»Eine Maitresse zu halten, wird einigermaßen für ein unabsonderliches Recht eines Edelmannes gehalten: und wenn einer durch seine Armuth verhindert ist, für sich allein eine Beyschläferin zu unterhalten; so tritt er mit drey oder vier Mannspersonen in eine Gesellschaft, um einander die gemeinschaftlichen Unkosten ertragen zu helfen. Jeder begnüget sich alsdann mit denen vierundzwanzig Stunden, welche der Reihe nach an ihn kommen: und wenn des Morgens der eine seinen Schlafrock, Schlafmütze und Pantoffeln aus dem Hause der Curtisane abholen läßt, so nimmt um eben solche Zeit das in der Ordnung folgende Mitglied der loblichen Gesellschaft, durch Uebersendung von dergleichen Equipage Besitz von seiner Statthalterschaft. Die Wollüste gehen in Venedig so weit, und die daraus entstehende garstigen Krankheiten sind so gemein, daß man kaum der Mühe werth achtet, sich von etlichen Arten curiren zu lassen.«[255]
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Am Cirknizer See hatten im 18. Jahrhundert die Bauern das Recht zu fischen. »es läuft aber alsdann bey der Fischerey alles ohne Scham unter einander, Manns- und Weibspersonen, wie sie auf die Welt kommen. Die Obrigkeit und Clerisey hat etliche mal gesucht, solche Gewohnheit abzubringen, vornehmlich wegen der jungen Mönche in den zur Fischerey berechtigten Klöstern, welche sich allsdann nicht gern in ihren vier Mauern eingeschlossen wollen halten lassen, sondern desto mehr begierig sind, einer Augenweide zu genießen, je seltener und verbothener ihnen solche ist; allein man hat es noch nicht dazu bringen können, daß beydes Geschlecht auch nur in leichter Kleidung dabei erschienen wäre. Wahr ist es, daß dieses gemeine Volk kein Arges daraus machet, und keine Versuchung von einer Sache empfindet, die ihnen ganz gewöhnlich ist; man höret auch nicht, daß bei solcher Gelegenheit mehr Böses vorgehe, als bey andern, wo man noch so wohl mit Kleydungen bedeckt ist; allein die fremden Anwesende bekommen Gelegenheit zu manchem üppigen Gelächter und vielerlei Anmerkungen; den Mönchen gereichet in solcher Materie ein geringer Anblick zur starken Versuchung, und obgleich das hiesige weibliche Geschlecht von gemeinem Stande ihrer Schönheit nach nicht so beschaffen ist, daß es in manchen andern Ländern große Liebesgluten entzünden könnte, so ist doch bisweilen das häßliche nicht unangenehm, wo man von nichts schönerem weis.«[256]
Bezeichnend ist hierbei, daß die biederen Landbewohner so wenig wie die Eingeborenen der Tropen erotischen Wallungen ausgesetzt sind, wohl aber die Erbpächter der Sittlichkeit, der Klerus.
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In den Bädern in Ofen war man damals auch nicht prüde: »In dem mittelsten großen Raume dieser Bäder befindet sich beyderley Geschlecht untereinander, und ist das Mannsvolk nur mit einer Schürze, und die Weibspersonen mit einem Vorhemde einigermaßen bedeckt. In dem Raizenbade hält das gemeine Volk sogar dieses wenige für überflüssige Ceremonien.«
Anmerkungen
Erster Abschnitt. ([S. 1 ff.])
[1] Abb. im Jahrbuch des kais. Archäologischen Instituts Bd. XXIV (1909), 2. Heft, S. 93.