Auf die medizinischen Zustände außerhalb Italiens soll später im Zusammenhang zurückgegriffen werden, soweit es die dürftigen Nachrichten gestatten; hier sei nur darauf hingewiesen, daß alle Länder der Christenheit, so sehr auch die meisten unter ihnen in der Entwicklung der wissenschaftlichen Heilkunde noch zurückgeblieben waren, wenigstens in der Krankenpflege, in der Errichtung von Hospitälern, Aussatz- und Siechenhäusern einen edlen, höchst anerkennenswerten Wetteifer zeigten, und daß die Betätigung auf diesem Felde der Humanität gerade im 13. Jahrhundert eine Höhe erreicht, welche die Anerkennung auch der spätesten Geschlechter verdienen wird.
Erfüllt von tief religiösem Empfinden widmeten sich der Krankenpflege nicht nur Angehörige des Klerikerstandes, der Mönchs- und Krankenpflegerorden, sondern auch Laien aus allen, selbst den vornehmsten Kreisen, es sei nur beispielsweise an die Lichtgestalten der hl. Elisabeth von Thüringen oder der hl. Hedwig erinnert. Ludwig der Heilige, der das Hôtel Dieu mit Geschenken überhäufte, ähnliche Anstalten in Fontainebleau, Pontoise, Vernon, sowie das noch bestehende Blindeninstitut der Quinzevingt in Paris stiftete, verband selbst die Wunden Lepröser und forderte von den Chirurgen, denen er Privilegien erteilte, daß sie sich der Behandlung der Armen widmen.
Allenthalben entstanden Hospitäler und Aussatzhäuser (letztere in enormer Zahl)[105]. Bei der Stiftung von Hospitälern kommen weniger die Zweigniederlassungen der ritterlichen Krankenpflegerschaften in Betracht, als die zahlreichen, über ganz Westeuropa zerstreuten Tochteranstalten des Hospitals San Spirito in Rom (vgl. S. 326), die Heiligengeistspitäler. Diese letzteren verdanken der kräftigen Initiative des Papstes Innozenz III. ihren Ursprung, waren aber durchaus nicht sämtlich Stiftungen des Ordens vom heiligen Geiste selbst, sondern zum Teil, was oft verkannt wird, in städtischer Verwaltung stehende Anstalten mit gleichen Einrichtungen und Zielen.
[1] Man berücksichtigt im allgemeinen viel zu wenig, daß im 11. und besonders im 12. Jahrhundert ein, an die Renaissancezeit erinnernder, äußerst reger humanistischer Eifer in Italien und Frankreich (Schule von Chartres) herrschte, welcher an der Hand des Studiums der römischen Autoren zu einer hohen Ausbildung der Latinität führte, wie sich dies z. B. in den Schriften Abälards, Joh. von Salisburys u. a. kundgibt. Schon in der zweiten Hälfte des 12., noch weit mehr aber im 13. Jahrhundert gerieten die „grammatischen” Studien in Verfall. Die Höhe der damaligen philosophischen Spekulation, welche in weitem Umfange auf großer Selbständigkeit im Denken beruhte und fast allein die, noch dazu unvollständig bekannten logischen Schriften des Aristoteles zur Stütze hatte, kann namentlich an Abälard ermessen werden. Mit Rücksicht auf die Anknüpfung an sehr wenige, dafür aber unverfälscht erhaltene antike Elemente, ließe sich zwischen der philosophischen Entwicklung des 12. Jahrhunderts und der Salernitanermedizin eine Parallele ziehen. Wie die erstere vom augustinisch-platonischen, so war die letztere von hippokratischem Geiste durchweht, im Gegensatz zur späteren, mit dem 13. Jahrhundert beginnenden Epoche, in welcher hier der arabisierte Galen, dort der arabisierte Aristoteles das Szepter führte.
