Die meisten der im Avesta vorkommenden Namen für Körperbestandteile wurden nicht erst von den Iraniern erfunden, sondern sind arischen Ursprungs. Es gibt eigene Bezeichnungen für Haut, Fleisch und Knochen, Blut, Mark und Fett. Von den Körperteilen sind benannt: das Haupt (Haupthaar und Bart), Angesicht und Stirne, Auge, Augenbraue, Nase, Mund mit Zähnen und Zunge, Kinnlade oder Wange und Ohr; Nacken, Rücken, Schulter, Achselgrube, Brust (die weibliche führt einen besonderen Namen), Rippen; Körpermitte, Bauchhöhle, Nabel, Hüfte, Schenkel, männliche und weibliche Scham; Arm, Ellbogen, Hand, Finger, Faust; Oberschenkel, Knie, Wade und Schienbein, Fuß, Vorfuß, Ballen und Ferse. Von inneren Organen sind im Avesta erwähnt: Herz und Lunge.
Die bedeutende Rolle, welche die Heilkunde im Leben und Denken der Verehrer des (Ormuzd) Ahuramazda spielte, kommt deutlich im Avesta zur Geltung; das Gesetzbuch desselben, der Vendidād, widmet ihr sogar fast ausschließlich die drei letzten Kapitel; dort wird auch über ihre Entstehung berichtet. Thrita, so heißt es, war der erste „der helfenden, einsichtigen, mächtigen, verständigen, reichen, zum Geschlechte der Paradhāta gehörigen Menschen“, welcher Krankheit und Tod bekämpfte. Sowohl die arzneiliche wie die chirurgische Behandlungsweise vermochte er, dank göttlicher Gnade, auszuüben; Ahuramazda ließ nämlich auf sein Gebot die unzählige Menge der Heilpflanzen wachsen und schenkte ihm ein metallenes Operationsmesser.
Der Name Thrita erinnert an den griechischen Τρίτων. Die Mythe bringt dadurch vielleicht die Grundanschauung zum Ausdruck, daß das Wasser die erste Heilpotenz darstellt.
Entsprechend der streng dualistischen Weltanschauung galten die Krankheiten in ihren unzähligen Formen als Wirkung des bösen Prinzips, des Teufels, des Angra Manju (Ahriman), welcher die Anhänger Gottes auf jede Art zu schädigen trachtet. Krankheit war also stets etwas Dämonisches, der Kranke ein Besessener. Zu den stärksten Landplagen zählten die mannigfachen Fieber (die Avestasprache enthält mehrere Bezeichnungen, von denen einige auf Hitze und Frost hindeuten) und Hautkrankheiten (Krätze, Aussatz). Erwähnung finden ferner: Kopfschmerz, Schwindsucht, Geschlechtsaffektionen, Mißbildungen, Vergiftungen (durch Schlangenbiß oder giftige Pflanzen), Frauenkrankheiten (Puerperalfieber, Menstruationsstörungen, eine über 9 Tage dauernde Menstruation wurde als krankhaft betrachtet). Was der Glaube mit dem Geist des Bösen und den Dämonen (Daevas) in Verbindung setzte, sah man als unrein an, also die Krankheit, die Ausscheidungen des Körpers, die Leiche. Bemerkenswert ist es, daß auch die menstruierenden Frauen und Wöchnerinnen zu den „Unreinen“ gehörten, deshalb isoliert wurden und sich genau fixierten Reinigungsvorschriften unterwerfen mußten.
Nach der Legende war es Dschahi, die Dämonin der Unzucht, bei welcher zuerst die Menstruation erschien, als Angra Manju sie auf das Haupt küßte. Die menstruierende Frau ist unrein und wirkt verunreinigend, daher wurde sie (durchschnittlich 4 Tage) isoliert, in einem mit trockenem Staube beschütteten, vom übrigen Hause getrennten Raume, 15 Schritte von Feuer und Wasser, den reinen Elementen, entfernt, untergebracht. Selbstverständlich untersagt das Avesta für diese Zeit jeden Geschlechtsverkehr und erst nach entsprechenden Reinigungen war es der Frau gestattet, wieder mit Menschen zu verkehren. Ebenso galten Wöchnerinnen als unrein und durften sich erst nach Ablauf einer bestimmten Frist (40 Tage) und nach vorgenommener Reinigung dem Manne hingeben. Sehr strenge Verhaltungsmaßregeln wachten über die Isolierung jener Frauen, die eine Fehlgeburt gehabt hatten, weil das Abnorme den Einfluß des Bösen in höchstem Grade manifestiert. Bei den Reinigungen legte man namentlich Wert auf die Waschung der neun Pforten oder Oeffnungen des Körpers, der Augen, Ohren und Nasenlöcher, des Mundes, der Scham und des Afters. — Konsequenterweise hielt man die Berührung der Leiche für ganz besonders verunreinigend — eine Anschauung, welche von vornherein den Aufschwung der Medizin lähmte. Der Leib des Verstorbenen fällt nach der Schilderung des Avesta den bösen Mächten anheim, das Leichengespenst bemächtigt sich seiner Beute in Gestalt der Fliegen; von dem Leichnam verbreitet sich die Unreinheit auf das Haus, in welchem er liegt, und auf alles, was darinnen ist, sie überträgt sich auf die Angehörigen und zwar umsomehr, je näher sie dem Toten standen. Die Aussetzung des Toten besorgten (die gewerbsmäßig diesen Beruf ausübenden, aufs tiefste verabscheuten) Leichenträger. Die Anverwandten mußten sich eine Zeitlang des Verkehrs mit den Menschen enthalten. — Wie ungemein tief der Dämonenglaube im iranischen Volke wurzelte, geht auch aus dem großen Nationalepos Schahname hervor.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß nach der Meinung der Zoroastrier, welche den Unsterblichkeitsglauben und die Auferstehung nachdrücklich betonten, der Tod die Trennung des Leibes von der Seele bedeutet. Die persische Psychologie kannte jedoch als unterste seelische Kraft die Lebenskraft, welche die körperlichen Funktionen leitet, erst mit dem Körper entsteht und mit der Materie zu Grunde geht. Neben der Lebenskraft sind mit dem Leib noch verbunden, ohne mit ihm auch zu schwinden: das Gewissen, der Geist, die Seele im engeren Sinne (die Willenskraft), die Fravaschi (Schutzgeist, Genius).
