Auf ihm stehen neben Rankes »Römischen Päpsten« Kants »Kritik der reinen Vernunft« gegen die schon Friedrich Wilhelm II. von Preußen in einer Kabinettsorder unter Minister Möller eingeschritten war, und Baruch Spinoza. Für letzteren ist das nichts Außerordentliches, da zwischen 1656 und 1680 über 500 scharfe Verbote gegen die Schriften dieses großen und edlen Juden erlassen worden waren.[149]
Man kann ohne Übertreibung sagen, daß in den letzten Jahrhunderten nicht ein einziger großer Denker oder Dichter lebte, dessen Name nicht auf einem der katholischen Indices zu finden war oder ist. Wer bei Reusch das Namenverzeichnis durchblättert, glaubt sich in eine geistige Ruhmeshalle versetzt.
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Im Jahre 1890 sollte im Lessingtheater in Berlin Sudermanns »Sodoms Ende« aufgeführt werden. Wiewohl nun Preßfreiheit auch in Preußen besteht und der Artikel 27 der preußischen Verfassung jedem Preußen das Recht der freien Meinungsäußerung verbürgt und ausdrücklich verfügt, daß eine Zensur nicht eingeführt werden dürfe, existiert sie doch. Und zwar nach einer Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851 – also anderthalb Jahre nach der Verfassung erlassen – in der festgesetzt wird, daß die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Theatervorstellung beim kgl. Polizeipräsidium schriftlich nachgesucht werden müsse.
Das hatte Oskar Blumenthal, der Direktor des Lessingtheaters, auch mit »Sodoms Ende« getan. Als kein Bescheid von der Polizei einlief, aber alles für die erste Aufführung, mit Kainz und in Gegenwart des Dichters, vorbereitet war, wurde Blumenthal stutzig. Drei Tage vor dem Aufführungstermin fuhr er nach dem Polizeipräsidium, wo ihm mitgeteilt wurde, daß der Theaterzensor die Erlaubnis bereits unbedenklich erteilt hatte, als der Präsident, Freiherr von Richthofen, sich das Werk hatte kommen lassen und die öffentliche Aufführung verbot. – Blumenthal ging darauf zum Polizeigewaltigen persönlich, um die Gründe für das Verbot zu erfahren. Es entwickelte sich folgendes Gespräch, das er selbst veröffentlicht:
»Ich höre soeben, Herr Präsident, daß mir drei Tage vor der ersten Aufführung Hermann Sudermanns Drama »Sodoms Ende« verboten werden soll?«
»Das stimmt!«
»Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben?«
»Stimmt auch!«
»Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, Herr Präsident! Vierzehn Tage angestrengter Bühnenproben... ein Gastspiel mit Joseph Kainz für diese Novität abgeschlossen... der ganze Spielplan der nächsten Wochen darauf aufgebaut... selbstverständlich kein Ersatzstück vorbereitet... die Erfolge des früheren Repertoires ausgeschöpft... das Haus für die ersten drei Vorstellungen schon vollständig ausverkauft... und nun diese Ratlosigkeit auf der Höhe der Saison, in der besten Zeit des Theaterjahres.«