[2] Praktiker wirkten auch neben den Iatrosophisten als „Pädagogen” an den Hochschulen in Alexandria, Antiochia, Athen, in Italien, Gallien und Spanien; in der späteren Kaiserzeit waren die angestellten Gemeindeärzte zur Erteilung unentgeltlichen Unterrichts verpflichtet.
[3] Plinius klagt darüber, daß man in Rom jedem, der sich für einen Arzt ausgebe, Glauben schenke, obwohl gerade auf diesem Gebiete die Lüge von den größten Gefahren begleitet sei.
[4] Die strebsamsten unter den Aerzten sammelten die Arzneistoffe selbst (vgl. Bd. I, S. 360), die meisten aber erwarben von den Drogenhändlern die Rohmaterialien, um aus denselben die Medikamente zuzubereiten, andere endlich ließen sich von ihrer Bequemlichkeit verleiten, gleich fertige zusammengesetzte Präparate einzukaufen, wodurch der Kurpfuscherei der Arzneikrämer Vorschub geleistet wurde. Die Aerzte führten Hand- bezw. Reiseapotheken mit sich, d. h. Kästchen (aus Bronze), welche mehrere Fächer besaßen und oft künstlerisch verziert waren (z. B. mit Elfenbeinreliefs des Asklepios, der Hygieia etc.). Für den kaiserlichen Hof und den Fiskus wurden Arzneistoffe in den Provinzen unter Aufsicht von Beamten gesammelt, verpackt, nach Rom gesandt und in besonderen Magazinen verwahrt. Die Arzneigroßhändler kauften die Drogen teils vom Fiskus, teils bezogen sie dieselben auf direktem Handelswege. Verfälschungen der geriebensten Art waren gang und gäbe, doch trugen daran weniger die Händler als die Lieferanten Schuld. Jedenfalls bildeten unter solchen Umständen gründliche Kenntnisse in der Heilmittellehre und Arzneimittelzubereitung ein dringendes Postulat. Besonders wichtig war es, wie Galen hervorhebt, die Verfälschungen zu erkennen — wobei freilich zumeist einfache Sinneswahrnehmungen die chemische Prüfung ersetzen mußten — ferner zu wissen, welche Arzneimittel als Surrogate für fehlende Medikamente eventuell substituiert werden durften (Succedanea). Auch suchte man dem Bedarf der Hausapotheken der Aerzte und Laien namentlich auf dem Lande durch Euporista (leicht zu beschaffende und leicht anzufertigende Hausmittel) Rechnung zu tragen, wodurch dem Mißbrauch mit fremden, seltenen, kostspieligen Heilmitteln entgegengearbeitet und eine mehr volkstümliche Behandlungsweise angebahnt wurde, die namentlich den weniger Bemittelten zu gute kam.
[5] Erst im 3. Jahrhundert wurde ein einschlägiges Gesetz erlassen, wonach die Todesstrafe oder Verbannung zur Anwendung kommen sollte, wenn ein Kranker durch ein dargereichtes Medikament zu Grunde ging.
[6] Galen, der in seiner Heimat beide Fächer ausübte, sagt: „Da ich aber in Rom lebte, mußte ich der Sitte der Hauptstadt viele Zugeständnisse machen und den sogenannten Chirurgen das meiste von diesen Dingen überlassen.”
[7] So z. B. Charmis aus Massilia (1. Jahrhundert), von dem Plinius erzählt: „Er tauchte die Kranken in Teiche, und selbst hochbetagte konsularische Würdenträger konnte man ostentativ die Mode mitmachen und erbärmlich frieren sehen.”
[8] Berühmte Okulisten waren z. B. Euelpides zur Zeit des Celsus, Demosthenes aus Massilia (vgl. Bd. I, S. 275), Lysiponus, im Dienste des Augustus, Celadianus, Augenarzt des Tiberius, Severus, von dem noch wichtige Fragmente vorhanden sind. Zahlreich kommen Namen von Okulisten auf Inschriften vor.
[9] Ursprünglich nannte man Kollyrien alle Arzneizäpfchen, welche in Höhlungen, z. B. in die Harnröhre, in den After, in Fisteln u. s. w. eingeführt wurden. Im engeren Sinne verstand man darunter in Stangenform gebrachte Augenmittel, endlich, mit Vernachlässigung der Etymologie, Augenmittel überhaupt, wobei dann trockene oder flüssige Kollyrien unterschieden wurden. Die ersteren stellten aus metallischen und pflanzlichen Stoffen bereitete, durch allmählichen Wasserzusatz und Hinzufügung von Harz oder Gummi zäh oder fest gewordene Stangen dar, von denen im Bedarfsfalle ein Stückchen entnommen und mit einer Flüssigkeit verrieben wurde. Die Gefäße, in welchen die Kollyrien verwahrt wurden, trugen Aufschriften, bisweilen war auch das Kollyr selbst mit einer Gravüre versehen, so hieß z. B. des Antigonos Safrankollyr auch „der kleine Löwe”, weil es mit der Gravüre eines solchen gestempelt wurde (Galen). Bei Ausgrabungen — jedoch weder in Italien, noch in Griechenland, sondern bloß auf dem Boden der nordwestlichen Provinzen des römischen Reiches — fand man Siegelsteine von Augenärzten, mittels welcher den Kollyrienstangen (nach Art unserer Toiletteseifen) der Name des Augenarztes bezw. Kollyrienerfinders, der Name des Mittels, zuweilen auch Angaben über dessen Indikation und Verwendungsweise aufgeprägt wurden. Diese Siegelsteine sind aus Nephrit, Serpentin oder Schiefer gefertigte, zumeist viereckige Täfelchen, welche auf ihren schmalen Seiten in Spiegelschrift die betreffende Inschrift tragen. Bisher sind ungefähr 200 solcher Stempel aufgefunden und sorgfältig beschrieben worden. Alles spricht dafür, daß der reklamehafte Gebrauch in Gallien aufkam, vom 2.-4. Jahrhundert herrschte, jedoch von den griechischen und römischen Aerzten verschmäht wurde — schweigt doch die Literatur gänzlich darüber.
[10] Die freien Hebammen waren in einer Zunft vereinigt, der die „nobilitas” beigelegt wurde; handelte es sich um die gerichtliche Feststellung einer Gravidität, so wurden sie als Sachverständige vernommen. Bezüglich der Aerzte als Sachverständige vor Gericht, haben erst in jüngster Zeit aufgefundene Urkunden (Papyri aus Aegypten) einige Nachrichten gebracht, welche Gutachten enthalten; sie stammen sämtlich aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten.
[11] Der bekannteste, aber durchaus nicht der erste von denen, welche die Astrologie für die Medizin geschäftlich und schwindelhaft verwerteten, ist Krinas von Massilia (1. Jahrhundert). Wie Plinius erzählt, „befliß er sich zweifacher Kunst, indem er, höchst vorsichtig und den himmlischen Gewalten ergeben, nach dem Gestirnlaufe im astrologischen Kalender die Ernährungsweise regelte und die rechte Stunde für jedes therapeutische Eingreifen wählte”.