Der Grundfehler des anatomischen Unterrichts lag darin, daß Theorie und Praxis völlig getrennt blieben, daß die Ausführung der Sektion und die wissenschaftliche Erörterung verschiedenen Personen zugeteilt war. Wie sich aus späteren Mitteilungen, am besten aber aus der Betrachtung von Abbildungen mittelalterlicher „Anatomien” ergibt (vgl. z. B. die Reproduktion einer solchen Darstellung bei Nicaise, Guy de Chauliac, Pl. III, p. 25), oblag es dem gelehrten Medicus den Text des Mondino zu interpretieren (und eventuell das Vorgetragene zu demonstrieren), die Zergliederung selbst wurde aber stets von einem Chirurgen (oder gar Barbier) vorgenommen[75]. Der Büchergelehrte, der das Wort führte und die Anweisungen gab, kannte die Dinge nicht, wie es unerläßlich ist, aus dem eigenen Gebrauch des Messers, und der Sekant wiederum besaß nicht genügende Kenntnisse, um die anatomischen Werke zu verstehen. Diese traurigen Verhältnisse, welche nur dazu dienen konnten, die alten galenischen Irrtümer zu konservieren, die Autorität des Pergameners in anatomischen Fragen zu befestigen[76], wurzelten in dem Abscheu der mittelalterlichen Aerzte vor allen manuellen Operationen[77] — ein Vorurteil, das ja auch die Pflege der Chirurgie gänzlich ihren Händen entzog. Nicht genug, daß die schädliche Spaltung des Unterrichts diesen entwertete, wurde die für die Sektion ohnedies zu knapp bemessene Frist noch durch dazwischen geführte, die lächerlichsten Spitzfindigkeiten betreffende Disputationen bedeutend verkürzt!

Die praktische Ausbildung am Krankenbette gehörte nicht zum Lehrplan der Universität als solcher und war daher den Zufälligkeiten des privaten Unterrichts preisgegeben, wenn auch ein überwachender Einfluß durch die ärztliche Zunft nicht gänzlich mangelte. Als Lehrling und Gehilfe erfahrener Aerzte hatte der Studierende der Medizin immerhin Gelegenheit, das Heilverfahren in der Privatpraxis oder in Spitälern kennen zu lernen, beziehungsweise nach erworbener Fertigkeit unter Verantwortung seines Mentors mit bedingter Selbständigkeit auszuüben[78]. Daß die Scholaren es an Eifer für diese Seite der ärztlichen Ausbildung übrigens nicht fehlen ließen, ja daß man ihrem Bestreben, möglichst früh in die Praxis einzutreten, Schranken setzen mußte, teils um pfuscherischen Neigungen, teils um der Vernachlässigung der theoretischen Studien entgegenzuwirken, beweisen die im Laufe der Zeit nötig gewordenen Bestimmungen mancher Fakultäten[79].

Auch die Drogen und die Bereitungsweise der Arzneien kennen zu lernen — ein wichtiges Erfordernis des damaligen Praktikers —, dazu bot nicht die Schule, sondern nur die Apotheke Gelegenheit, da der Universitätsunterricht in der Heilmittellehre in rein theoretischen Vorträgen bestand, höchstens manchmal durch botanische Abbildungen einige Anschaulichkeit gewann.

Der medizinische Unterricht trug also ein wesentlich theoretisches Gepräge, und wir können als typisch für denselben jene alten bildlichen Darstellungen betrachten, welche den Lehrer zeigen, wie er vom Katheder aus — ein dickleibiges Buch vor sich — das Wort führt, während die auf Bänken sitzenden oder in der Nähe stehenden Schüler aufmerksam zuhören oder fleißig Notizen machen. Vgl. z. B. die Miniaturen (30r, 39r, 503v, 587v, 608v) des aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammenden Dresdener Galenkodex, welche überhaupt einen ausgezeichneten Einblick in die mittelalterlichen ärztlichen Unterrichtsverhältnisse und die ärztliche Tätigkeit gewähren[80]. Die Zahl der ordentlichen, besoldeten Lehrer (doctores regentes, lectores ordinarii) war meistens sehr gering[81], doch wurden sie in der Ausübung ihres Amtes durch die übrigen Mitglieder der Fakultät (außerordentliche Kollegien) und in begrenztem, streng vorgeschriebenem Ausmaß durch die Baccalarien unterstützt. Die Vorlesungen beruhten auf den Schriften der Alten, der Araber und der arabistischen Kommentatoren; die Behandlung des Gegenstandes bestand darin, daß der Lehrer das Buch abschnittsweise vorlas und an die Lektüre Wort- und Sacherklärungen, Erörterungen strittiger Fragen, eventuell Mitteilungen aus eigener Erfahrung knüpfte, schließlich eine kurze Zusammenfassung des Inhalts gab. Gewöhnlich wurde ein einzelnes Thema z. B. die Arzneimittellehre, die Fieberlehre, die spezielle Pathologie u. s. w. in abgerundeter Weise vorgetragen. Die Ergänzung der Vorlesungen bildeten die unter dem Vorsitz von Doktoren allwöchentlich abgehaltenen Disputationen; sie waren der Prüfstein der erworbenen Kenntnisse oder eigentlich mehr der dialektischen Gewandtheit.

