[12] Wurzelsammler, Kräutersammler, Salbenhändler (unguentarii, myropolae), Arzneiverkäufer (pharmacopolae), Arzneikrämer (παντοπώλαι), Arzneibudenbesitzer (seplasiarii, der Name stammt von einer Straße in Capua, wo sie besonders dicht gedrängt hausten), Gewürzkrämer (aromatarii), Farbwarenhändler (pigmentarii). Die Pharmakopolen zogen als Quacksalber überall umher, die Inhaber von Arzneibuden etc. erteilten in ihren Tabernen pseudo-ärztlichen Rat. Von der Abgabe der Kosmetika, Fruchtabtreibungsmittel, Gifte etc., war nur ein Schritt zur allgemeinen Kurpfuscherei. — Am verrufensten waren die sogenannten „medicae” und „Sagae”, ehemalige Prostituierte, welche geheime Frauenleiden behandelten, Kinder abtrieben u. s. w.

[13] Aerzte aus römischen Familien bildeten, infolge der aus Catos Zeiten überkommenen Vorurteile, nur die Minderzahl — Romana gravitas non exercet medicam artem et qui ex Romanis incipiunt eam addiscere ad Graecos sunt transfugae, sagt Plinius — auch genossen die Ausländer größeres Vertrauen, so z. B. die Aegypter als Hautärzte; in der Literatur oder inschriftlich kommen übrigens römische Aerztenamen vor, z. B. Cassius (bei Celsus), Scribonius Largus, Vettius Valens, die von Plinius zitierten Granius, Ofilius, Rabirius, die von Galen erwähnten Valerius Paulinus, Flavius Clemens, Pompejus Sabinus.

[14] Umgekehrt griffen auch Aerzte, wenn sie Schiffbruch erlitten hatten, zu einem Gewerbe, um sich fortzubringen; wenigstens witzelt Martial über Aerzte, die Leichenträger oder Gladiatoren wurden und „in ihrem neuen Berufe dasselbe taten, wie früher, nämlich töten und begraben”.

[15] Reichbegüterte Römer besaßen oft mehrere „servi medici”, welche auf Wunsch der Herren medizinisch ausgebildet waren und als Sklavenärzte oder sogar als Hausärzte fungierten; aus Cicero und Tacitus geht hervor, daß sie bisweilen zu verbrecherischen Zwecken mißbraucht wurden. Auch Aerzte zogen sich Sklaven zu Assistenten heran, und nur sie durften die servi medici als Erwerbsmittel benützen. Da die Interessen der servi medici und diejenigen ihrer ärztlichen Besitzer häufig kollidierten, wenn es sich um den Loskauf handelte, so mußte derselbe gesetzlich geregelt werden, auch standen die liberti medici noch in einem Pflichtverhältnis zu ihren Patronen, wonach sie sogar gezwungen werden konnten, dieselben zu begleiten, was natürlich die Freigelassenen in der Ausübung der eigenen Praxis wesentlich hinderte. Außer den privaten gab es noch im Dienste des Staates stehende servi medici und öffentliche Freigelassene (liberti publici oder municipales). Die Lage der letzteren war sehr günstig; einzelne derselben besaßen eine äußerst lukrative Praxis und hinterließen ein bedeutendes Vermögen.

[16] Die Collegia der Römer waren Vereinigungen von Berufsangehörigen zum Zwecke der Beratung von Standesinteressen und zur Unterstützung der Mitglieder, ihre Weihe erhielten sie durch den gemeinsamen Kult bestimmter Gottheiten, Festlichkeiten etc. An der Spitze jedes Kollegiums stand der „Pater”, als Versammlungslokale dienten die „Curiae” oder „Scholae”. Das Collegium medicorum zu Rom verehrte als Patronin die Minerva und besaß (unter Trajan) eine Schola auf dem Esquilin. Ursprünglich wurden in die Collegia medicorum wohl nur Freie aufgenommen, später auch Freigelassene, ja sogar Sklaven.

[17] Die Städte richteten für die besoldeten Aerzte eigene Iatreien ein. Im ptolemäischen Aegypten waren die Aerzte staatlich angestellt und standen unter einem obersten Vorsteher.

