II. Geldverkehr der Post.

„Wie Merkur, ihr Schutzpatron,“ sagt Fischer in seiner wiederholt angeführten Schrift, „pflegt die Post nicht bloß Botschaften, sondern auch Geld bei sich zu führen. Den modernen Formen des Handelsverkehrs sich anpassend, hat sich dieser Dienstzweig von der ursprünglichen Naturalversendung an bis zu mannigfachen Gestalten bankmäßigen Zahlungsausgleichs entwickelt und stellt in seiner Gesamtheit eine ungemein umfassende Thätigkeit dar.“

Am besten erhellt der Fortschritt in dieser Beziehung durch einen Vergleich der Jetztzeit mit früheren Jahrhunderten. „Ältere Postregulative,“ fährt derselbe Autor fort, „strotzen von den scharfsinnigsten Kautelen, mit denen die Auflieferung, die Beförderung und die Bestellung von Wertsendungen umgeben zu werden pflegte. In der Regel wurde gefordert, daß der angegebene Wertbetrag nach vorheriger Aufzählung und Feststellung im Beisein des Annahmebeamten oder wohl gar des Postamtsvorstehers vom Absender verpackt werde; seinem Siegel wurde dann das des Postamts als besondere Sicherheitswache beigedruckt. Bei der Ankunft ging es nicht minder umständlich zu. Der Adressat mußte zur Post kommen; in seinem Beisein wurde der Brief geöffnet, der Inhalt vorgezählt und dann förmliche Quittung geleistet.“ So war in früheren Zeiten die Versendung von Geldbeträgen mit großen Schwierigkeiten und nach Umständen auch mit Verlusten verknüpft. Jetzt können an jedem Postorte Deutschlands, ohne Hilfe eines Banquiers, ohne Wechsel, ohne ausländisches Geld, Beträge durch die Post nach den verschiedensten Ländern sicher und gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr überwiesen werden. Wie sehr hierdurch der internationale Verkehr erleichtert worden, liegt auf der Hand.

1. Postanweisungen[78]. Unter den Geldgeschäften der Post ist der Postanweisungsverkehr von hervorragender Wichtigkeit. Obwohl erst zu Anfang der sechziger Jahre in den Geschäftskreis der Post aufgenommen, hat sich dies Verfahren, wonach die Post nicht die Beförderung, sondern einfach die Auszahlung von Geldbeträgen übernimmt, ungemein rasch über die ganze Welt verbreitet. Heutzutage sind in Deutschland Postanweisungen bereits zulässig nach fast sämtlichen Ländern Europas, nach den Vereinigten Staaten, sowie nach den meisten außereuropäischen Kolonieen. Die großartige Entwicklung des Postanweisungsverkehrs beleuchten folgende Zahlenangaben:

Der interne Gesamtverkehr bezüglich der Postanweisungen betrug nach der Berner Statistik für 1884

Länder. Stückzahl. Gesamtwert
in
Mill. Frcs.
in Deutschland 57186050 4282
England 29345985  779
Frankreich 18043559  550
Österreich 11145475  833
den Vereinigten Staaten von Amerika  7835694  633
Ungarn  6756424  477
Italien (1883)[79]  4108419  534
Britisch Indien  3034894  183
der Schweiz  2016884  228
Belgien  1534008  109
den Niederlanden  1468531   49

Obenan steht demnach in dieser Beziehung weitaus Deutschland. Selbst im Vergleich zu Österreich, das bezüglich des internen Postanweisungsverkehrs an zweiter Stelle steht, betrugen die in Deutschland auf diese Weise vermittelten Summen rund das 5fache. Noch 1882 hatte der interne Postanweisungsverkehr Deutschlands höhere Summen aufzuweisen, als derjenige der sämtlichen übrigen Staaten der Erde zusammengenommen. — Was die Zahl der im innern Verkehre Deutschlands zur Aufgabe gelangenden Postanweisungen betrifft, so beläuft sich dieselbe, verglichen mit jener der größten ausländischen Staaten, nach der Berner Statistik für 1884:

auf rund das Doppelte gegenüber Großbritannien,
auf mehr als das Dreifache Frankreich,
Fünffache Österreich,
Siebenfache den Ver. Staaten von Amerika,
Achtfache Ungarn,
Dreizehnfache Italien.

1881 betrug der tägliche Gesamtumsatz an Ein- und Auszahlungen bei den Reichspostanstalten rund 14½ Mill. Mark. Der durchschnittliche Betrag einer Postanweisung innerhalb des deutschen Reichspostgebietes erreichte 1880 die Summe von 57 M. 37 Pf., während derselbe aus dem deutschen Reichspostgebiet nach dem Auslande sich auf 58 M. 48 Pf. und in der Richtung aus dem Ausland nach dem deutschen Reichspostgebiet auf 47 M. 14 Pf. stellte. Der großartigste Postanweisungsverkehr bezüglich der fremden Länder besteht seitens des Deutschen Reichs mit Österreich-Ungarn.