Chirurgisches. Zum ärztlichen Instrumentarium gehörten ein größeres und ein kleineres Messer, der Trepan, die Lanzette und der „Nagel” (für den Aderlaß), Schröpfköpfe u. a. Bei Ausführung einer Operation hatte der Chirurg ein Schurzfell um; vor schwereren Eingriffen gab man zuweilen dem Kranken einen „Schlaftrunk”. Bei der Behandlung von Wunden und Geschwüren kamen Oel und warmes Wasser, Balsam, Bähungen mit Essig oder Wein, Weizenbrei und gemahlener Kümmel, Kräuter etc., Watte, Schwämme, neue Lappen, Binden, Pflaster, Kataplasmen zur Verwendung; in gewissen Fällen wurden die Wunden ausgebrannt, vergiftete ausgesaugt. Stets mußte vom Verletzten eine bestimmte Diät eingehalten werden. Wichtig ist die Warnung vor Berührung der Wunden, weil „die Hand Entzündung mache”. Abszesse wurden inzidiert oder ausgeschält. Spärlich und unklar sind die Bemerkungen über die Reposition von Luxationen (Unterkiefer) und Frakturen (Schienenverband). Von Operationen kommen vor Amputation (z. B. von leprösen und kariösen Gliedern), Trepanation, Operationen an den männlichen Genitalien (Beschneidung, Operation der Harnfistel, Epispadie), eine Bauchoperation zwecks Entfernung des übermäßigen Fettes, Anlegung eines künstlichen Afters bei Atresia ani. An einer Stelle heißt es, daß die Exstirpation der Milz nicht tödlich sei[30]. Die rituelle Zirkumzision setzte sich aus vier Akten zusammen: Abtragung der Vorhaut, Entblößung der Eichel bis zur Freilegung der Eichelkrone, Aussaugen, Verband (Vornahme in der Norm am 8. Lebenstage, bei kranken Kindern Aufschub bis zur vollen Genesung). Außer der rituellen Zirkumzision wird auch die Beschneidung bei Erwachsenen (Heiden) wegen einer Geschwürsaffektion am Penis erwähnt. — Interessant sind die Angaben über Prothesen (Ersatzstück für den Vorderteil des Fußes, mit einer Höhlung für Fetzenpolsterung versehen; ein zur Fortbewegung dienender Stelzstuhl für Krüppel), künstliche Zähne (auch aus Gold oder Silber).

Augenärztliches. Unter den im Talmud vorkommenden Namen für Augenleiden sind unter anderem Augenentzündung, Hornhauttrübung oder Star, Hornhautfell, Tränenfistel, Nachtblindheit, Tagblindheit zu verstehen. Umschläge von Wasser, Wein, Augenschminken und Salben bildeten die wichtigsten Heilmittel, doch standen auch viele abergläubische und absonderliche Prozeduren im Schwange (z. B. Bestreichen mit Speichel, mit dem Blut der Fledermaus oder des Auerhahns, sympathetische Mittel, Beschwörungen). Von Mar Samuel wird die Aeußerung angeführt: ein Tropfen kalten Wassers (ins Auge) und das Waschen von Händen und Füßen sind besser als alle Kollyrien.

Zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Die Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte des weiblichen Genitale sind nicht einwandsfrei zu deuten, jedenfalls unterschied man die Vagina vom Uterus. Die Untersuchung erfolgte in der Regel durch die Frauen selbst oder durch andere Frauen, welche dem Arzte resp. in foro Bericht zu erstatten hatten; gelegentlich der Erörterung über Blutungen wird das Spekulum erwähnt (Rohr, welches im Inneren einen Stab barg, der auf der Spitze Werg trug; eine bleierne Röhre, deren Mündung nach innen umgebogen war). Zu Geburten wurde der Arzt nur dann herangezogen, wenn Kunsthilfe unbedingt erforderlich schien. Bei beginnender Pubertät steige unter der Brustdrüse eine Falte auf oder bilde sich wenigstens eine seichte Rinne, die Brüste neigen sich nach vorn, die Warze färbe sich dunkler, die Mamilla lasse sich eindrücken und richte sich langsam wieder empor. Herkunft und Lebensweise beeinflussen das frühere oder spätere Eintreten der Geschlechtsreife (am häufigsten sei sie im 12. Jahre). Die Menstruation dauere normaliter 7 Tage und wiederhole sich in Zeiträumen von 30 Tagen (der geringste Intervall betrage 11 Tage), subjektiv markiere sie sich durch Gähnen, Niesen, Schmerzen in der Nabelgegend, Fieberschauer etc. Streng verboten war die Kohabitation mit einer Menstruierenden oder sonst aus dem „Blutquell” (Uterus) blutenden Frau; für die Menstruierende und überhaupt jede blutende Frau ist ein Reinigungsbad vorgeschrieben. Aus rituellen Gründen war die Diagnose, ob das Blut aus dem Uterus stammte, wichtig; manche Gelehrte sollen in der Unterscheidung verschiedener Blutarten (auch durch den Geruch) große Fertigkeit erlangt haben. Zum Nachweise von Blutflecken überhaupt, dienten 7 Reagentien (Speichel eines nüchternen Menschen, Bohnenwasser, zersetzter Harn, mineralisches Laugsalz, vegetabilisches Alkali aus der Asche verbrannter Salzpflanzen, alkalireiche Tonerde, Seifenwurzel); mit jedem derselben mußte der Fleck dreimal gewaschen, sodann abgespült werden; das Verschwinden oder Hellerwerden deutete auf das Vorhandensein von Blut. Gegen „Blutfluß” (Metrorrhagie) wurde eine ganze Reihe von Volksmitteln und sympathetischen Kuren angewendet. Bekannt war, daß Defloration auch ohne Blutung stattfinden könne. Ein altes Volksmittel zum Nachweise der Jungfräulichkeit bestand darin, daß man die Frau auf die Oeffnung eines Weinfasses setzte, bei einer Deflorierten sollte ihr „Geruch ausströmen”, bei einer Virgo nicht. — Mit dem Beginn der Schwangerschaft zessieren die Menses, das Blut verwandle sich in Milch, ausnahmslos aber sei das Zessieren der Menses nicht. Aeußerlich erkennbar sei die Gravidität, wenn sie 3 Monate bestehe. Kohabitation während der Schwangerschaft galt in den ersten 3 Monaten als schädlich für Mutter und Kind, in den zweiten 3 Monaten als schädlich für die Frau, in den Schlußmonaten aber als dienlich für beide. Die Schwangeren oder die es werden wollten, trugen zum Schutz vor bösen Zufällen den „Erhaltungsstein” (Aëtit, Klapperstein oder Jaspis). Die Möglichkeit der Ueberschwängerung wurde zugegeben, über das Problem der Superfötation herrschten divergierende Ansichten. Unmittelbar vor der Geburt finde das Stürzen (Culbut) des Kindes statt, der Lage von Mann und Frau beim Koitus entsprechend liegen die Mädchen bei der Geburt mit dem Gesicht nach oben (facie ad partes obscoenas), die Knaben nach unten (ad podicem matris conversi). Als normal galt nur die Kopflage. Die Hebamme benützte wahrscheinlich Oel zum Einschmieren der Geburtswege. Der Gebärstuhl stand sicher im Gebrauch. Die Nachgeburt (Fälle von Retention sind erwähnt) wurde aufbewahrt, „damit das Kind warm wird”, verboten waren eine Reihe von heidnischen Gebräuchen, die sich an die Plazenta knüpfen. Die Wöchnerin galt als unrein 40 Tage nach Geburt eines Knaben, 60 Tage nach Geburt eines Mädchens. Die Wiederaufnahme des ehelichen Verkehrs hatte das rituelle Bad zur Voraussetzung. Bei gegebener Indikation durfte die Embryotomie auch des lebenden Kindes vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß kein großer Teil — nach anderer Ueberlieferung der Kopf — geboren war. Der Kaiserschnitt post mortem wurde sogar am Sabbat ausgeführt. Daß unter dem Terminus Jocé dophen (d. i. ein durch die Wand, die Seite scil. des Bauches der Mutter herausgekommenes) entweder der Kaiserschnitt an der Lebenden gemeint, oder die Operation der Bauchschwangerschaft zu verstehen ist, kann als wahrscheinlich angenommen werden, aber es ist kein zwingender Beweis dafür zu erbringen, daß einer dieser Eingriffe zur Zeit des Talmuds auch wirklich ausgeführt worden ist; bestimmt ist nur, daß eine auf einem anderen als dem natürlichen Geburtswege erfolgende Geburt mit glücklichem Ausgange für Mutter und Kind bekannt war.

