Die Fürsorge für die im Kriege Verwundeten blieb den größten Teil des Mittelalters hindurch aufs ärgste vernachlässigt. Wohl hören wir, daß im Gefolge der Könige und Großen sich Aerzte und Chirurgen (meist Barbiere) befanden — den Truppen der improvisierten Armeen kamen aber höchstens zufallsweise Hilfleistungen zu gute, am ehesten noch seitens der Barbiere („Feldscherer”), welche sich im Lager nebst Händlern, Schmieden etc. aufhielten. Schwache Spuren einer Organisation des Sanitätsdienstes finden sich zuerst bei den städtischen Milizen (italienischer, später flandrischer und deutscher Städte), ferner bei den Söldnerscharen, deren Führer manchmal Wundärzte eigenst anwarben.
In Italien gab es bei der Flotte (z. B. der Genueser) und bei den Gesandtschaften besondere Aerzte, in Florenz wurden sogar für die Gefangenen solche angestellt.
Einen wichtigen Bestandteil der laïkalen Aerzteschaft machten nahezu in allen Ländern die jüdischen Aerzte aus, welche in der Geschichte des mittelalterlichen Heilwesens eine sehr bedeutende Rolle spielten. Viele derselben standen mit ihren christlichen Fachgenossen auf der gleichen Bildungsstufe, einzelne überragten sogar — wenn die außergewöhnliche Gunst der Fürsten und mancher Päpste oder die Volksstimme Beweiskraft besitzt — das Durchschnittsmaß. Den ordnungsmäßigen Studiengang zurückzulegen, die höchsten akademischen Grade zu erlangen, ermöglichten ihnen freilich beinahe nur italienische Universitäten, da die übrigen Hochschulen im späteren Mittelalter den wißbegierigen Jüngern jüdischen Stammes ihre Pforten immer mehr verschlossen oder von vornherein nicht eröffneten. Wo sie wegen der konfessionellen Schranken den formalen Vorbedingungen der Lizenz nicht zu entsprechen vermochten, galten die jüdischen Aerzte freilich in den Augen der ärztlichen Zunft als illegitime Praktiker, unbeschadet dessen, daß sie sich oft auf Wegen, die von der Heeresstraße abseits lagen, ein recht ansehnliches Wissen und Können erworben hatten. Damit soll freilich nicht geleugnet werden, daß die Juden insbesondere in Deutschland, wo ihr kulturelles Niveau infolge der schweren Bedrückung weit niedriger als in den romanischen Ländern war, zum wirklichen Pfuschertum ein starkes Kontingent gestellt haben.
In den vorhergehenden Abschnitten wurde gelegentlich darauf hingewiesen, daß die jüdischen Aerzte im frühen Mittelalter fast die einzigen gebildeten Heilkünstler aus dem Laienstande gewesen sind und diese Stellung in den weniger kultivierten Ländern noch bis ins 13. Jahrhundert behaupteten (vgl. S. 276, 277, 325), ferner, daß sie zur Schule von Salerno, noch mehr zur Schule von Montpellier, in enger Beziehung standen (vgl. S. 281, 317, 318), endlich, daß sie sich um die Verpflanzung der arabischen Medizin ins Abendland, namentlich in Form der Uebersetzertätigkeit (vgl. S. 332, 335, 336), allgemein anerkannte, große Verdienste erworben haben[113]. Hinzugefügt sei noch, daß sie bei aller Verehrung für die antiken und arabischen Meister dem literarischen Schaffen des Okzidents das regste Interesse entgegenbrachten und nicht ruhten, bis auch die wertvollsten der salernitanischen und spätmittelalterlichen Autoren durch Uebertragung ins Hebräische zum geistigen Besitztum ihrer Nation geworden waren[114]. Unter den noch vorhandenen überaus zahlreichen hebräischen Uebersetzungen (vgl. Steinschneider, Die hebräischen Uebersetzungen des Mittelalters, Berlin 1893) sind folgende abendländische Autoren vertreten: Macer Floridus, die Salernitaner Bernhardus Provincialis, Constantinus Africanus, Gariopontus, Joh. de St. Paulo, Maurus, Nicolaus Praepositus, Petroncellus, Platearius, Salernus, Urso, ferner Arnaldus de Villanova, Bernardus de Gordon, Dinus de Garbo, Gentile da Foligno, Gerardus de Solo, Gilbertus Anglicus, Guainerius, Joh. cum Barba, Johannes Jacobi, Joh. de St. Amando, Joh. de Tornamira, Magnino, Montagnana, Petrus Hispanus, Petr. de Tussignana, Valescus de Taranta, Raimund Lull, Saladinus de Asculo, Thaddaeus Florentinus u. a., die Chirurgen Bruno de Longoburgo, Congeinna, Guil. de Saliceto, Guy de Chauliac, Lanfranchi, Roger, Rolando, Theoderich.
