Außer dem Ertrage ihrer in verschiedenen Ländern der abendländischen Christenheit gelegenen Pfründen hatten die Kardinäle noch die Einkünfte ihrer römischen Titelkirchen, ferner die Hälfte der aus verschiedenen Ländern an den päpstlichen Stuhl zu zahlenden Zensusabgaben, die Hälfte der servitia communia und Einnahmen aus dem Ertrage der visitationes reales mancher Prälaten, sowie Anteile an mehreren anderen Einkünften des päpstlichen Stuhles.
Diese Zensusabgaben, die allerdings gerade zur Avignonischen Zeit oftmals nicht eingeliefert wurden, waren sehr bedeutend. Die Beherrscher Neapels schuldeten einen Jahreszensus von 8000 Unzen Gold = 40000 Kammergoldgulden (ca. 1200000 M.) jährlich dem päpstlichen Stuhle, die Beherrscher der Insel Sizilien jährlich 3000 Unzen Gold.
Was die servitia communia betrifft, zu deren Zahlung die neuernannten oder neu bestätigten Bischöfe und Äbte verpflichtet waren, so betrug 1336 die von der päpstlichen Kammer vereinnahmte Hälfte – die andere fiel ja an die Kardinäle – über 30792 Kammergoldgulden. Im zweiten Pontifikatsjahre Klemens VI. waren es gar 59904 Kammergoldgulden, also ca. 1700000 M.! Das Durchschnittseinkommen der päpstlichen Kammer in den neun Jahren von 1336–1345 belief sich auf 48000 Kammergoldgulden jährlich und das war, wie gesagt, nur die Hälfte der servitia communia.
Diese Summe verringert sich unter Innocenz VI. im Durchschnitt seines neunjährigen Pontifikates auf rund 33450 Kammergoldgulden jährlich. Da nun das Kardinalkollegium, wie gesagt, auf die gleiche Summe Anspruch hatte, die Zahl der am Sitze der Kurie weilenden Kardinäle unter diesem Papste aber im Durchschnitt 22 betrug, so kam im Jahresdurchschnitt auf jeden Kardinal allein an Servitiengeldern die Summe von etwa 1500 Kammergoldgulden oder 45000 M. nach heutigem Gelde.
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Das Gesamteinkommen eines Kardinals betrug während der Regierung Klemens VI. und Innozenz VI. nach der aktenmäßig fundierten Berechnung Sauerlands mindestens 4000–5000 Kammergoldgulden jährlich. Das Hirtenamt war also recht einträglich, denn nach unserem Gelde entspricht diese Summe einer Kaufkraft von 120000–150000 M. Mancher von ihnen wird aber jährlich eine doppelt oder dreifach so große Summe vereinnahmt haben. Das läßt sich beispielsweise aus dem Nachlaßinventar Hugo Rogers, des Bruders Klemens VI. erweisen. Am 20. September 1342 zum Kardinal ernannt, starb er am 21. Oktober 1363. Er war also 21 Jahre Kardinal. In seinem Nachlaß fand man 179186 Goldmünzen und über 8000 Silbermünzen, also eine Geldmasse, deren damalige Kaufkraft einer heutigen Summe von etwa 6000000 M. gleichkommt.
Diesem Oheim Hugo hatte dessen Neffe Peter, der mit 17 Jahren Kardinal und mit 39 Jahren Papst war (Gregor XI.) erfolgreich nachgeeifert. Sein Nachlaß enthielt außer dem Gold- und Silbergerät in barem Gelde 140503 Goldgulden, die aber natürlich nicht der Christenheit oder den Armen, sondern seinem nahen Verwandten Reymond von Turenne als Haupterben zufielen.[180]
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Sauerland hat festgestellt, daß im 14. Jahrhundert im Rheinland nicht weniger als 94 Nichtpriester im Besitz von Pfarreien waren. Das schlug natürlich auch damals dem Kirchenrecht ins Gesicht. Während es häufig in den Urkunden heißt, daß dieser Zustand »viele Jahre« gedauert hat, gelang es dem Gelehrten, 38 Fälle genau festzustellen. Unter diesen findet sich in fünf Fällen die Dauer von 10 Jahren, in einem Fall 11 Jahre, in zwei Fällen 12 Jahre, in drei Fällen 13 Jahre, in einem Fall 14 Jahre, in zwei Fällen 16 Jahre, in einem Fall 19 Jahre, in einem Falle aber sogar 26 Jahre!! Es kam vor, daß ein Nichtpriester einem ebensolchen folgte!
Unter den 38 Pfarrinhabern finden sich ein Knabe von 6 Jahren, einer von 10 Jahren, vier von 11 Jahren und ein Knabe von 14 Jahren.[181]