271. Wenn einem die Zähne weit auseinander stehen, so kommt man weit fort (Marienberg).
272. Wenn sich ein Mädchen beim Waschen die Schürze naß macht, so bekommt sie einen versoffenen Mann (Marienberg), vgl. [499]. — * 273. Wenn eines der Brautleute bei der Trauung niest, so wird die Ehe unglücklich (Marienberg), vgl. [517]. — * 274. Wenn die Kinder Mitesser (kleine Schwäre) haben, werden sie nicht über zwölf Jahre alt (Zwickau), vgl. [475] u. [530].
b. Andere Zeichen von mehr geistiger Art.
§ 28 (60 ff.). 275. Das Vergessen ist ein sehr häufiges Schicksalszeichen; ganz allgemein gilt es als ein Unglückszeichen, wenn man beim Ausgehen etwas vergessen hat und daher wieder umkehren muß, vgl. [397]. Doch kann man das Unglück abwenden, wenn man in das Zimmer zurückkehrt und vor dem Wiederfortgehen kurze Zeit sich niedersetzt (allg.). — 276. Vergißt Jemand, was er sagen wollte, so war es eine Lüge (allg.). — Vgl. noch [27], [32], [33], [34] u. [156]. — 277. Wenn die Köchin die Suppe versalzt, ist sie verliebt (allg.), vgl. [499]. — * 278. Wer den Hausschlüssel verliert, wird bald sterben (Breitenbrunn), vgl. [397] u. [530].
† 279. Wenn eins der Brautleute auf dem Wege zur Kirche oder in der Kirche sich umsieht, so löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel), oder die betreffende Person lebt nicht mehr lange (Geier), oder die zu hoffenden Kinder bekommen, wenn es die Braut thut, schiefe Hälse (Zwickau), vgl. [483]. — 280. Wenn eines der Brautleute auf dem Wege zur Kirche den Trauring verliert, so wird die Ehe unglücklich (Marienberg), vgl. [261], [397] u. [513].
7. Träume.
§ 29 (64 ff.). † 281. Man erzähle die Träume nicht nüchtern, denn ist es ein guter Traum, so geht er dann nicht in Erfüllung, während dagegen der schlechte seine Kraft behält (Marienberg), vgl. [25] u. [397]. — Oder: hat man einen unheilvollen Traum gehabt, so darf man ihn vor Mittag Niemandem erzählen, dann wird seine Erfüllung abgewendet (Zöblitz), vgl. Wuttke § 97.
* 282. Wenn man träumt, Kuchen zu essen, so widerfährt Einem etwas Uebles (Zwickau). — * 283. Wenn man im Traume helles Feuer sieht, so bekommt man am folgenden Tage etwas geschenkt (Grünstädtel), oder ist überhaupt glücklich (Marienberg), oder erhält einen Gevatterbrief (Raschau, Sosa). Sieht man blos Rauch, so bedeutet dies Unglück (Zwickau). — 284. Ausfallen eines Zahns bedeutet Tod eines Verwandten (Raschau), vgl. [530]. — * 285. Träumt man von Fischen, so erhält man Geld (Sosa). — * 286. Träumt man von Geld, so bekommt man Schläge (Sosa). — * 287. Wenn man von einem Ort träumt, an welchem etwas liegt, so stehe man gleich auf und gehe, ohne sich anzukleiden, an diese Stelle. Dort hebe man, was da liegt, sei es, was es wolle, auf. Ein Jahr darauf verwandelt es sich in lauter Gold (Sosa), vgl. [457].
Die Träume während der Zwölfnächte sind bereits [§ 6 h.] erwähnt, sowie auch das Träumen in der Andreasnacht [§ 16 a.]