Die Freunde Zwinglis verfaßten 1522 einen »Kommentar«, in dem sie gegen den Bischof Hugo von Hohenladenberg, der von 1496–1529 den Krummstab über Konstanz führte, die schwersten Vorwürfe erhoben. So, daß er früher 4, jetzt 5 Gulden Strafe für jedes illegitime Priesterkind erhebe. Das war auch der Grund, weshalb er gegen die Eheforderung der Priester war, denn er wollte auf eine so reiche Einnahmequelle nicht verzichten. Sollen doch in einem einzigen Jahre in seiner Diözese nicht weniger als 1500 Priesterkinder geboren worden sein, von denen er also nach dem alten Satz 6000, nach dem erhöhten aber 7500 Gulden Strafgeld bezog! Habe einer eine Konkubine oder nicht, so sage man ihm: »Was geht dies meinem gnädigen Herren an, daß du keine hast? Warum nimmst du nicht eine?« Das Geld mußte auf alle Fälle erlegt werden.

Selbst wenn in dieser Schrift eine Übertreibung untergelaufen sein sollte, so ist es doch bezeichnend, daß die Zeitgenossen das von ihrem Seelenhirten für glaubhaft hielten, und der Rat der Stadt Zürich amtlich in einem Aktenstück festgestellt, »daß die Bischöfe Geld nehmen und den Pfarrkindern ihre Metzen lassen«.[198]

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Der Erfolg der landesherrlichen Eingriffe, die besonders seit dem Trientiner Konzil sich mehrten, war aber sogar noch im 17. Jahrhundert keineswegs groß, selbst nicht in Bayern, das sich heute mit gerechtem Stolz rühmen darf, Deutschlands größte Dunkelkammer zu besitzen. Das Konkubinat der Priester war noch keineswegs ausgerottet und die Zahl der Priesterkinder groß. Der durchaus klerikale Schriftsteller Albertinus schreibt sehr vielsagend über die Sittlichkeit unter Maximilian I. von Bayern (gest. 1650), daß durch die Menge der Sünder die Sünde nicht geringer werde. Damals wurde im Rendamt Landshut, das aber sittlich höher stand als Burghausen, eine ganze Reihe von Geistlichen aufgeführt, denen Verführung von Dienstboten, Mißbrauch des Beichtstuhls, Notzuchtsversuche, Körperverletzungen etc. zur Last fielen. Von den Konventualen zu Osterhofen heißt es, daß sie nächtlicherweile viel auslaufen und sich an leichtfertige Weibspersonen hängen.[199]

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Die »Newe Zeitunge von der Römischen Kayserlichen Mayestet Legation gen Rom zum new erwehlten Papst, im jetzigen Jar, nach weihnachten 1560. in 4o« bringt folgenden erbaulichen Stimmungsbericht aus der Hauptstadt der Christenheit.

»Ich glaube nicht, daß unter der Sonne ein ärger Leben verbracht werde, als in Rom. Das geht umher den ganzen Tag auf Gassen und Straßen, alles durcheinander, und der feilen Mädchen und Weiber gar viele, so daß deren daselbst leben 30000, wie ein Register sagt, deren die geringste jede dem Papste jährlich 2 Kronen zahlt, die stattlichste aber 20 Kronen. Sie sind fast hoch privilegiert, daß man keine darf krumm ansehen; denn wenn sie einen verklagen, der wird ohne alle Gnade gestraft.

Und da haben sich Männer und Weiber verlarvt, wie die Narren in Teutschland, in der Fastnacht. Unter solchen Mummereien reiten auch die Pfaffen einher. Und haben wir gesehen, daß der Kardinal Farnese alle Gassen durchrannte, mit und um ihn dreizehn Curtisaninnen.

So findet man auch viele Weiber ins Mannskleidern einher gehen, mit zerhackten und zerschnittenen Hosen, und haben ihre Rapiere an den Seiten, als wären sie Landsknechte. Dieselbe müssen Briefe (d. h. Erlaubnisscheine) haben, welche sie aber theuer kaufen von päpstlicher Heiligkeit. Also nimmt man hier Geld von Rom und läßt alles gottlose Wesen zu. Es schadet alles garnichts. Hilf, lieber Gott! wie ist das Volk so verkehrt.