Gegen den ersten Band dieses Buches ist von ultramontanen Blättern der Vorwurf erhoben worden – natürlich ohne auch nur den Gegenbeweis, der völlig aussichtslos gewesen wäre, zu versuchen –, daß ich die im mittelalterlichen Klerus herrschende Unsittlichkeit stark übertrieben hätte. Nun liegt mir nichts ferner, als zu bestreiten, daß es zu allen Zeiten und überall sittenstrenge und edle Menschen gegeben habe und daß auch die katholische Geistlichkeit solche stets in ihren Reihen zählte. Wohl aber ist es grundfalsch, ihnen eine höhere Moral zu imputieren. Im Gegenteil waren im Mittelalter und besonders vor der Reformation dort häufig Zustände zu finden, die man kaum irgendwo in einer Gesellschaft, die nur einigermaßen auf gute Sitten Anspruch erheben möchte, antreffen dürfte.
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Der ultramontane Historiker Janssen hielt die Unsittlichkeit des Klerus vor der Reformation für kaum der Erwähnung wert und führt die Verwilderung in tendenziöser und die Tatsachen auf den Kopf stellender Weise auf die Reformation zurück. Mag diese große Geistesbewegung auch viele Schattenseiten im Gefolge gehabt haben, so wird die Gerechtigkeit ihr doch zum mindesten eine Besserung der öffentlichen Sittlichkeit zubilligen müssen.
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Ein anderer Gesinnungsgenosse Janssens, H. Finke, im übrigen ein vortrefflicher Historiker, hat zum mindesten Schleswig-Holstein und Westfalen für die Länder erklärt, die von der sittlichen Verwilderung der Zeit verschont geblieben seien[187], eine Behauptung, die Pastor nicht nur übernimmt, sondern in seiner Bearbeitung des Janssenschen Werkes noch erweitert.[188] Unter diesen Umständen ist es besonders amüsant, die Zustände Westfalens, also des vorgeblichen sittlichen Musterlandes, kennen zu lernen.
Es handelt sich um einen offiziellen Bericht des Fiskalprokurators Friedrich Turken, also eines Geistlichen, am Kölnischen Offizialgericht in Werl an den Siegler des Offizialgerichts in Köln vom Jahre 1458.[189]
Das Dokument ist mithin völlig einwandfrei und nicht, wie man glauben möchte, die gehässige Streitschrift eines Satirikers.
Zunächst werden Verstöße gegen die äußere kirchliche Ordnung festgestellt, widerrechtliche Abhaltung des Gottesdienstes, Ausfall der Messe bis zu 14 Tagen, Simonie, gehässige Verweigerung des Beichtstuhls, Spendung des Abendmahls an Exkommunizierte, und zwar bewußt und aus Dreistigkeit. In Rüthen werden zwei Vikariate gegründet, nur damit der Pfarrer als Vagabund leben kann.
Ferner wird konstatiert, daß die Geistlichkeit sich nicht nur an Wein- und Getreidehandel beteiligt – und zwar trotz Wohlstandes aus purer Gewinnsucht –, sondern daß der Klerus allgemein Zins- und Wuchergeschäfte macht. Der Pfarrer in Rüthen erhält von einem Sterbenden um der Absolution und der Exsequien willen alle Güter vermacht, hat ihn dann aber weder absolviert, noch kirchlich bestattet. Die fünfjährige Tochter des Verstorbenen ist dadurch gezwungen, sich von Almosen zu nähren.
Der Gewinnsucht ebenbürtig ist die Schimpfwut und Gewalttätigkeit. Das Dokument führt die Schimpfworte genau an. Uns interessiert mehr die Tatsache, daß ein Pfarrer den Schulmeister vor dem Altar »im Angesicht des ewigen Gottes« verprügelt, oder daß der von Flierich seine eigene Mutter mißhandelt, oder daß ein anderer in Schwerte mit Bürgern ein Messerstechen veranstaltet. Bei demselben wird für die Fastnacht die Teilnahme an einem Turnier getadelt.