Die verhältnismäßig große Zahl der mittelalterlichen jüdischen Aerzte, welche in Italien, Südfrankreich (Provence) und Nordspanien auf hoher Stufe standen, ist — abgesehen von der fast angestammten Vorliebe für die Heilkunde[115] — schon daraus erklärlich, daß den Juden eben alle übrigen gelehrten Berufe verwehrt waren; auch vermochte aus naheliegenden Gründen gerade die Tüchtigkeit auf dem Gebiete der Medizin noch am ehesten, wenigstens für einzelne, den unsäglichen Druck zu erleichtern, der auf dem verfemten Volke lastete. Ihre Ausbildung erlangten sie teils in jüdischen Schulen[116] und durch private Unterweisung, teils an Universitäten, die ihnen allerdings bloß in sehr beschränktem Ausmaße zugänglich waren und infolge des vorherrschenden kirchlichen Charakters nur ganz ausnahmsweise den Doktortitel verliehen (wie z. B. Padua)[117].
Wenn sie einen Titel führten, so war dies daher gewöhnlich derjenige eines Magisters. In ihrer Praxis waren sie keineswegs bloß auf ihre Stammesgenossen angewiesen, sie wurden vielmehr in allen Ländern von Christen stark in Anspruch genommen, nicht nur vom niederen Volke, sondern mehr noch von den höchsten Ständen, ja selbst von Klerikern[118]; wir finden sie als Leibärzte von Päpsten, geistlichen und weltlichen Fürsten oder in städtischen Diensten[119], hauptsächlich aber als freie Praktiker. An manchen Orten hatten sie zeitweilig die ganze Praxis inne, so z. B. in Avignon. Außer manchen anderen Momenten war es namentlich ein Umstand, der ihnen zu gute kam, nämlich, daß sie sich im Gegensatz zu den übrigen wissenschaftlich gebildeten Aerzten mit Chirurgie häufig abgaben; manche zeichneten sich sogar besonders als Wundärzte oder Augenärzte[120] aus (z. B. Jakob von Lunel, der Wundarzt Dolan Bellan in Carcassone). Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Aerzte bei den Kranken erfreuten, sprach sich in vielfachen Privilegien aus, die einzelnen unter ihnen zu teil wurden von seiten der Päpste, Fürsten und Stadtverwaltungen. Es sei nur beispielsweise erwähnt, daß Papst Innocenz VII. drei jüdischen Aerzten das Bürgerrecht in Rom verlieh, daß Papst Paul II. die jüdischen Aerzte davon dispensierte, den sog. Judenflecken zu tragen. All dies ist umso höher zu werten, als die Kirche seit dem 13. Jahrhundert (in Konzilien- und Synodialbeschlüssen) wiederholt den Christen aufs strengste befahl, jüdische Aerzte zu meiden[121], und es auch die medizinischen Fakultäten[122] wahrlich an Gehässigkeit gegen die außer der Zunft stehenden Praktiker nicht fehlen ließen. Vgl. zur Orientierung R. Landau, Geschichte der jüdischen Aerzte, Berlin 1895.
Die steigende Bedeutung, die der wissenschaftlichen Heilkunde und den Aerzten im Staate zukam, die wachsenden Anforderungen, die an sie gerichtet wurden, gaben wie schon weit früher in Italien allmählich auch in anderen Ländern, so namentlich in Deutschland, den Anlaß zur Entstehung von Medizinalordnungen, welche ihre Rechte und Pflichten regelten. In dieser Hinsicht wäre insbesondere die um 1350 erlassene Nürnberger Aerzteordnung und jene zu erwähnen, die Karl IV. für Schlesien erließ[123].
Diese offizielle Anerkennung der ärztlichen Berufsklasse ging aber nicht so weit, den Vertretern der Medizin die gebührende Stellung als Sachverständige vor Gericht einzuräumen[124] oder ihnen eine entscheidende Stimme bei der Beratung und Durchführung sanitätspolizeilicher Verfügungen zu sichern[125]. Was die letzteren anlangt, so hat es namentlich im späteren Mittelalter an wohlgemeinten Bemühungen zur Beseitigung der hygienischen Mißzustände, an ernsten Versuchen zur Abwehr der Seuchen[126] nicht gefehlt; geht doch die Institution der Quarantäne auf das 14. Jahrhundert zurück.
Die allgemeinen hygienischen Verhältnisse der mittelalterlichen Städte mit ihrer dichten Bevölkerung, ihrer licht- und luftlosen Bauart, ihren engen Straßen, ihrer mangelhaften Kanalisation, ihrem schlechten Trinkwasser, ihrem sanitätswidrigen Begräbniswesen etc., waren die denkbar ungünstigsten; vergegenwärtigt man sich noch außerdem, welche Gefahren der rege Handels- und Pilgerverkehr, das Bettlerunwesen, die Völlerei und geschlechtliche Ausschweifung, der überall herrschende Schmutz u. s. w. mit sich brachten, so nimmt es nicht wunder, daß Epidemien und Endemien verschiedenster Art, für deren Entstehung und Verbreitung die vielfältigsten Bedingungen gegeben waren, Hekatomben von Menschenopfern forderten, umsomehr als die gelegentlich ergriffenen prophylaktischen Maßnahmen zumeist genügender wissenschaftlicher und technischer Grundlagen entbehrten[127].
Von den behördlichen Abwehrversuchen sind diejenigen am wichtigsten, welche sich gegen den „Aussatz” und die „Pest” richteten.