Ein rühmenswertes Beispiel von Entsagung haben die Mädchen von Tenna, einem Dorfe in Graubünden, gegeben. In diesem Dorfe hauste die Hämophilie durch viele Generationen und griff infolge der Inzucht immer mehr um sich. Da beschlossen die Mädchen aus den belasteten Familien, die, wie wir wissen, selbst von dieser Krankheit stets verschont bleiben, auf die Ehe zu verzichten und so die Krankheit zum Erlöschen zu bringen!

Je unbedeutender sich nach der Häufigkeit des Vorkommens und nach der Schwere der Mängel die erbliche Belastung darstellt, um so eher ist die Fortpflanzung zulässig.

Von größter Bedeutung ist es natürlich bei Vorhandensein einer vererblichen krankhaften Anlage in einer Familie, zu wissen, ob es sich um eine dominante oder um eine rezessive Anlage handelt (s. o.). Wenn ein Individuum frei ist von einer in seiner Familie vorkommenden Krankheit mit einer beim eigenen Geschlechte dominanten Anlage, dann wird es sicher nur normale Keime liefern. Dagegen wird ein Individuum, das selbst von einer Familienkrankheit mit rezessiver Anlage frei ist und frei bleibt, trotzdem krankhafte Keime liefern können. Leider ist unsere wissenschaftliche Kenntnis in dieser Hinsicht noch nicht sehr groß, so daß es als eine der wichtigsten Regeln bezeichnet werden muß, unter allen Umständen auf Kreuzung mit gesundem, d. h. mindestens von der eigenen krankhaften Familienanlage freiem Stamme zu achten. Am sichersten wäre es für die Zukunft, wenn alle Personen, in deren Aszendenz schlimme rezessive Anlagen heimisch sind, sich der Fortpflanzung gänzlich enthalten würden, gleichgültig, ob sie selbst krank sind oder nicht. Dieser Grundsatz ist aber heute, wo gewisse rezessive Anlagen, wie die Krankhaftigkeiten des Nervensystems, so häufig sind, völlig undurchführbar. Aber die Kreuzung mit gesundem Stamm sollte bei Vorhandensein von rezessiven Krankheitsanlagen als Gewissenspflicht betrachtet werden.

Die Gatten müssen auch alles zu tun suchen, um durch entsprechende eigene Lebensweise und durch Schaffung günstiger Entwicklungs- und Lebensbedingungen für die Nachkommenschaft das Hervortreten der ererbten krankhaften Anlagen zu verhindern (s. o.).

Zu junge und zu alte oder erkrankte Personen sollen keine Kinder zeugen. Sowohl zu enge Verwandtschaft als zu große Verschiedenheit der Abstammung sind der Fortpflanzung ungünstig.

Selbst bei bester Abstammung, passendstem Alter und gesundem Aussehen der Erzeuger kann die Nachkommenschaft schlecht ausfallen. Es kommt gar nicht selten vor, daß scheinbar völlig gesunde Eltern aus gutem Stamme kranke oder schwer zu Krankheit veranlagte Kinder erzeugen. Dann ist Keimverderb im Spiele. So kommt es z. B. vor, daß aus der Ehe eines geheilten Syphilitikers Kinder hervorgehen, die eines nach dem anderen tuberkulös werden. Überaus häufig ist es, daß Leute, die Mißbrauch mit alkoholischen Getränken treiben oder getrieben haben, selbst scheinbar gesund bleiben, aber unfruchtbar sind oder überwiegend lebensschwache, mehr oder weniger verkümmerte und minderwertige, insbesondere zu Tuberkulose, zu Herz-, Nieren-, Nervenkrankheiten neigende Kinder erzeugen. Die auffallend häufige Verkümmerung der Familien der akademisch Gebildeten ist ohne Zweifel im wesentlichen die Folge der traurigen akademischen Trink- und Sexualsitten und ihrer Fortsetzung weit in die Philisterzeit hinein. Auch manche Berufsschädigungen scheinen einen sehr üblen Einfluß auf die Keime ausüben zu können, ohne daß das die Keime liefernde Individuum selbst auffällig krank zu sein braucht. Besonders schädlich wird der Nachkommenschaft angestrengte Berufstätigkeit der Frau. Überreichliche Ernährung schadet ebenfalls — wie bei Tieren und Pflanzen nachgewiesen ist — der Erzeugung guter Keime. Vielleicht gibt es auch noch andere schädliche Einflüsse im Leben der Wohlhabenden und der Städter, welche ihre Keime verschlechtern. Sicher ist, daß die lebenskräftigsten Keime in der Regel von Individuen zu erwarten sind, die selbst vom Lande stammen oder väter- oder mütterlicherseits aus einer Familie, welche erst jüngst in die Stadt, in eine höhere Gesellschaftsklasse gelangt ist. Bei Kreuzung unter sich sterben die städtischen Familien und die Familien der höheren Stände in der Regel binnen drei Generationen aus. Dies bedeutet für das Volk im ganzen die fortgesetzte Ausmerzung seiner begabtesten Zuchtstämme und damit die Gefahr einer fortschreitenden Verschlechterung der Beschaffenheit des Durchschnittes und zunehmenden Mangels an zur Führung geeigneten Persönlichkeiten. Es muß ernstlich versucht werden, durch vernünftige Gattenwahl und vernünftige Lebensführung diesem Unheil Einhalt zu tun.

3. Kapitel.
Die Geschlechtsorgane.

Die Keime werden in besonderen Drüsen gebildet und abgesondert; die Samenkörperchen oder Spermatozoen in den beiden Hoden des Mannes, die Eier in den beiden Eierstöcken der Frau. Diese Keimdrüsen sind die wichtigsten Teile des ganzen Geschlechtsapparates; sie bestimmen den Geschlechtscharakter. Die übrigen Teile sind dazu bestimmt, die beiden Keimstoffe zusammenzubringen; bei der Frau außerdem dazu, dem befruchteten Keime eine Stätte der Entwicklung und des Wachstums zu gewähren und der Ernährung des Neugeborenen zu dienen.

Der männliche Zeugungs- und Begattungsapparat besteht aus den Hoden, den Nebenhoden, den Samenleitern, den Samenblasen (oder Blasendrüsen), der Vorsteherdrüse, den Cowperschen Drüsen und dem Zeugungsgliede. Alle Teile bis auf Vorsteherdrüse und Zeugungsglied sind paarig.

Der weibliche Geschlechtsapparat besteht aus den beiden Eierstöcken, den beiden Eileitern, aus der Gebärmutter, der Scheide, den Bartholinischen Drüsen, den äußeren Geschlechtsteilen und den Brüsten.