[127] Auf weit höherer Stufe als die öffentliche Gesundheitspflege stand die individuelle Hygiene, die zum großen Teile auf den Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, den Bädergebrauch, das Schröpfen und Aderlassen, das Einnehmen von Abführmitteln („blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten Zeiten. Das Badewesen (Warmwasserbäder, Schwitzbäder, Kräuterbäder etc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert, Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen, Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde eine, in größeren Orten sogar mehrere öffentliche Badestuben mit Wasser- und Dampfbädern; daß auch der Arme der Wohltat des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet — in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen in der Woche — so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen, Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen; leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war ihnen untersagt. — In enger Beziehung zum Badewesen stand das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen, für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober, Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November, ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an. Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer Figur (dem „Laßmännlein”), „Laßbriefe”, „Laßzettel”, „Laßtafeln” dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. — Auch das regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige Rolle. — Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen, Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränke nach salernitanischem Muster — gestützt auf die Vorstellung vom Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den menschlichen Körper — bilden nicht nur einen Teil des Inhalts von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit den Kalendern verbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben „nach der mensur” war zur allgemeinen Sitte geworden!

[128] Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst” eine Schilderung gegeben.

[129] Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände genäht — zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem Sondersiechen ruhe.

[130] Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.

[131] Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier (Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden, an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können. Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten, eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.

[132] Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra), welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.) nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt: Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder, Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe, starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger, pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu den diagnostischen Methoden gehörten folgende: Prüfung der Hautempfindlichkeit in der Gegend der Tibien und Achillessehne — positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer serösen statt blutigen Flüssigkeit; Benetzen der Haut des Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz — positiv, wenn das erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt; Aussetzen an die kalte Luft — positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt; Blutprobe (Aderlaßblut) — positiv, wenn es schwarz und aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht, zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch” zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig und Wasser rasch mischt; Harnprobe — positiv, wenn der Harn einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. — Von Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch, gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen zu erwähnen.

[133] Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes” gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen, zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde. Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereits Chalin de Vinario die Lehre von der Verbreitung der Pest durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des 15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß man wohl die Verbreitung des Pestgiftes von einem Kontagium abzuleiten begann, hingegen die Entstehung der Seuche auf ganz andere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur (causae inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse (ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die „Fäulnis” der Säfte, namentlich des Blutes und somit die „putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.

[134] Die „Pestkonsilien”, welche Aerzte an Private richteten, oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten, enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende Arzneimittel großenteils diätetisch-hygienische Vorschriften in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910; Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener klin. Rundschau 1898). — Manchmal erließen die städtischen Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. — Ausgehend von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.

[135] Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I. Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen von Genua und Mailand, die schon zur Zeit des schwarzen Todes vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerst Venedig, wo 1374 Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo von Reggio (bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen, welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe. Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung, Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). In Ragusa befahl der Magistrat im Jahre 1377, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht vorher in Mercana oder in Altragusa einen ganzen Monat zur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte man zuerst in Marseille zur Quarantina. In der dort 1383 errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert, dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man in Mailand damit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett. Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne, deren Reglement von Lucian Colomines entworfen worden war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als Seuchenbehörde ein. — In verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen, Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.

[136] Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen — abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge — magische Mittel, Amulette und Talismane, äußere Alexiteria (besonders Riech- und Räuchermittel), innere Alexipharmaca (z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil. aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u. a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe (von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe, herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel), Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.