Wieder sind alle sechs möglichen Fälle der Anlagenkombination der Eltern in Betracht gezogen. Man sieht, daß hier durchaus nicht alle Personen, welche die Anlage empfangen haben, diese auch zeigen, sondern nur jene, welche die Anlage zweimal empfangen haben, und daß eine Generation existieren kann, welche selbst keine Spur der krankhaften Anlage zeigt, aber (s. Fall 3) in allen ihren Gliedern Keimzellen produziert, welche zur Hälfte die Anlage besitzen und daher beim Zusammentreffen mit einer zweiten gleichartigen Keimzelle kranke Personen hervorrufen.
Die Angabe in den [Tafeln 3] und [4]: „Von je 4 Kindern zeigen (zeigen nicht) die Anlage“ darf natürlich nicht wörtlich genommen werden, als ob in den Fällen 2, 4 und 5 wirklich in jeder einzelnen Gruppe von 4 Geschwistern die Verteilung der Anlagen und Eigenschaften genau nach der Regel vor sich gehen müßte. Es verhält sich hier genau so wie mit dem Satze, „daß gleichviel Knaben und Mädchen geboren werden (genau 106 Knaben auf 100 Mädchen)“. Diese Regelmäßigkeit tritt erst dann hervor, wenn eine sehr große Masse von Geburten durchgezählt wird. In den einzelnen Familien gibt es bekanntlich die größten Abweichungen davon.
Zusammenfassend wäre als vernünftige Regel für die Zulässigkeit der Kindererzeugung etwa folgendes hinzustellen: Leute mit ernsteren Bildungsfehlern, Idioten, Schwachsinnige, Irrsinnige, Epileptische, Säufer, verbrecherische Naturen, chronisch Kranke wie: an Tuberkulose Leidende, Syphilitische im primären und sekundären Stadium, dürfen sich an der Fortpflanzung nicht beteiligen. Ebenso taugen wenig zur Fortpflanzung Individuen, welche in ihrer körperlichen Entwicklung zurückgeblieben sind oder deren Geschlechtscharaktere mangelhaft ausgeprägt sind; also namentlich nicht Frauen mit schlecht entwickelten Brüsten und Hüften oder solche, die nicht oder von Anfang an unregelmäßig oder krankhaft menstruieren. Schlechte Entwicklung des Knochengerüstes, deutliche Zeichen früherer Rachitis (englische Krankheit) sind bei der Frau besonders deshalb bedenklich, weil dann nicht selten auch Fehler am knöchernen Becken vorhanden sind, welche das Gebären erschweren oder selbst unmöglich machen können. Schlechte Zähne lassen befürchten, daß die Frau nicht imstande sein werde, ihre Kinder zu stillen, da beide Gebrechen sehr häufig zusammen auftreten.
Glücklicherweise findet der unverdorbene Geschmack des Mannes nur solche Frauen schön und verlockend, bei denen der ganze Körper und insbesondere die Geschlechtscharaktere gut entwickelt sind und die daher auch zur Zeugung am besten geeignet erscheinen. Wer kräftige Kinder zu erhalten wünscht, suche sich überhaupt einen kräftigen, gesunden Gatten. Wer selbst nicht ganz kräftig ist, muß um so mehr trachten, eine kräftige, blühende Frau zu bekommen.
Leider täuscht aber oft der Schein; die Jugendblüte verhüllt manche Mängel. In sehr vielen Fällen ist auch die hervorragende Beschaffenheit eines Individuums („Plusvariante“) rein individuell und nicht vererblich. Ebenso können allerdings auch Schwächlichkeit oder gewisse Arten von Kränklichkeit einer Minusvariante rein individuell sein; bei guten Keimstoffen! Es ist daher unbedingt notwendig, sich nicht allein um die Beschaffenheit des zu ehelichenden Individuums selbst, sondern auch um seine Abstammung zu kümmern. Gute Abstammung gibt die beste Bürgschaft für gute Nachkommen! Viel verläßlicheren Aufschluß als die Betrachtung des einen Individuums allein gewährt die Betrachtung der Beschaffenheit und Lebensführung seiner Eltern. Haben diese tüchtig und rechtschaffen gelebt, erfreuen sie sich eines gesunden Alters, oder sind sie nach einem gesunden Leben an zufälligen Krankheiten gestorben, welche ohne ererbte Anlage auftreten, so darf man hoffen, daß die Tochter oder der Sohn von tüchtigem und gesundem Stamme sei und daher selbst eine gute Beschaffenheit besitzen und gute Keime liefern werde. Hat die Mutter ihre Kinder gesäugt, so darf man zuversichtlicher hoffen, daß auch die Tochter dazu imstande sein werde, als wenn die Mutter dazu unvermögend war.
Man achte aber auch auf die Beschaffenheit etwa vorhandener Geschwister und darauf, an welchen Krankheiten verstorbene Geschwister zugrunde gegangen sind. Denn wir haben schon gehört, daß gewisse krankhafte Anlagen in einzelnen oder allen Individuen einer Generation verborgen bleiben, in deren Nachkommen aber wieder hervortreten können, also „latent“ (verborgen) vom Großelter auf den Enkel übertragen werden können.
Soweit es möglich ist, ziehe man daher auch Erkundigungen über die weitere Aszendenz (Ahnenschaft), über die Großeltern usw. ein. Man achte insbesondere darauf, ob etwa die gleiche Anomalie oder krankhafte Anlage in beiden Familienstämmen, dem väterlichen und dem mütterlichen, aufgetreten ist. In diesem Falle ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß das Individuum selbst erkranken oder die krankhafte Anlage auf seine Nachkommen vererben wird, auch wenn augenblicklich keine Krankheitserscheinungen an ihm wahrzunehmen sind.
Je schwerer das Leiden ist, um das es sich handelt, um so größer ist die Gefahr für die Nachkommen, um so weniger läßt es sich daher verantworten, wenn ein schwer belastetes Individuum Kinder erzeugt.