Die Behandlung der Krankheiten bestand, vom zoroastrischen Standpunkt betrachtet, in der Vertreibung der Krankheitsdämonen, in der Reinigung (sowohl im religiösen als im hygienischen Sinne genommen) und lag in der Hand der Priester. Als Mittel kamen in Betracht vor allem Gebet und Sprüche (das heilige Wort). „Viele Kuren geschehen durch Kräuter und Bäume, andere durch Wasser und noch andere durch Worte: denn durch das göttliche Wort werden die Kranken am sichersten geheilt.“ Wie aus diesem Satze zu ersehen, stand der eigentlichen Theurgie die „Heilung durch Pflanzen“ am nächsten, hatte doch Ahuramazda, um den Einwirkungen der Dämonen Schranken zu ziehen, in die Pflanzen (z. B. Lauch, Aloe, Cannabis)[14], namentlich in die giftigen, heilsame Kräfte gelegt[15]. Gleich den Indern schätzten die Perser auch das Wasser — das ja zur Entsühnung und Reinigung diente — als Heilmittel. (Ueber Wasser und Pflanzen gebieten die Genien eines langen und eines gesunden Lebens.) Gewisse Leiden nahmen endlich die Heilung durch das „Messer“ in Anspruch, doch scheinen es die alten Perser in der Chirurgie nicht weit gebracht zu haben — sonst wäre z. B. der König Darius I. nicht genötigt gewesen, einen griechischen Arzt für die Behandlung einer Sprunggelenksluxation in Anspruch zu nehmen. In den Vorschriften über die Erlaubnis zur Ausübung ärztlicher Praxis wurde freilich gerade auf die operative Befähigung großes Gewicht gelegt, denn nur derjenige, dem drei Operationen (an Ungläubigen!) gelangen, durfte an den Verehrern des Ahuramazda die Kunst ausüben. Der Lohn für die ärztliche Bemühung war nach den Vermögensverhältnissen in einer bestimmten Taxe normiert und wurde pauschaliter in Naturalien entrichtet.
Bezüglich des theurgischen Heilverfahrens wäre zu bemerken, daß das Avesta die „Zauberei“ — wie sie z. B. Babylonier, Turanier, Meder betrieben — verpönte; gerade die Irrgläubigen sollten (mit Hilfe des Ahriman) im Besitze der Fähigkeit sein, behexen zu können. Gegen die Bosheit der Dämonen bildete das Gebet den vornehmsten Schutz. Es ist aber sicher, daß auch beim Zendvolke in gewissen Fällen und namentlich bei Krankheiten, nicht das heilige Wort überhaupt, sondern ganz bestimmte Sprüche als Gegenzauber geschätzt wurden. Außerdem bediente man sich auch der Amulette (Federn und Knochen des Vogels Varadschan, des Raben?). Man fand eben wahrscheinlich einen Unterschied in der Zauberei, je nachdem die guten oder bösen Dämonen angerufen wurden, so wie im Mittelalter die weiße Magie von der verbotenen „schwarzen“ Magie differenziert wurde.
Ueber die Ausübung der Heilkunde und das Honorar sagt das Gesetzbuch: „Schöpfer! wenn die Mazdajasnas (Gläubigen) sich zu Aerzten ausbilden wollen, an wem sollen sie sich zuerst versuchen, an den Daivajasnas (Ungläubigen) oder den Mazdajasnas. Wenn einer zum ersten Male an einem Daivajasna schneidet, und dieser stirbt, wenn er zum zweiten Male an einem Daivajasna schneidet, und dieser stirbt, wenn er zum dritten Male an einem Daivajasna schneidet, und dieser stirbt, so ist er unfähig zur Heilkunde für immerdar.“
Wagte es jemand trotz des mißlungenen Befähigungsnachweises die Praxis auszuüben und starb ihm sodann ein Patient an den Folgen unrichtiger Behandlung, so wurde dies wie ein vorsätzlicher Mord betrachtet.