rund 150  Mill. Postanweisungen im Betrage von  7076  Mill. M.
 20  Postaufträge   931½
 12½ Nachnahmesendungen    97 
 40½ Briefe mit Wertangabe 32079 
 26½ Pakete mit Wertangabe  8956 

Der Gesamtbetrag dieser (rund) 250 Millionen Wertsendungen belief sich somit für das Jahr 1884 auf die riesige Summe von nahezu 50 Milliarden (49139 Millionen) Mark.

III. Postpaketverkehr[85].

Die Annahme und Beförderung von Paketen seitens der Postanstalten hat sich in Deutschland viel später herausgebildet als diejenige von Briefen; erstere erfolgt erst seit etwa 180 bis 200 Jahren. Der Nutzen dieser Einrichtung wurde indes schon sehr frühzeitig erkannt, wie aus folgendem interessanten Zeugnisse erhellt. Von einem Reisenden aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts, dem Ratsherrn Uffenbach in Frankfurt am Main (1683 bis 1734), der zugleich ein großer Bücherfreund war und deshalb viele Verbindungen mit Gelehrten u. s. w. unterhielt, erwähnt nämlich der Herausgeber seines hinterlassenen Reisewerkes ganz bezeichnend: „Er erfreuete sich über die Glückseligkeit unserer Zeit, da man Briefe und Pakete bequem und schnell an Orte, wenn sie auch weit von uns entfernt sind, vermittelst der öffentlichen Posten und Fahrwägen übersenden kann. Wie gar anders war es im 15. und noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts beschaffen! Die Klagen berühmter Leute, die hin und wieder in ihren Briefen vorkommen, bezeugen es zur Genüge.“

Und doch, wie umständlich war ehemals dieser Paketverkehr, wie bedeutend das Porto! Der Staats- und Kabinetsrat Klüber sagt in seinem Werke „Das Postwesen, wie es war, ist und sein könnte“ (Erlangen 1811) hierüber folgendes: „Für ein Paket, das mit dem Postwagen von Berlin nach Frankfurt am Main gesendet wird, muß jetzt neunfach verschiedenes Porto gezahlt werden: königl. preußisches, königl. sächsisches, kaiserl. französisches (zu Erfurt), sachsen-weimarisches, sachsen-gothaisches, sachsen-weimarisches (zu Eisenach), königl. westfälisches, großherzogl. hessisches (Taxissches) und frankfurtisches (Taxissches). Die Adresse ist gewöhnlich so sehr mit Postzeichen und Ziffern beschmiert, daß oft beim Nachrechnen und Entziffern nicht auf das Klare zu kommen ist. Läuft das Paket bis Basel, so ist das zu zahlende Porto zwölffach verschieden.“ Da jede Postverwaltung für ihre Beförderungsstrecke ein bestimmtes Porto beanspruchte, so belief sich das Gesamtporto für ein 5 kg oder 10 Pfund schweres Paket gewiß oft auf mehrere Thaler.

Solche Zustände bestanden in Deutschland im wesentlichen bis 1850. Erst die dritte Konferenz des deutsch-österreichischen Postvereins führte 1857 die organische Umgestaltung des Vereinsfahrpostwesens herbei. Nach dem Vereinsfahrposttaxsystem vom 1. Juli 1858 wurden nunmehr auch bezüglich des Vereinsfahrpostverkehrs, wie das schon früher bezüglich des Vereinsbriefpostverkehrs geschah, sämtliche deutschen Postbezirke als ein ungeteiltes Postgebiet angesehen. Das Porto ward, ohne Rücksicht auf die Territorialgrenzen und auf die Leitung, lediglich nach Maßgabe der direkten Entfernung (geraden Linie) in einer Summe und nicht mehr für jedes einzelne deutsche Postgebiet besonders, sondern für den gesamten Verein als gemeinschaftliche Einnahme berechnet. Die erzielte gemeinschaftliche Portoeinnahme für die Vereinsfahrpostsendungen wurde unter die Vereinspostverwaltungen nach gewissen Prozentsätzen verteilt, wobei als Grundsatz galt, daß der Anteil sich nach der wirklichen Leistung zu richten habe.

Hiermit war ein höchst wichtiger Schritt bezüglich der Fahrpostsendungen gemacht worden.

Sehr wesentlich wurde dann infolge des Gesetzes vom 17. Mai 1873 das Porto für Pakete bis zum Gewichte von 5 kg innerhalb des deutschen Postgebiets ermäßigt. Es beträgt seitdem für solche: a) auf Entfernungen bis 10 Meilen einschließlich 25 Pf.; b) auf alle weiteren Entfernungen 50 Pf. Dieser Tarif wurde sodann auch im Wechselverkehr zwischen dem Reichspostgebiete einerseits und Bayern und Württemberg, sowie Österreich-Ungarn andererseits eingeführt. Die Vorteile dieses Zehnpfundpaketsystems sind wiederholt betont worden; vor allem ermöglicht es, von überallher in Deutschland und Österreich-Ungarn gute und billige Lebensmittel zu beziehen.

Mehr und mehr stellte sich das Bedürfnis heraus, den Portotarif auch für die mit dem Auslande gewechselten Pakete zu vereinfachen. Es ist das Verdienst der Reichspostverwaltung, den Anstoß zu dieser Reform gegeben zu haben. Am 3. November 1880 kam es denn auch auf der internationalen Postkonferenz in Paris zum Abschlusse einer diesbezüglichen Übereinkunft, durch welche die postmäßige Beförderung kleiner Pakete gegen einheitlich bemessene Gebührensätze, sowie die übereinstimmende Behandlung dieser Pakete in den verschiedenen Vereinsländern erreicht wurde. Diese Übereinkunft wurde von 21 Postverwaltungen unterschrieben.