[2] Es braucht hier nur an die Hauptvertreter Johannes Scotus Erigena, Gerbert, Berengar von Tours, Lanfranc, Anselm von Canterbury, Roscellinus von Compiegne, Wilhelm von Champeaux und Abälard erinnert werden. Die dürftige antike Grundlage ihrer spekulativen Theologie bezw. kirchlichen Philosophie bildeten hauptsächlich einige der analytischen Schriften des Aristoteles, die Isagoge des Porphyrius in der Uebersetzung und mit den Kommentaren des Boëthius, des letzteren Abhandlungen über den kategorischen und hypothetischen Schluß. Die von Porphyrius aufgeworfene Frage, ob Gattungen und Arten, die allgemeinen Begriffe etwas Wirkliches außer uns oder bloß Gedanken seien, entfachte schon seit Anselm und Roscellin den noch früher im Morgenlande begonnenen, durch das ganze Mittelalter hin und her wogenden Streit der Realisten und Nominalisten, von denen jene die Realität der Universalien verfochten, letztere nur die Realität der Einzeldinge gelten lassen wollten, abgesehen von den beiderseitigen Vermittlungsversuchen.
[3] Vgl. namentlich H. Denifle, Die Universitäten des Mittelalters, I. Bd., Berlin 1885; G. Kaufmann, Die Geschichte der deutschen Universitäten, I. Bd. Vorgeschichte (die auswärtigen Universitäten), Stuttgart 1888; Rashdall, The universities of Europe in the middle ages, Oxford 1895.
[4] Eine den weitesten Kreisen geöffnete Anstalt im Gegensatze zum Studium particulare, d. h. einer nur für engere Kreise bestimmten, nicht mit Privilegien ausgestatteten Schule. Der im Beginn des 13. Jahrhunderts zuerst auftretende Begriff Studia generalia — solche waren zunächst Bologna, Salerno, Paris für Rechtswissenschaft, Medizin, Theologie — erhielt erst im Laufe der Zeit seine genauer umgrenzte juristische Fixierung, indem zu den Grundeigenschaften einer solchen Hochschule (Studenten aus allen Gegenden, Pluralität der Lehrer, Vertretung wenigstens eines der höheren Fakultätsgegenstände, d. h. der Theologie, Jurisprudenz oder Medizin neben den artes liberales) noch gewisse Privilegien (Enthebung der Geistlichen von der Residenzpflicht, Promotionsrecht, das Jus ubique docendi u. a.) hinzutraten, welche ursprünglicher oder nachträglich eingeholter (päpstlicher bezw. kaiserlicher) Beurkundung bedurften, wenn sie nicht ex consuetudine (wie z. B. in Oxford) anerkannt waren.
[5] Typus Bologna, dessen Universität (zunächst bloß Juristenuniversität) schon 1158 durch Friedrich Barbarossa („Habita”) ihre Rechtsgrundlage erhielt und durch ihre demokratische Verfassung (Wahl des Rektors aus der Mitte der fremdländischen Scholaren, wobei aber den, mit der Universität in Zusammenhang stehenden Doktorenkollegien durch das Promotionsrecht etc. die gebührende Autorität gewahrt blieb) für eine ganze Reihe von italienischen Stadtuniversitäten (Vicenza, Arezzo, Padua, Vercelli, Siena u. a.), zum Teil auch für einige Lehranstalten Südfrankreichs, vorbildlich wurde.
[6] Typus Paris, dessen Universitas zwar eine aus Scholaren und Magistern zusammengesetzte Korporation bildete, aber nur den Magistern Stimmrecht gewährte und unter dem Kanzler stand. Aehnlich, aber mit oft erheblichen Modifikationen hinsichtlich der Machtbefugnis des Kanzlers, waren Montpellier, Toulouse und in England Oxford und Cambridge organisiert.
[7] Am reinsten repräsentiert diesen Typus die von Friedrich II. 1224 gestiftete Hochschule von Neapel. Wenigstens teilweise gehören aber in diese Kategorie auch die durch königlichen Willensakt ins Leben gerufenen spanischen Universitäten, nämlich Palencia, die älteste derselben (von Alfons VIII. gestiftet), sodann Salamanca und Lerida, ferner die portugiesische in Lissabon bezw. Coimbra. Diese erhielten aber auch päpstliche Anerkennung als Studia generalia respectu regni.