Diesen Satz bezeichnet der Minister als anstößig![155]
*
Die Tugendhaftigkeit unserer Zeit macht keineswegs vor der Kastration von Gedichten und Volksliedern halt. Sie hat auch rückwirkende Kraft. Jeder wahre Tugendheld muß sein Herz höher schlagen hören, wenn er wahrnimmt, daß nichts so klein oder kleinlich ist, daß die Sittlichkeit sich nicht seiner bemächtigt.
Ein Beispiel für viele: Ungezählte Jahre stand in den Schülerverzeichnissen, die den Jahresberichten der bayerischen Gymnasien angehängt sind, unter der Rubrik »Stand des Vaters« Privatier etc. Das ist nunmehr insofern geändert, als bei unehelichen Kindern in diesem Falle Privatiere stehen würde, also der Stand der Mutter! Die Folge dieser sittenstrengen Maßnahme ist klar. Die Kinder werden mit der ihnen eigenen Grausamkeit sich die Schande der Eltern, oder das, was die Spießbürger so zu nennen pflegen, vorwerfen und damit einen Wermuttropfen in die Seele des schuldlosen Opfers träufeln. Aber was schadet das weiter? Wenn nur die Moral gerettet wurde![156]
*
Mit der Prüderie der Behörden und Geistlichkeit kontrastiert ganz merkwürdig das Verhalten in der Beichte. Der Redakteur der Aschaffenburger Zeitung Pepi Matthes hat vor einigen Jahren unter dem Titel »Wenn Kinder beichten. Eine Anklage« ein Schriftchen herausgegeben, das inzwischen recht selten geworden ist und in dem er seine Erfahrungen mit dem Beichtstuhl voller Entrüstung veröffentlicht. Seine Zentrumsgegner denunzierten ihn darauf, er wurde in eine sehr unangenehme Untersuchung verwickelt und die Schrift konfisziert. Aber da es ihm gelang, den Wahrheitsbeweis zu erbringen, mußte das Verfahren nach § 184 Abs. 1 RStrGB. eingestellt und die Broschüre frei gegeben werden.
Statt nun, daß die Frommen voller Entrüstung sich vom System der Beichte oder mindestens dessen Handhabung abgewandt hätten, verfolgen sie Matthes heute noch mit Feuereifer nach dem altbewährten deutschen Prinzip, nicht den Brandleger zu bekämpfen, sondern den Passanten, der »Es brennt« ruft.
Bezeichnend für die Kampfesweise ist u. a. der in Nr. 410 der Münchener Neuesten Nachrichten vom Jahre 1909 abgedruckte Brief des Gymnasialrektors Dr. J. Straub. Darin heißt es: »... Wohl aber begab ich mich vor einiger Zeit... zu sämtlichen hiesigen Buchhandlungen und erklärte dort, ich müßte den Schülern das Betreten ihrer Geschäftsräume unter Androhung der schwersten Strafen verbieten, wenn sie das angedeutete Preßerzeugnis auf Lager hielten. Damit tat ich lediglich meine Pflicht und erfüllte einen ausdrücklichen Auftrag des k. Staatsministeriums. Auch an Herrn Bürgermeister Dr. Matt wandte ich mich mit der Anfrage, ob von Polizei wegen gegen die Verbreitung solcher Produkte nicht vorgegangen werden könnte.«
In diesem Schriftchen, dessen Wahrheit also gerichtlich festgestellt wurde, finden sich folgende Proben aus der Beichte:
Ich war 14 Jahre alt und legte meine Osterbeichte ab.