Im Zusammenhange mit der Vererbung muß auch die sog. Inzucht besprochen werden, d. h. die Kindererzeugung zwischen nahen Blutsverwandten. Sie ist nicht an sich schädlich. Dies lehren die Erfahrungen der Tier- und Pflanzenzüchter, die gerade durch eine vorsichtige Inzucht vorzügliche Rassen herzustellen imstande sind. Sie darf sich nur nicht in zu vielen Generationen wiederholen, sonst führt sie zur Unfruchtbarkeit. Alle Völker, welche eine bedeutende Rolle in der Geschichte gespielt haben, wie die nordische Rasse oder die Juden, sind ohne Zweifel aus einer weit getriebenen und lange fortgesetzten Inzucht hervorgegangen.

Die Gefahr der Inzucht für den Menschen liegt darin, daß nahe Verwandte häufig die gleichen Anlagen zu Bildungsfehlern und Krankheiten haben und die ungünstige Wirkung dieser Anlagen sich dann bei den Nachkommen summiert. Der Züchter schließt dies so gut als möglich aus, indem er nur tadellose Exemplare paart. Beim Menschen fehlt aber diese sorgfältige und scharfe Auslese und ließe sich vielfach auch gar nicht treffen, weil wir gar nicht jene Kenntnisse über unsere Stammbäume haben, über welche der Züchter bei seinen Tieren verfügt. Man muß daher vor Verwandtenehen dringend warnen. Daß die Natur Einrichtungen getroffen hat, namentlich bei vielen Blütenpflanzen, um die Selbstbefruchtung zu verhüten, kann uns auch als Fingerzeig dienen.

Wie enge Blutsverwandtschaft meistens schädlich wirkt, so ist auch die Kreuzung von Rassen, die sich zu ferne stehen, nicht günstig. Solche Ehen sind häufig auch wenig fruchtbar. So treffen in Preußen auf 100 rein christliche Ehen 454 Kinder, auf 100 rein jüdische 421, auf 100 Ehen zwischen Juden und Christen aber nur 138 bis 178 Kinder. Allerdings ist es wahrscheinlich, daß hierbei auch die sozialen Verhältnisse, d. h. die absichtliche Einschränkung der Kinderzahl eine sehr große Rolle spielt.

Die vorstehenden Erörterungen dürften genügen, um zu zeigen, welch ungeheuer ernstes Geschäft die Gattenwahl ist oder vielmehr sein sollte! Freilich dürfen wir auch nicht zu ängstlich und wählerisch sein. Völlig normal und frei von fehlerhaften oder minderwertigen Anlagen ist kein einziger Mensch. In der Regel ist auch nur ein Bruchteil der Keime, welche ein mit — selbst ernstlicheren — vererblichen Fehlern, Krankheiten oder Krankheitsanlagen behaftetes Individuum erzeugt, mit der schlimmen Erbschaft behaftet. Selbst dann ferner, wenn ein mit der krankhaften Anlage behafteter Keim an der Entstehung eines Kindes beteiligt ist, muß nicht in allen Fällen der Fehler oder die Krankheit zur Entwicklung kommen, da bei manchen Keimfehlern die krankhafte Beschaffenheit des einen Keimes durch die gesunde des anderen unwirksam gemacht, unterdrückt wird [Dominanz oder Prävalenz (Vorherrschaft) der normalen Anlage über die krankhafte; Rezession (Rücktritt) der krankhaften Anlage gegenüber der normalen], und da bei manchen krankhaften Anlagen zweckmäßige Lebensweise den wirklichen Ausbruch der Krankheit zu verhindern vermag. Durch fortgesetzte Kreuzung mit Stämmen, welche von der gleichen krankhaften Anlage frei sind, kann bei solchen Anlagen das Krankhafte dauernd verborgen gehalten und trotz dem Vorhandensein der krankhaften Anlage in gar manchen der Nachkommen eine ganze Reihe von Generationen erzeugt werden, welche von der betreffenden Krankheit vollkommen frei ist. Nur wenn bei unzweckmäßiger Gattenwahl zwei krankhafte Anlagen gleicher Art zusammentreffen, tritt dann die ererbte krankhafte Anlage in dem betroffenen Nachkommen als Krankheit hervor. So scheint es sich glücklicherweise mit der Mehrzahl der Krankheitsanlagen des Nervensystems zu verhalten, bei denen also die richtige Kreuzung für die individuelle Gesundheit der Nachkommen von ausschlaggebender Wichtigkeit ist.

Aber nicht immer ist das Verhältnis der krankhaften zur gesunden Anlage ein solches, wie wir es soeben besprochen haben; in nicht wenigen Fällen dominiert die krankhafte Anlage über die normale, so daß alle Individuen, welche die abnorme Anlage besitzen, auch tatsächlich abnormal geraten!

Die beiden [Tafeln 3] und [4] werden die Regelmäßigkeit klarmachen, mit welcher die Vererbung der einzelnen Anlagen (Erbeinheiten) von den Eltern auf die Kinder erfolgt, und die verschiedene Wirkung, welche die Vererbung einer bestimmten Anlage auf die Beschaffenheit der Kinder hat, je nachdem diese Anlage sich dominant oder rezessiv verhält. Wir können hier selbstverständlich nur die einfacher gelagerten Vererbungsweisen besprechen. Es gibt auch verwickeltere; z. B. solche, bei denen eine Mehrheit von Erbeinheiten zusammentreffen muß, damit ein Merkmal (Eigenschaft) zum Vorschein kommt.

Tafel 3.

Vererbung einer dominanten Anlage.