»Alles sehr traurig, aber die Behörde kann auf Privatinteressen keine Rücksicht nehmen.«
»Aber warum das Verbot, warum?«
»Weil es uns so paßt.«
»Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident... Sie wollen mir durch diesen Lakonismus ins Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht verpflichtet ist, für das Verbot eines Stückes Gründe anzugeben...«
»Na, da wissen Sie ja also Bescheid!«
»Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Möglichkeit vorliegt, durch behutsame Änderungen die Bedenken, die zu diesem Verbot geführt haben, aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sind es nur einige gewagte Stellen, um die es sich handelt?«
»O nein!«
»Oder einzelne Szenen?«
»Auch nicht!«
»Ja, aber was sonst?«