Das Herkommen, die Nachahmung bewährter Beispiele und statutenmäßige Bestimmungen brachten den Studiengang und das Prüfungswesen nach und nach überall in eine feste Ordnung, so daß die einzelnen medizinischen Schulen am Ausgang des Mittelalters — entsprechend den gemeinsamen pädagogischen Prinzipien — in ihrem Lehrplan und in ihren wissenschaftlichen Anforderungen vielfach übereinstimmten, freilich ohne völlige Identität zu erreichen. Was die Wahl der für den Unterricht benützten Autoren anlangt, so kehren in den Studienplänen die folgenden besonders häufig wieder. Von den Schriften der Araber: die Isagoge des Johannitius, das erste und vierte Buch von Avicennas Kanon und das neunte Buch von Rhazes' Liber medicinalis ad Almansorem. Von antiken Schriften: die Ars parva des Galen, die Aphorismen des Hippokrates sowie dessen Prognostikon und das Buch de diaeta in acutis. Pulslehre und Harnschau wurden hauptsächlich nach den Schriften des Philaretus und Theophilus (eventuell des Gilles de Corbeil) studiert. Viel benutzt wurde eine Sammelschrift, welche die Isagoge des Johannitius, die Ars parva Galens, die Aphorismen, die Prognostik des Hippokrates (meist auch dessen diaeta in acutis), ferner die Schriften des Theophilus und Philaretus, de urinis und de pulsibus enthielt — die Articella[82].

Die medizinischen Studien gründeten sich auf eine linguistisch-philosophisch-naturwissenschaftliche Vorbildung und nahmen 4-5 Jahre in Anspruch[83]. Der Studiengang zerfiel in zwei Abschnitte, von denen der erste mit dem Baccalaureat, der zweite mit dem Lizentiat endete. Um das Baccalaureat zu erlangen, mußte man 2-3 Jahre die medizinischen Vorlesungen besucht haben und in einem Examen vor den Mitgliedern der Fakultät den Besitz der allgemeinen theoretischen Kenntnisse in der Heilkunde nachweisen, daran schloß sich ein feierlicher Akt, die Determination, bei welcher der Scholar eine ihm gestellte wissenschaftliche Frage erörterte. Die Zulassung zum Lizentiat, 2-3 Jahre später, setzte voraus, daß der Baccalar die vorgeschriebenen Kollegien fleißig besucht, an den Disputationen aktiv teilgenommen, über bestimmte Themata (Autoren) Vorlesungen gehalten und sich auch um seine praktische Ausbildung bemüht hatte[84]; die vor der Fakultät abgehaltene Prüfung bestand in der Erklärung eines Hippokratischen Aphorismus, der Beschreibung einiger Krankheiten und der Beantwortung der Fragen, die daran geknüpft wurden; nach erfolgreich abgelegtem Examen wurde der Kandidat durch zwei Mitglieder der Fakultät dem Kanzler der Universität präsentiert, der ihm in feierlicher Weise die Lizenz erteilte[85].