Zur Pflege des Neugeborenen. Zeichen der Reife sind die ausgebildeten Haare und Nägel. Zu den Maßnahmen, welche beim Neugeborenen zur Anwendung kamen, gehörte das Baden (auch in Wein) und die Abreibung mit Salz. Sofort nach der Geburt, jedenfalls aber noch vor Ablauf von 24 Stunden, wurde das Kind an die Brust gelegt, das Säugen galt als Pflicht der Mutter, an deren Stelle nur ausnahmsweise die Amme treten sollte. In der Regel säugte die Frau das Kind 24 Monate. Ueber das Säugen unmittelbar an der Tierzitze wird mehrmals gesprochen; mußte die Frau wegen erneuter Gravidität das Säugen aufgeben, so wurde das Kind mit Milch und Eiern ernährt.

[1] Die von mancher Seite ins 3. oder 4. Jahrhundert verlegte Anonymi Introductio anatomica (εἰσαγωγὴ ἀνατομική), welche 1616 angeblich nach einer Handschrift von Peter Lauremberg veröffentlicht und übersetzt wurde (vgl. Anonymi Intr. anat. etc. cum not. Wilh. Trilleri et Jo. Steph. Bernard, Lugd. Batav. 1744), dürfte eine Fälschung sein. Der Inhalt ist größtenteils aus anatomischen Angaben des Aristoteles zusammengestoppelt.

[2] Vgl. den Index im 20. Bande der Kühnschen Ausgabe, in welchem mehr als zweihundert von Galen zitierte Autoren vorkommen.

[3] Oreibasios dient als Quelle für: Agathinos, Antyllos, Apollonios von Pergamon, Archigenes, Asklepiades, Athenaios, Demosthenes, Dieuches, Diokles, Erasistratos, Heliodoros, Herodotos, Kriton, Lykos, Meges, Menemachos, Mnesitheos, Philagrios, Philumenos, Philotimos, Rhuphos, Theophrastos, Xenokrates, Zopyros u. a.

[4] Hierher zählt z. B. Sabinos, von dessen klimatologischer Abhandlung Oreibasios ein sehr interessantes Fragment bringt. Der Verfasser erinnert in seiner Auffassung lebhaft an das hippokratische Buch de aëre, aq. et loc. und leitet aus seinen Wahrnehmungen Regeln ab für die Anlage der Straßen in den Städten. Sie sollen breit sein, um der Sonne Zutritt zu gestatten, gerade und ununterbrochen verlaufend, von Nord nach Süd und von Ost nach West sich schneidend, um den Winden offen zu stehen.

[5] Vgl. hierzu den entsprechenden Abschnitt bei Galenos, Bd. I, S. 391.

[6] Augustinus nennt den Vindicianus Afer „vir sagax, acutus senex, magnus ille nostrorum temporum medicus”, auch berichtet er, daß Vindicianus im Gegensatz zu seinen Zeitgenossen der Astrologie keinen Glauben schenkte. Welch großen Ansehens er sich erfreute, geht auch aus den Worten des Theodorus Priscianus hervor, welcher von ihm sagen durfte: „nunc toto orbe celebratur”.