Diese Servitia betrugen aber noch nicht einmal den größten Teil der für die Einholung der päpstlichen Bestätigung aufzuwendenden Gelder. Dazu kam das Geld für das Pallium in der Höhe von mehreren hundert Dukaten, ferner für die Hin- und Rückreise des zu Bestätigenden oder seines Bevollmächtigten, für den Aufenthalt an der Kurie bis zur Bestätigung, für die Ausfertigung der Ernennungsbullen in den verschiedenen Ämtern der Kurie und für die Schenkung von Geldsummen oder Wertsachen an niedere und höhere Kurialbeamte bis hinauf zu den Kardinälen. So konnte die Erwirkung der päpstlichen Ernennung des jungen Walram zum Erzbischof von Köln 40000 Goldgulden, über eine Million Mark, kosten. Die Folge dieses Ausbeutungssystems der Kurie war natürlich, daß die deutschen Bischöfe des 13. und 14. Jahrhunderts mit seltenen Ausnahmen in ständiger Geldnot sich befanden. Denn meist starb der Bischof, bevor die Schulden für seine Bestätigung abgetragen waren, so daß die Diözese neben der Tilgung der alten Schulden neue für den neuen Herrn aufnehmen mußte.
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Was für Bischöfe und reguläre Äbte die Servizien waren, das waren für den übrigen Klerus die Annaten. Sie bestanden darin, daß die Hälfte des Einkommens des ersten Jahres der Kurie abgeführt wurde. Am 8. Dezember 1316 wurde diese Steuer zum ersten Male auf drei Jahre der Trierer und Kölner Diözese auferlegt, ohne dort viel Gegenliebe zu finden. Man drückte sich um sie wo man nur konnte und so war der Ertrag recht minimal. Deshalb wurden am 13. August 1327 noch durch neue Verfügung die sogenannten Interkalalfrüchte von der Kurie beansprucht. D. h. die während einer Vakanz fälligen Einkünfte aller an der Kurie vakant werdenden kirchlichen Benefizien werden der päpstlichen Kammer vorbehalten.
Das genügte aber alles noch nicht der Geldgier des angeblichen Nachfolgers des armen Fischers Petri. So erklärte Klemens VI. auch die Spolien, d. h. den beweglichen Nachlaß der Bischöfe und Äbte in einzelnen Fällen, wenn er nämlich vermutlich sehr groß war, für eine gute Beute der päpstlichen Kammer.
Dazu kam noch der Zehnte, stellenweise durch den Zwanzigsten ersetzt oder das sogenannte Subsidium, d. i. eine bestimmte abgerundete Geldsumme, die der Bischof auf den Klerus innerhalb seiner Diözese zu verteilen, zu erheben und dann an die päpstliche Kammer oder an den betreffenden Kollektor der päpstlichen Kammer abzuführen hatte.
Am 1. Dezember 1343 schrieb Klemens VI. einen dreijährigen und dann nochmals einen zweijährigen Zehnten aus, um das Geld angeblich zu einem Kriege gegen die Türken zu verwenden. Zur Ausführung kam dieser zwar nicht, aber das von Klemens aus dem Klerus erpreßte Geld setzte ihn in die angenehme Lage, dem französischen König über 700000 und seinen Verwandten über 100000 Kammergoldgulden, also zusammen über zwanzig Millionen Mark, leihen zu können. Allerdings kam es auch vor, daß der Klerus sich weigerte, sich diesem Ausbeutungssystem zu fügen. Schon 1265 hatte Klemens IV. die Verleihung aller am Sitze der Kurie erledigten kirchlichen Benefizien dem päpstlichen Stuhle vorbehalten. Diese Zahl schwillt während des zehnjährigen Pontifikats Klemens VI. zu tausenden an. Außerdem gab es noch Exspektanzen, entstanden aus Bitten und Empfehlungen von Päpsten des 12. Jahrhunderts für einzelne Personen zum Zwecke ihrer Versorgung mit einer Pfründe an die ordentlichen Kirchenoberen als deren Verleiher. Schließlich wurden aus den Bitten Befehle mit Strafandrohungen. Häufig ernannte der Papst einen Nachfolger zugleich mit den betreffenden Kollegien, so daß die Gegenkandidaten jahrelang prozessieren mußten. Die Sporteln beider vereinnahmte natürlich die Kurie, ohne sich weiter viel darum zu kümmern, wer in den Besitz der Pfründe kam.[178]
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In welcher Weise das Avignonische Papsttum, der »strenge« und »ausgezeichnete« Innozenz VI., der »heiligmäßige« Urban V. und der »durch Klugheit ausgezeichnete« Gregor IX., Nachfolger des Mannes, der morgens nicht wußte, wo er abends sein müdes Haupt niederlegen sollte, mit dem Gelde schalteten, werden wir gleich sehen. Die Dummheit der Völker, die sich von einer prasserischen Geistlichkeit aussaugen ließen, war aber gewiß nicht geringer, als die Habsucht der Kurie.
Am 3. Mai 1372 verlieh Gregor XI. dem von ihm ein Jahr vorher zum Kardinal ernannten Jakob Orsini eine Massenexspektanz für künftig erledigte Pfründen in den Patriarchaten Aquileja und Grado und in der Mainzer Kirchenprovinz bis zu einem taxmäßigen Jahresertrage von 4000 Kammergoldgulden, deren Kaufkraft nach heutigem Gelde über 100000 M. entsprechen.
Welche Pfründenmassen vier Kardinäle beim Ausbruch des Schismas 1378 lediglich in England besessen haben, erfahren wir von einem von ihnen, Wilhelm d’Aigrefeuille. Sie bezogen jährlich nämlich 12000 Kammergoldgulden, denen eine heutige Summe von rund 350000 M. an Kaufkraft gleichkommt. Allerdings war England ein besonders beliebtes Ausbeutungsobjekt, da hier, wie in Frankreich, die Geldwirtschaft völlig die Naturalwirtschaft verdrängt hatte, während in Deutschland im 14. Jahrhundert noch vorwiegend die Steuern etc. in Natura gezahlt wurden.[179]