C. Zusammenfassung.
| Zahl der Kabel | Länge (in Seemeilen) | ||
| der Kabel. | der Drähte. | ||
| Staatstelegraphen | 546 | 7276,927 | 9336,281 |
| Privat-Gesellschaften | 185 | 82214,40 | 86721,49 |
| Im ganzen | 731 | 89491,327 | 96057,771 |
Nach der neuesten Statistik können die Kabel der Privatgesellschaften auf 180000 km Länge mit 200000 km Leitung veranschlagt werden, während die in Staatsverwaltung befindlichen Kabel nur 15000 km Länge und etwa 18000 km Leitung besitzen. Die Länge sämtlicher Kabel der Erde beträgt somit 195000 km mit 218000 km Drähten[18]. Bedenkt man, daß es vor wenigen Decennien noch für unmöglich galt, Kabel durchs Meer zu legen, so ist dieses Resultat wahrlich im höchsten Grade bewundernswert.
6. Kosten der Kabel. Der Wert der sämtlichen Kabel beläuft sich auf über 600 Millionen Mark. Durchschnittlich betragen die Kosten der atlantischen Kabel pro englische Meile (= 1,6 km) 550 Pfd. St. = 11000 M.; andere submarine Leitungen wurden dagegen schon um 200 Pfd. St. pro englische Meile erstellt. Beträchtlich wohlfeiler kommen die oberirdischen Leitungen zu stehen: im Durchschnitt pro englische Meile auf 80 Pfd. St. = 1600 M., die unterirdischen dagegen kosteten in Deutschland für die gleiche Entfernung 450 Pfd. St. = 9000 M.[19]
7. Tarifentwicklung für Kabeltelegramme. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht in übersichtlicher Weise, wie der Preis für transatlantische Telegramme seit der Inbetriebnahme der ersten überseeischen Kabel und infolge des fortwährenden Hinzutretens von neuen Verbindungen fast stetig sich ermäßigte, bis er schließlich zu dem jetzigen verhältnismäßig billigen Satze herabsank, welcher auch den weniger Bemittelten gestatten dürfte, in Fällen großer Dringlichkeit von den überseeischen Verbindungen Gebrauch zu machen.
Für ein Telegramm bis zu 20 Worten Inhalt wurden bezahlt:
| bis zum Jahre 1867 | M. | 400,— | ||||||
| vom | 1. November 1867 ab | „ | 200,— | |||||
| „ | 1. Dezember 1867 ab | für ein | Telegramm | bis | zu | 10 Worten | „ | 100,— |
| „ | 1. September 1868 | „ | „ | „ | „ | „ | „ | 67,40 |
| „ | 1. Juni 1869 | „ | „ | „ | „ | „ | „ | 40,— |
| „ | 10. August 1869 | „ | „ | „ | „ | „ | „ | 30,— |
| „ | 12. Dezember 1870 | „ | „ | „ | „ | „ | „ | 60,— |
| „ | 1. Juli 1871 | „ | „ | „ | „ | „ | „ | 40,— |
Vom 1. Mai 1872 ab wurde die Worttaxe eingeführt, und zwar