[18] Die Bezeichnung ἀρχίατρος — von der das deutsche Wort Arzt abgeleitet wird — diente wahrscheinlich zuerst nur dazu, um würdige, verdiente Aerzte aus der großen Masse der Heilkünstler hervorzuheben und erst allmählich erstarrte der Ehrenname zu einer mit besonderen Vorrechten verbundenen Titulatur, zunächst wohl für kaiserliche Leibärzte (z. B. führten schon C. Stertinius Xenophon [Leibarzt des Claudius] und Andromachos [Leibarzt des Nero] den Titel); Galen sagt von Andromachos, er habe diesen Titel wegen seiner Kenntnisse bekommen, auch bezeichnet er (den Leibarzt des Antoninus Pius) Magnos und (den Leibarzt des Marc Aurel) Demetrios als „Archiatri”. In griechischen Inschriften findet sich das Wort ἀρχίατρος im Sinne von Stadtarzt. „Archiatri palatini”, d. h. Hofärzte, kommen mit diesem Namen zuerst unter Severus vor, es gab damals sieben. In der römischen Gesetzgebung erscheinen die Gemeindeärzte mit dem Titel „Archiatri populares” zum ersten Male unter Valentinian I. und Valens. Wir ersehen aus den Verfügungen, daß die Archiatri populares Kollegien bildeten, als Armenärzte fungierten und aus Gemeindemitteln (durch Naturallieferungen) besoldet waren. Ihre Zahl betrug in kleineren Städten fünf, in größeren sieben, in Rom zwölf. Dem Kollegium selbst oblag es, bei einer Vakanz einen Kandidaten, auf den sich mindestens sieben Stimmen vereinigt hatten, für die kaiserliche Bestätigung in Vorschlag zu bringen, und der Neugewählte erhielt immer den letzten Rang. Die Archiatri genossen eine ganze Reihe von Begünstigungen (Befreiung von Abgaben und von der Uebernahme anderer Aemter, besonderen Schutz gegen Beleidigungen etc.). Dafür wurde ihnen aber eingeschärft, lieber in rechtschaffener Weise den Armen zu Hilfe zu kommen, als schmählich den Reichen zu dienen. Aus den Verordnungen Constantins, welcher alle Privilegien der Gemeinde- und Stadtärzte (auch für ihre Familien) zusammenfassen ließ, ist hervorzuheben, daß dieselben zur Unterrichtstätigkeit durch in Aussicht gestellte Belohnungen und Besoldungen angeeifert wurden: Mercedem etiam eis et salaria reddi jubemus, quo facilius liberalibus studiis et memoratis artibus multos instituant. Außer den Hof- und Stadtärzten führten auch die Vorstände der ärztlichen Kollegien den Titel „archiater” (archiatri scholares), ferner die Aerzte der Vestallinnen und der öffentlichen Gymnasien. — In der späteren Kaiserzeit kamen für Aerzte (vorzugsweise Hofärzte) noch verschiedene Rangerhöhungen und Titel in Betracht, das Perfectissimat („vir perfectissimus” ═ dem Rang des Eques entsprechend) und die weit höher stehende, in drei Grade zerfallende „comitiva dignitas” (der „comes archiatrorum” führte das Prädikat „vir spectabilis”). Bisweilen wurden Aerzte sogar zu hohen Stellen in der Staatsverwaltung berufen.

[19] Auf der Trajanssäule sieht man in einem Relief die Szene dargestellt, wie ein Arzt mit der Anlegung eines Beinverbandes bei einem verwundeten Soldaten beschäftigt ist.

[20] Gerade der Verkauf von Medikamenten durch die Aerzte selbst — ein Geschäft, das einzelne möglichst einträglich zu machen verstanden — wirkte in hohem Maße depravierend auf die Standesethik (aus Gründen, die keiner besonderen Darlegung bedürfen) und artete teilweise in Geheimmittelschwindel aus. Die oft unnützerweise höchst kompliziert zusammengesetzten, kostspieligen Medikamente — berechnet auf die Leichtgläubigkeit der vermögenden Klassen — wurden in Gefäßen verwahrt, auf denen der Name des Mittels und seines Erfinders, die Krankheit, gegen die es verordnet wurde und die Gebrauchsweise zu lesen war; bisweilen wurde sogar angeführt, bei welchem namhaften Patienten das Mittel Erfolg gehabt hatte. Pompöse Arzneibezeichnungen, z. B. Ambrosia, Phosphorus, Isis, Anicetum u. s. w., wirkten selbstredend suggestiv, und manche Aerzte suchten in der Erfindung von allerlei geheimgehaltenen Arzneikompositionen ihren Ruhm und ihre Einnahmsquelle; insbesondere fanden Abortiva, Gegengifte und Kosmetika starken Absatz. Galen nennt eine Reihe von solchen Medikamentenerfindern, unter denen z. B. der Arzt Paccius Antiochus oft erwähnt ist. Dieser besaß, wie Scribonius Largus erzählt, eine „compositio mirifica” gegen Brustschmerz, deren Zusammensetzung er keinem anvertraute, er bereitete sie bei verschlossenen Türen und ließ von seinen Gehilfen, um sie zu täuschen, mehr Ingredienzien, als erforderlich waren, verreiben. Durch Rezepte, die in symbolischen Ausdrücken abgefaßt waren, wurde nicht bloß das Geheimnis der Zubereitung gesichert, sondern auch der lukrative Mystizismus noch gesteigert.

[21] Martial, Juvenal werfen den Aerzten Scharlatanerie und allerlei Verbrechen vor, Plinius beschuldigt sie, die allgemeine Verweichlichung und Sittenverderbnis hervorgerufen zu haben, und an vielen Stellen seiner Naturgeschichte erhebt er wahre Brandreden gegen die Aerzte. Selbst Kaiser Hadrian gesellte sich zu jenen, welche ihre Verachtung der Medizin in Schmähschriften kundgaben.