Der deutsche Worttarif fand aber auch bei den Nachbarstaaten sehr bald Anklang; so brachten die Schweiz, Frankreich und Österreich-Ungarn schon in den nächsten Jahren denselben im innern Verkehr zur Anwendung.

Auf diese Erfolge gestützt, hat die deutsche Telegraphenverwaltung der fünften Telegraphenkonferenz in London 1879 Vorschläge zur einheitlichen Regelung des Tarifwesens innerhalb der europäischen Staaten unterbreitet. Die Hauptanträge lauteten:

1. Der Tarif für das internationale europäische Telegramm setzt sich zusammen: a. aus einer festen Gebühr von 50 Centimen, b. aus einer Gebühr für jedes Wort von 20 Centimen.

2. Jede Verwaltung bezieht ungeteilt die Gesamtgebühren für die aus ihrem Gebiete herrührenden Telegramme und bestreitet daraus die etwaigen Land- und See-Transit-Gebühren.

Diese Vorschläge bedeuteten eine durchgreifende Reform des ganzen Telegraphenwesens. Nicht nur wurde hierdurch an Stelle vielfältiger und abweichender Tarifsysteme eine einheitliche Grundlage für die Tarifbildung und gleichzeitig eine wesentliche Herabsetzung der Gebühr für die internationale Korrespondenz erstrebt, sondern auch das bisherige weitläufige und verwickelte Abrechnungswesen zwischen den bei der Beförderung beteiligten Staaten mußte durch die Einführung des auch im Weltpostverein glänzend durchgeführten Ausgleichungsgrundsatzes teils ganz beseitigt, teils außerordentlich vereinfacht werden. Es kam indes auf der Londoner Konferenz nur zu einer Würdigung der gemachten Vorschläge, nicht aber zu deren Annahme; dagegen wurde die allgemeine Durchführung des Worttarifs einstimmig angenommen.

Auf der sechsten internationalen Telegraphenkonferenz zu Berlin im Jahre 1885 wiederholte die deutsche Reichs-Telegraphenverwaltung ihre Anträge. Die Vorbedingungen zu einem Erfolge waren aber auch diesmal nicht gerade vielversprechende, namentlich wenn man erwägt, daß es zur Einführung der in Aussicht genommenen Umformung der Grundlagen des Tarifierungssystems der Einstimmigkeit aller vertretenen Verwaltungen bedurfte. Gleichwohl gelangte die Telegraphenkonferenz in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem nach mehrfacher Richtung hin günstigen Ergebnisse. Zwar wurde nicht die deutscherseits ursprünglich ins Auge gefaßte Gleichmäßigkeit der Gesamtgebühr für die internationale telegraphische Korrespondenz innerhalb Europas (bei gleicher Wortzahl der Telegramme natürlich), wohl aber die Gleichmäßigkeit der seitens der einzelnen Verwaltungen für die europäische Korrespondenz zur Erhebung kommenden Wortgebühr erreicht. Ferner kam der reine Worttarif zur Geltung, indem sowohl die Grundtaxe, als auch jene mit der Grundtaxe gleichbedeutende Zuschlagsgebühr von fünf Worten zur wirklichen Wortzahl der Telegramme abgeschafft wurde.

Für den außereuropäischen Verkehr gelang es, dank dem opferwilligen Vorgehen einzelner Verwaltungen und dem Entgegenkommen verschiedener Kabelgesellschaften, für eine Anzahl außereuropäischer Beziehungen, beispielsweise für die Korrespondenz mit Indien, Japan und Brasilien, erhebliche Gebührenermäßigungen zu erzielen; für andere, nicht minder wichtige Verbindungen stehen Herabsetzungen der Taxen in bestimmter Aussicht.

Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Beschlüsse der Telegraphenkonferenz wurde der 1. Juli 1886 festgestellt, als Ort des Zusammentritts der nächsten für das Jahr 1890 in Aussicht genommenen internationalen Telegraphenkonferenz die Stadt Paris gewählt.

Gegenwärtig umfaßt der internationale Telegraphenverein folgende Gebiete: Deutschland, Österreich, Ungarn, die Schweiz, die Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich mit Algier und Tunis, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Rußland mit Kaukasien und Russisch-Asien, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Türkei mit Türkisch-Asien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Persien, Britisch-Indien, Birma, Siam, Französisch-Cochinchina, Niederländisch-Indien, Japan, Ägypten, das Kapland, Natal, Senegambien, Brasilien, Victoria, Südaustralien, Neu-Südwales, Tasmania und Neu-Seeland. Auch die Commercial Cable Company ist dem Verein beigetreten. (Siehe die Karte.)