Auf [Tafel 3] ist die Vererbung einer dominanten Anlage dargestellt. Jeder kleine rote Kreis bedeutet eine väterliche oder mütterliche Keimzelle, welche die dominante Anlage (z. B. die für Sechsfingrigkeit) besitzt, jeder kleine weiße eine Keimzelle, welche diese Anlage nicht besitzt. Jeder große rote Kreis bedeutet eine Person, welche die Anlage zeigt, also z. B. mehr als fünf Finger (Zehen) an einer Gliedmaße besitzt; jeder große weiße Kreis eine Person, welche die Anlage nicht zeigt, durchwegs die normale Finger-(Zehen-)Zahl aufweist. Die in die großen Kreise eingezeichneten (weißen und roten) Halbkreise bedeuten wieder die Keimzellen, welche von der betreffenden Person gebildet werden. Sind beide eingezeichneten Halbkreise rot, so heißt das, daß alle Keimzellen, welche die betreffende Person hervorbringt oder hervorbringen wird, mit der dominanten Anlage behaftet sind; sind beide Halbkreise weiß, so sind sämtliche Keimzellen frei von der Anlage; ist ein Halbkreis rot und der andere weiß, so heißt das, daß die eine Hälfte der Keimzellen dieser Person die Anlage besitzt und die andere nicht.
Die zweimal zwei kleinen Kreise in der ersten Säule bedeuten die je zwei Keimzellen, aus deren Vereinigung die Eltern hervorgegangen sind, und ebenso die Keimzellen, welche sie selbst produzieren. Wie man sieht, sind in bezug auf eine dominante Anlage sechs Fälle möglich: 1. Beide Eltern sind aus je zwei Keimzellen mit der Anlage hervorgegangen und produzieren auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage; oder 2. der eine der Eltern ist aus zwei Keimzellen mit der Anlage hervorgegangen und der andere aus einer Keimzelle mit und einer Keimzelle ohne diese Anlage, und der erstere produziert dabei auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage und der zweite je zur Hälfte Keimzellen mit und ohne Anlage; oder 3. der eine ist aus zwei Keimzellen mit, der andere aus zwei Keimzellen ohne die Anlage entstanden; oder 4. beide sind aus je einer Keimzelle mit und einer ohne die Anlage entstanden; oder 5. der eine aus einer Keimzelle mit und einer Keimzelle ohne die Anlage, der andere aus zwei Keimzellen ohne die Anlage; oder endlich 6. alle Keimzellen waren frei von der Anlage, und daher sind dann auch alle neu produzierten frei davon.
In der zweiten Säule bedeuten die viermal zwei kleinen Kreise die möglichen Fälle der Kombination der von den Eltern produzierten Keimzellen. Also dort, wo die Eltern ausschließlich Keimzellen mit der Anlage hervorbringen, ist selbstverständlich nur eine Kombination möglich; dort, wo der eine der Eltern nur Keimzellen mit der Anlage, der andere zur Hälfte Keimzellen mit und Keimzellen ohne die Anlage produziert, sind zweierlei Kombinationen möglich, die mit gleicher Häufigkeit auftreten werden usw.
In den folgenden drei Säulen findet man dann die Beschaffenheit der Kinder und ihrer Keimzellen angegeben. Im Falle 1 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen nur Keimzellen mit der Anlage dazu hervor; im Falle 6 sind alle Kinder normalfingrig und bringen auch nur normale Keimzellen hervor; im Falle 3 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen alle zur Hälfte Keimzellen mit und zur Hälfte Keimzellen ohne die Anlage hervor usw.
Man sieht, daß bei dominanter Anlage alle Personen, welche die Anlage empfangen haben, auch diese Anlage zeigen, und daß nur solche Personen, welche die Anlage zeigen, diese Anlage vererben können.
Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine rezessive Anlage, z. B. um Taubstummheit, handelt, wie [Tafel 4] lehrt. Die Zeichen bedeuten hier dasselbe wie auf [Tafel 3], nur daß die kleinen roten Kreise und Halbkreise hier Keimzellen mit einer rezessiven Anlage bedeuten und die großen roten Kreise Personen, welche diese rezessive Anlage zeigen; nach der Erklärung, welche soeben für [Tafel 3] gegeben wurde, wird auch [Tafel 4] sofort verständlich sein.
Tafel 4.
Vererbung einer rezessiven Anlage.