Zur Zeit des Vatikanischen Konzils kam der Verlagsbuchhändler Josef Bachem zum hochbetagten Präses des Priesterseminars in Köln, Dr. Westhoff, um ihm sein Bedenken gegen das Unfehlbarkeitsdogma vorzutragen. Der Greis zeigte ihm darauf in der Bibliothek des Seminars nicht weniger als sechzehn Katechismen, die im 18. Jahrhundert in der Erzdiözese Köln in Gebrauch gewesen waren und die sämtlich und ohne Ausnahme die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Sachen der Glaubens- und der Sittenlehre klar und deutlich vortrugen. Erst die preußische Zensur, wie sie vor 1848 bestand, hat diese Lehre aus dem kirchlichen Katechismus gestrichen![146]
Die historisch-politischen Blätter begannen im Jahre 1840 (S. 586) einen Artikel folgendermaßen: »In Preußen sind nun fast alle katholischen Journale und Zeitungen verboten und, um die Sache ab ovo zu beginnen, hat man, willkommene Gelegenheit ergreifend, buchhändlerische Interdikte gegen künftig erscheinende noch ungeborene Werke in Maße geschleudert oder ihre Verbreitung in einer Weise erschwert, daß es einem Verbote gleichzuachten ist.«
Unter der Maske des Liberalismus hat bekanntlich Bismarck im sogenannten Kulturkampf aufs rücksichtsloseste die katholische Presse verfolgt, wie er ja unbeschadet seiner sonstigen kaum zu überschätzenden Größe skrupellos und gewalttätig gegen alles vorging, was sich ihm nicht beugte. Deshalb zieht Bismarck als endlosen Kometenschweif, in dem wir heute noch leben, jene Atmosphäre des Servilismus und der Duckmäuserei nach, die nicht weniger Sklavennaturen züchtete, als der Absolutismus. Doch war die kleinstaatliche Vergangenheit uns in einem voraus: wer wegen seiner Meinungen in Reuß jüngere Linie verfolgt wurde, siedelte in die ältere Linie über und konnte seiner Überzeugung treu bleiben. Im geeinten Deutschland reichte Bismarcks Arm überall hin.
Damals veranstaltete die Frankfurter Zeitung eine Zählung der Verurteilungen wegen Preßvergehen. Wiewohl sie auf Vollständigkeit nicht im entferntesten Anspruch macht, stellt sie im Januar 1875 21, im Februar 35, im März 39, im April 42 verurteilte Zeitungsherausgeber fest. Es wurden also in vier Monaten 137 Pressdelinquenten mit Geldbußen oder Gefängnis bestraft. Außerdem fanden in derselben Zeit 30 Konfiskationen von Zeitungen statt. Gegen vier Redakteure der Germania waren einmal zu gleicher Zeit Prozesse und Bestrafungen im Gange. Aber mehr als das: In mindestens drei katholischen Blättern haben sich nachweislich Bedienstete der Berliner Geheimpolizei in Stellungen von Mitredakteuren eingeschmuggelt, bisweilen sogar über Jahr und Tag hinaus. Sie hatten nicht nur Spionendienste, sondern auch solche als agents provocateurs, die die Leiter der katholischen Blätter zu extremen Äußerungen anzutreiben versuchten, zu verrichten.[147]
Im Jahre 1845 erschien folgender Katalog: »Index librorum prohibitorum. Katalog über die in den Jahren 1844 und 1845 in Deutschland verbotenen Bücher. Erste Hälfte.« Die zweite Hälfte erschien 1846. Wiewohl der Index nicht vollständig ist, da die Verbote von Zeitungen und Zeitschriften nicht aufgenommen wurden, enthält er 437 durch 570 Verbote untersagte Schriften. Man sieht, die weltliche Regierung kann es auch.
*
Nicht viel besser als gegen die katholische Kirche verfuhr man gegen die Sozialisten. Nachdem gegen sie ein Ausnahmegesetz geschaffen war, erschien 1886 ein förmlicher Index librorum prohibitorum. Er lautet: »Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine verboten auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878« (1886). Zwei Jahre später erschien ein Nachtrag. Nach den amtlichen Angaben kommen im Durchschnitt 130 verbotene Schriften je auf ein Jahr, also wurden in den zwölf Jahren des Bestehens des Gesetzes rund 1500–1600 Drucksachen verboten.[148]
*
Doch nun zum römischen Index!