»Die janze Richtung paßt uns nicht.«[150]
So geschehen in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts. Wie glücklich eine Kunst, die unter polizeilicher Obhut stehen darf!
Blumenthal war hierauf beim Minister des Innern, Herrfuth. Er las das Stück, veranlaßte einige kleine Milderungen und riet Blumenthal, es wieder dem Polizeipräsidenten zu unterbreiten.
Die Antwort des Polizeipräsidenten vom 27. Oktober 1890 – die Unterredung hatte am 23. stattgefunden – lautete:
»Ew. Wohlgeboren!
erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 24. d. M. bei Rückgabe der Anlage desselben, ergebenst, daß ich auch nach nochmaliger Erwägung mich nicht veranlaßt sehen kann, die Genehmigung zur Aufführung des Dramas »Sodoms Ende« zu erteilen, da dasselbe in seiner ganzen Anlage und Durchführung geeignet erscheint, das sittliche Gefühl zu verletzen, dieses sittenpolizeiliche Bedenken daher durch die von Ihnen angebotene Streichung einzelner besonders anstößiger Stellen nicht behoben werden kann.«
Am 31. Oktober hob der Minister des Innern diese Verfügung auf, nachdem eine Generalprobe nur in Gegenwart dreier Ministerialräte über die Existenzberechtigung der »neuen Richtung« entschieden hatte, ein Eingreifen, das nicht ohne Tadel von allerhöchster Stelle geblieben ist. »Sie hätten sich fragen sollen,« sagte der Kaiser dem Minister, »ob Sie auch in Begleitung Ihrer Tochter jede Szene anhören könnten.«
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In Blumenthals und Kadelburgs Schwank »Die Großstadtluft« wurde durch Reskript vom 26. November 1891 angeordnet, die Verse zu streichen: »Nun bin ich ledig aller Erdenplag’. Mich kann kein Glück, kein Hoffen mehr betrügen. Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ich bleibe liegen.« Die Polizei fürchtete, sie könnten durch Verspottung des Auferstehungsglaubens ärgerlich wirken![151]
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