Das Lizentiat legitimierte genügend zur ärztlichen Praxis — zum vollberechtigten Mitgliede der medizinischen Fakultät (Lehrbefugnis, Anteilnahme an den Beratungen mit Stimmrecht bei den Beschlüssen, Anspruch auf Benefizien) machte aber erst die Würde eines Doktors der Medizin, welche von jedem Lizentiaten erworben werden konnte, falls er ehlicher, ehrenhafter Abkunft war, kein abschreckendes Aeußeres[86] besaß und ein Alter von mindestens 26 Jahren[87] erreicht hatte. Die Verleihung des Doktorats erforderte nicht die Ablegung einer neuen Prüfung, sondern nur, daß sich der Kandidat dem allerdings sehr kostspieligen Promotionsakte (in der Kirche) unterzog[88]. Die Promotion war mit einer öffentlichen Disputation und verschiedenen Zeremonien verbunden, welche die Aufnahme in die ärztliche Zunft (Inkorporation, Receptitio) versinnbilden sollten. Die Feier wurde unter Glockengeläute und der Teilnahme der ganzen Fakultät vollzogen. Sie begann mit einem Vortrage des Doktoranden, dessen Verdienste von dem Professor, der den Akt leitete, in einer Rede beleuchtet wurden. Der Kandidat legte dann einen Eid ab, daß er jederzeit seine Pflichten gegen die Fakultät und den ärztlichen Stand überhaupt erfüllen werde. Hierauf wurde ihm der sogenannte Doktorhut (Barett) aufgesetzt, ein Ring an den Finger gesteckt als Zeichen des ritterlichen Ranges, dem die Doktorwürde gleichgeachtet war, ein goldener Gürtel umgelegt, und ein Buch des Hippokrates vor ihm aufgeschlagen. Dann wurde er eingeladen, sich an der Seite des Promotors niederzulassen, von diesem umarmt und ihm der Segen erteilt. Mit dem Dank des neuen Doktors schloß die Feier, welcher ein Gastmahl folgte, an welchem alle Mitglieder der Fakultät teilnahmen. Wiewohl die Würde eines Doktors eigentlich in allen Ländern der Christenheit Geltung hatte, machten sich doch insoferne Beschränkungen geltend, als die Fakultäten die Aufnahme von Doktoren, die an fremden Hochschulen promoviert worden waren, späterhin nur nach Erfüllung von Prüfungsformalitäten und Erlegung bestimmter Taxen vollzogen.

Literarische Hilfsmittel zur Weiterbildung standen den Aerzten im allgemeinen nicht in genügendem Maße zur Verfügung, da die Anschaffung der Manuskripte eine sehr kostspielige Sache war. Privatbibliotheken[89], die 20-30 medizinische Werke umfaßten, können für die damalige Zeit schon als bedeutend angesehen werden — die Sammlung des Amplonius Ratinck (ca. 1365-1434) ist eine einzig dastehende Erscheinung[90]. Die Fakultätsbüchereien waren in ihrer Anlage sehr dürftig und wuchsen nur langsam durch Spenden oder Legate[91].

Der gelehrte mittelalterliche Arzt beherrschte zwar in der Regel, entsprechend seiner ganzen Ausbildung, de facto bloß die innere Medizin, ja er überließ sogar zumeist alle manuellen Eingriffe — aus Standesvorurteil — einem sozial tiefer stehenden Heilpersonal, trotzdem nahm er aber, pochend auf seine vermeintlich überlegene Buchweisheit, auch in der Chirurgie und den, mit dieser zusammenhängenden Fächern eine autoritative Stellung für sich in Anspruch[92]. Diese so stolz zur Schau getragene Souveränität bestand aber mehr in der Einbildung als in der Wirklichkeit, und sie wird sofort auf ihren wahren Wert zurückgeführt, wenn man sich die medizinischen Zustände, die ärztlichen Standesverhältnisse der Epoche vor Augen hält.

Im allgemeinen enthielten sich die dem Klerikerstande angehörigen Aerzte infolge der wiederholten kirchlichen Verbote der Chirurgie und ihrem Beispiel folgten auch die Laienärzte, da es für unziemlich galt, daß sich ein Mann, der Aristoteles und Galen studiert hat, mit manueller Arbeit abgebe und mit wundärztlichen Empirikern in einen Konkurrenzkampf einlasse. Inhonestum magistrum in medicina manu operari. Ausnahmen gab es freilich in Italien und Frankreich, doch war auch dort die Zahl der in beiden Fächern ausgebildeten Aerzte (Aerztechirurgen) stets äußerst gering. An den Universitäten wurde wohl nach Büchern Chirurgie doziert, eine praktische Ausbildung darin anzustreben, lag aber durchaus nicht in den Intentionen des Lehrplans, besonders außerhalb Italiens. Mußten sich doch die Baccalaren der medizinischen Fakultät zu Paris seit 1350 sogar verpflichten — unter Androhung der Ausstoßung — keine manuelle Chirurgie zu treiben, ein Vorgang, der beispielgebend auch auf andere Schulen wirkte (z. B. Montpellier, wo aber das Verbot erst erlassen wurde, nachdem die Päpste nicht mehr in Avignon residierten). Dennoch maßten sich die Aerzte an, den Chirurgen Vorschriften zu erteilen, von diesen einfach die Ausführung der gegebenen Verordnungen zu verlangen, wogegen schon Henri de Mondeville und Guy de Chauliac energisch ankämpften. In Wirklichkeit ließen sich die Chirurgen freilich in der selbständigen Ausübung ihrer Praxis nicht beschränken.