Fünftes Kapitel.
Der Telegraph als Verkehrsmittel[26].
Durch das erfolgreiche Zusammenwirken von Forschern und Erfindern war der Telegraph zwar zu einem äußerst praktischen Verkehrsmittel gestaltet worden; an einer allgemeinen Verwertung desselben im Dienste des öffentlichen Lebens fehlte indes noch viel.
Ein Haupthindernis bildeten schon die hohen Gebühren, welche für die Beförderung von Telegrammen festgesetzt waren. So enthält das erste preußische „Regulativ über die Benutzung der elektromagnetischen Staatstelegraphen seitens des Publikums“ vom 6. August 1849 einen „vorläufigen Tarif“, in welchem für jede Meile der Entfernung zwischen Aufgabe- und Bestimmungsort etwa 1½ Silbergroschen pro Wort berechnet sind. Nach diesem Tarif kostete ein einfaches Telegramm (20 Wörter) von Berlin nach Aachen (94 Meilen Linie) 5 Thlr. 6 Sgr., von Berlin nach Köln (84¾ Meilen) 4 Thlr. 20 Sgr. Für je 10 weitere Wörter wurde ein Viertel des ursprünglichen Betrags erhoben; zur Nachtzeit aufgegebene Telegramme kosteten das Doppelte. Ein in Berlin nach 9 Uhr abends für Aachen ausgeliefertes Telegramm von 50 Wörtern, das heute für 2,70 M. (27 Sgr.) befördert wird, kostete nach dem Tarif von 1849 18 Thlr. 6 Sgr. an Gebühren und 5 Sgr. an Bestellgeld, also 18 Thlr. 11 Sgr. oder 55,10 M.!
Auch in anderen Ländern stand es in dieser Beziehung anfangs nicht besser. In Frankreich z. B. war durch Gesetz vom 29. November 1850 ein Tarif aufgestellt worden, nach welchem für ein Telegramm von 20 Wörtern 3 Franken und außerdem 12 Centimen für je 10 km Entfernung erhoben wurden. Hiernach kam ein einfaches Telegramm von Calais nach Marseille etwa auf 17 Franken zu stehen.
Aber selbst abgesehen von den hohen Gebühren, die ja doch bald eine Ermäßigung erfuhren, so standen der allgemeinern Verwendung des Telegraphen gleichwohl noch eine Reihe anderer Hindernisse entgegen, teils politischer, teils betriebstechnischer Art. Dieselben sollten indes nicht zu lange bestehen. „Die Telegraphie,“ sagt Fischer so schön, „ist ihrem Wesen nach ein internationales Institut. Vorzugsweise bestimmt, in weite Fernen zu wirken, und mit einer Kraft ausgerüstet, vor deren Schnelligkeit die Raumunterschiede des Erdballs zu verschwinden scheinen, kann der Telegraph nicht Halt machen vor den Hemmnissen, welche die politischen Abgrenzungen der Staaten dem Verkehr bereiten.“ Das Bestreben der Telegraphenverwaltungen zielte daher schon frühzeitig auf die Ausbildung internationaler Einrichtungen, und diese Bemühungen waren denn auch, wie die folgenden Zeilen des nähern darthun werden, von dem glänzendsten Erfolge gekrönt.
Zunächst errichteten Preußen, Österreich, Bayern und Sachsen 1850 den deutsch-österreichischen Telegraphenverein, dem in den nächsten Jahren das übrige Deutschland und die Niederlande beitraten. In ähnlicher Weise schlossen sich die westlichen und südlichen Staaten Europas an Frankreich an. Beide Gruppen traten sodann durch einen 1852 von Preußen mit Frankreich und Belgien abgeschlossenen Vertrag in engere Beziehungen.
Der erste internationale Kongreß wurde 1865 in Paris abgehalten und war von 20 Staaten Europas beschickt. Er stellte namentlich gemeinsame Grundsätze für die Taxierung (Zwanzig-Wort-Tarif) und Abrechnung auf und brachte mehrere Erleichterungen in der Benutzung des Telegraphen. Als einheitlicher Apparat für den internationalen Dienst wurde der Morse-Apparat angenommen.
Ein weit umfassenderer Vertrag ward durch die im Juni und Juli 1868 in Wien tagende internationale Telegraphenkonferenz bearbeitet. Ein wichtiges Ergebnis dieser Konferenz war z. B. die innige Verbindung sämtlicher europäischen und asiatischen Telegraphenverwaltungen. Die bedeutsamsten Neuerungen aber waren die Zulassung des Hughes-Apparates für die Korrespondenz zwischen den Hauptplätzen der Vereinsstaaten, sowie die Einrichtung des internationalen Bureaus der Telegraphenverwaltungen in Bern. Letzteres besorgt unter anderem auch die Herausgabe des ausgezeichnet redigierten „Journal télégraphique“. Auch die nächsten Konferenzen (zu Rom 1871, St. Petersburg 1875, London 1879) haben die internationale Telegraphie einer immer vollkommenern Organisation zugeführt. Keine befriedigende Lösung fand indes auf all diesen Konferenzen die Tariffrage. Zwar hatte schon auf der Konferenz zu St. Petersburg der deutsche Generalpostmeister Dr. von Stephan auf die Unhaltbarkeit des damaligen Tarifwesens hingewiesen. Nachdem aber die Petersburger Konferenz in dieser Beziehung erfolglos verlaufen war, ging die deutsche Telegraphenverwaltung zunächst innerhalb ihres eigenen Gebietes mit einer grundlegenden Umgestaltung des Tarifwesens vor.
Mit dem 1. März 1876 trat im Deutschen Reiche an Stelle des Gebührensatzes für die Depesche von 20 Worten ein Tarifsystem in Kraft, nach welchem die Taxe für das Telegramm aus zwei Teilen zusammengesetzt ist: einer festen, von der Länge des Telegramms unabhängigen Gebühr — der Grundtaxe (20 Pf.) — und der für die einzelnen Wörter zu entrichtenden Worttaxe von 5 Pf.
Dieses Worttarifsystem hat sich sehr bald sowohl für das Publikum, wie für die Verwaltung als durchaus vorteilhaft bewährt; für ersteres, indem es demselben gestattet, die Depesche so kurz zu fassen, als es seinem Korrespondenzbedürfnis entspricht, für letztere, indem der Telegraph von dem Ballaste überflüssiger Zeichen befreit und eben dadurch in den Stand gesetzt wird, in derselben Zeit einer größern Zahl von Menschen dienstbar zu sein. In der That betrug denn auch 1875 die Länge eines Telegramms im innern Verkehr durchschnittlich 18,32 Wörter, nach Einführung des Worttarifs aber 1876 14,24, 1880 12,14 und 1881 gar nur noch 11,90 Wörter.