[22] Dem Opfer und der Opferschau entsprangen die anatomischen bezw. pathologisch-anatomischen Kenntnisse, über welche der germanische Wortschatz genügende Aufschlüsse erteilt. — Das germanische Opferwesen war auch die Quelle der therapeutischen Verwendung von Tierorganen, denen Zauber- und Heilwirkung zugeschrieben wurde.

[23] Genannt nach dem Heilgott, dem Allvater Wodan-Odin, der als „Alpverdruß” die lichtscheuen Krankheitsdämonen und nächtlichen Fiebergeister vertrieb und der im Besitze der mächtigsten Bannsprüche war. Bei den Deutschen hieß der Zauberfinger auch Metzgerfinger. Bei den Nordgermanen waren es die Priesterkönige, welche durch Auflegen ihrer Heilhand (Königshand) heilten.

[24] Hierher gehörten das Opfer (dem Gotte Thor dargebracht), der Opferrauch, das Anzünden von Notfeuer, das Fasten, die bis zur ekstatischen Verzückung getriebenen Kulttänze (Reigentänze) und andere dämonenvertreibende Mittel.

[25] Was den Bädergebrauch überhaupt anlangt, so wissen wir nach dem Zeugnis römischer Autoren (z. B. Caesar, Tacitus), daß derselbe bei den Germanen ungemein beliebt war, und zwar kamen schon in urgermanischer Zeit nicht nur Flußbäder, sondern auch häusliche Warmbäder und Schwitzbäder in Betracht (ahd. stuba, stupa, von stieben — die Dampfentwicklung erfolgte durch Aufgießen von heißem Wasser auf die vorher erhitzten Steine der Badstube).

[26] Bezeichnet ursprünglich die rote Mennigfarbe (taufra), mit welcher der Heil-, Arzt- oder Lachnerfinger des Medizinmannes den Dämonensitz bestrich, vgl. S. 236, Anm. 5.

[27] „Astrunen sollst du kennen, eh' du willst Lachner werden,” lehrte Sigtraut den Sigfried. — Die Runen waren mit roter Mennigfarbe in Stäbchen geritzt, der Zauberer mußte dieselben zu lesen verstehen, darum hieß er auch „Ableser”.

[28] Das Bestreichen des Abdomen war verbunden mit der Mitwalgerung eines Gegenstandes (z. B. eines Käfers), wohl in der Absicht, die Krankheit dabei zu transplantieren.

[29] Es gab Wundkräuter, Brandkräuter, Schußkräuter, Giftkräuter, Unholdenkräuter, Wut- und Tollkräuter (gegen Erregungszustände), Qualmkräuter, Ruhrkräuter (z. B. Alantwurz, Eichenrinde), Zitterach- oder Sprungkräuter (gegen Hautkrankheiten), Schloßkräuter (zur Erleichterung der Geburt, z. B. Chamomilla, Alchemilla, Arnica, Artemisia als Bähung oder Trank, Hanf als Räucherung), Wehenkräuter u. s. w. Zu den betäubenden oder schmerzstillenden Mitteln zählten Hyosciamus, Lactuca, Mohn, Solanum, Mandragora, Atropa, Belladonna, Conium, Cannabis.

[30] Aus den germanischen Volksgesetzen, dem Niederschlag langer Zeiträume, läßt sich ersehen, daß auf Grund der wundärztlichen Erfahrung eine Anzahl von Wundarten (gemäß der Dignität der Wunde) unterschieden wurde.

[31] Bei aufgeschlitztem Abdomen wurden die heraushängenden Eingeweide zurückgestopft und die Wundränder zusammengeheftet.