Ein erschwerender Umstand, die betreffenden Grundsätze im Verkehr der Staaten des Weltpostvereins einzuführen, lag besonders darin, daß eine ganze Anzahl fremder Postverwaltungen bisher mit der Beförderung von Paketen sich überhaupt nicht befaßt hatte. Dies gilt z. B. von Frankreich, Italien, Belgien, Spanien, Portugal, der Türkei u. s. w. In Frankreich und Belgien besorgen die Eisenbahnverwaltungen die Beförderung der Pakete, in den Niederlanden und Italien vorzugsweise Privatgesellschaften. Auch in England hat die Eröffnung des Postpaketdienstes, zunächst für den innern Verkehr, erst am 1. August 1883 stattgefunden.

Am 1. Oktober 1881 trat die Pariser Übereinkunft ins Leben. Hierdurch wurde jedermann ermächtigt, Pakete ohne Wertangabe bis 3 kg nach Ägypten, Algier, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, den französischen Kolonieen, Italien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich-Ungarn, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien und Tunis mit der Post sicher und schnell und zu verhältnismäßig geringen Portosätzen befördern zu lassen. Ebenso kann die Absendung solcher Pakete von den genannten Ländern nach Deutschland geschehen.

Weitere Erleichterungen bezüglich des Postpaketverkehrs wurden auf dem Lissaboner Weltpostkongreß im Jahre 1885 vereinbart. So wurde auf demselben das Meistgewicht der Postpakete im internationalen Verkehr, unter Beibehaltung der bisherigen Taxen, von 3 auf 5 kg erhöht und die Zulassung von Paketen mit Wertangabe und gegen Nachnahme beschlossen; auch ist die Beschränkung der zur Postbeförderung zuzulassenden Sendungen, wenigstens soweit nicht eine Seebeförderung in Betracht kommt, beseitigt worden. Postpakete, die in irgend einer Ausdehnung 1,50 m überschreiten oder nach ihrer Form oder ihrem Inhalt besondere Umständlichkeiten bei der Verladung oder Beförderung verursachen, werden als sperrig behandelt und mit einer Zuschlagstaxe von 50 Pf. belegt.

Der Umfang des Päckereiverkehrs der Post ist, trotzdem die Beförderung von Paketen nicht in allen Ländern einen Bestandteil des Postdienstes bildet, nicht unbedeutend, am großartigsten in Deutschland. 1884 z. B. wurden in letzterem Lande allein (nach der Berner Statistik) rund 87 Millionen Stück befördert, in sämtlichen übrigen Ländern des Weltpostvereins betrug die Zahl der im innern Dienst expedierten Pakete nur 81 Millionen.

Was den Umfang des internationalen Paketdienstes betrifft, so zeigt vor allem der Verkehr aus und nach Deutschland, welcher Entwicklung dieser Dienstzweig fähig ist. Im Jahre 1884 hat die Gesamtzahl der aus Deutschland nach dem Auslande beförderten gewöhnlichen Pakete nicht weniger betragen als 3540350 Stück im Gesamtgewichte von 13969520 kg, während in umgekehrter Richtung 1544600 Stück im Gesamtgewichte von 6036620 kg eingegangen sind[86].

Die Gesamtstückzahl der von der Post auf der ganzen Erde beförderten Pakete (mit und ohne Wertangabe) betrug nach der Berner Statistik im Jahre 1884 über 180 Millionen.

Für die Beamten der Post ist der Paketdienst zuweilen wenig angenehm. Ein Beamter des Postamts IV in Hamburg, bei dem zufolge des schwunghaften Geschäftsbetriebes der Hamburger Tierhändler besonders zahlreiche Sendungen mit ausländischen Tieren ausgeliefert werden, berichtet darüber wie folgt: „Das Konzert, welches durch die Vereinigung so vieler Tiergattungen in den Räumen der Packkammer zuweilen veranstaltet wird, ist dem Ohre nicht immer ergötzlich. Das Kreischen und Schwatzen der Papageien, das Pfeifen der Kardinale, das Gezwitscher der Hunderte von kleinen Vögeln, dazu das durchdringende Geschrei eines Affen und das alles übertönende Gewimmer mehrerer Hündchen, die ihrer Mutter entrissen sind: alles dieses bildet mitunter eine entsetzliche Symphonie, deren Ende sehnlichst herbeigewünscht wird.“ Von den Tiersendungen ist in Deutschland besonders der Versand von Singvögeln ein sehr bedeutender. Im engen Holzbauer, dem durch sinnreiche Vorrichtungen Speise und Trank für mehrere Tage beigegeben werden, durcheilen z. B. die Harzer Kanarienvögel aus St. Andreasberg zu Tausenden das ganze Reichspostgebiet; ja sie werden bis in die entferntesten Gegenden Österreich-Ungarns, nach Rumänien, Polen, Schweden und Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, der Schweiz und Italien befördert. Neuestens hat man sogar versucht, und zwar mit gutem Erfolge, Vogelpakete übers Meer nach Amerika zu verschicken[87].

Mitunter werden den beim Paketdienste beschäftigten Beamten auch sehr seltsame Überraschungen zu teil. So wurde nach dem Berichte der britischen Post- und Telegraphenverwaltung pro 1877/78 in einem Postwagen der London-Liverpooler Linie eine mehr als 3 Fuß lange lebende Schlange gefunden, die sich aus einer Schachtel, in der sie zur Post eingeliefert worden war, befreit hatte. In einer andern Schachtel, die als unbestellbar an die Centralbehörde eingesandt wurde, fanden sich nicht weniger als acht lebende Schlangen vor[88]. Bei der Postagentur in Wildemann (Oberpostdirektionsbezirk Braunschweig) kam vollends ein Paket mit 60 Dynamitpatronen zur Aufgabe[89].

Zu den Schmerzenskindern der Post zählen, um auch dies zu erwähnen, nicht selten die Warenproben. Sie sind dies nicht so sehr wegen der Zahl der Sendungen, als wegen ihrer manchmal unförmlichen Beleibtheit und des keineswegs immer anmutigen Inhalts. „Die Gemütsstimmung eines Bahnpostbeamten,“ äußert sich Fischer da, wo er von den Warenproben spricht[90], „über welchen die Gärtnereien von Erfurt oder Quedlinburg das unendliche Füllhorn ihrer in dünne Papiersäckchen eingeschlossenen Samenproben ergießen, oder desjenigen, der sein Operationsfeld durch einen unvermuteten Ansturm einiger Hundert dicker Wollpäckchen in Gestalt von festgerollten Cylindern beengt sieht, pflegt keine rosige zu sein. Daß Scheren, Messer, Pfriemen und andere scharfe Instrumente in höchst mangelhafter Hülle der Post als Warenproben überliefert werden, wird von manchen Fabrikanten als ein unantastbares Recht ihres Gewerbebetriebes angesehen, während sie sich um die Verletzungen, die den Händen der Postbeamten dadurch drohen, keine Sorge machen! Von anderer Seite findet man es wieder unbegreiflich, daß die Postverwaltung Bedenken trägt, kleine Glasröhren mit Baumöl, chemischen Säuren oder anderen unbehaglichen Flüssigkeiten zur Beförderung als Warenproben anzunehmen.“ Infolge dieser Widerwärtigkeiten haben denn die Postverwaltungen die Bedingungen für die Annahme von Warenproben seitens der Postbehörden einer genauen Regelung unterzogen.