit an drei Tage lang auf ihrem Bett liegend allen Bekannten zeigen mußte. Und zwar hatten auch ganz Fernstehende zu diesem Schauspiel Zutritt. Man unterzog dabei die junge Frau einem Kreuzverhör, um ihre Haltung zu prüfen. Selbst die höchsten Damen konnten sich dem Brauch nicht entziehen. Der Herzog von Lauzun renommierte bei dieser Gelegenheit mit seinen Heldentaten...!
Im Jahre 1698 heiratete der Graf d’Ayen ein Fräulein d’Aubigné, Nichte der Mme. de Maintenon. Nach dem Souper legte man das Paar zu Bett. »Der König reichte, wie Saint-Simon (II, p. 59) erzählt, das Hemd dem Grafen, die Herzogin von Bourgogne der Braut das ihre. Der König sah beide im Bett mit der ganzen Hochzeitsgesellschaft; er selbst zog ihnen den Bettvorhang zu...« Am andern Morgen empfingen Mme. de Maintenon und in einem anstoßenden Zimmer die Gräfin d’Ayen auf ihren Betten liegend den ganzen Hof.
Aber noch in der Mitte des folgenden Jahrhunderts gehörte das Bett zum höfischen Zeremoniell. Im Februar 1747 heiratete der Dauphin, Sohn Ludwigs XV., in zweiter Ehe Maria Josepha von Sachsen, nachmals Mutter dreier Könige. Der Herzog von Croy erzählt darüber in seinen Memoiren (Ed. Grouchy, p. 49):
»Wir waren bei der Toilette der Dauphine anwesend, die sich öffentlich abspielte, bis zu dem Augenblick, wo die Königin ihr das Hemd gab. In diesem Augenblick ließ der König alle Männer zur Toilette des Dauphin gehen, dem Seine Majestät das Hemd reichte. Als beide Zeremonien beendet waren, kehrte jedermann wieder ins Schlafzimmer der Frau Kronprinzessin zurück. Sie war in der Nachthaube und in ziemlicher Verlegenheit, aber weniger wie der Dauphin. Als sie im Bett lagen, zog man die Vorhänge zurück und jedermann betrachtete die beiden einige Zeit lang.«
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Im 17. Jahrhundert stand das Bett ziemlich in der Mitte des Zimmers und hatte infolgedessen rechts und links je einen freien Raum, eine Gasse, von ungefähr gleicher Breite. Aber während die eine, etwas schmälere, für intim galt, war die etwas breitere die offizielle. Einst spielte König Heinrich IV., durch Gicht ans Bett gefesselt, mit Bassompierre, der uns die Geschichte erzählt (Mémoires ed. Chantérac T. I, p. 218), Würfel, und zwar saß er in der kleinen Gasse, während die große für eventuelle Besuche frei blieb. Da kam Mme. d’Angoulême. Der König drehte sich sofort herum und empfing die Herzogin »auf der andern Seite des Bettes«.
Selbst die königlichen Prinzessinnen mußten, wenn sie am Bett Ludwigs XIV. vorbeigingen, es durch eine tiefe Verbeugung grüßen. Auch bei der Königin grüßten die Damen das Bett.[248]
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Im ausgehenden 15. Jahrhundert war der Gebrauch des Taschentuches nicht allgemein verbreitet. Man konnte sich mit der Hand schneuzen – das erlaubten sogar die Sittenlehrer – nur mußte es die linke Hand sein, da man mit der rechten bei Tisch das Fleisch aß! Bediente man sich aber der Linken, dann konnte man ruhig seine Finger zur Reinigung benutzen.
Daher mußte es als geradezu verwegene Neuerung gelten, wenn Jean Sulpice in seinem Libellus de moribus in mensa servandis vom Jahre 1545 das Taschentuch empfiehlt und schreibt: »Wenn du dich schneuzen mußt, dann darfst du eine solche Ausscheidung nicht mit den Fingern nehmen, vielmehr in einem Taschentuch bergen.«