Zweites Kapitel.
Die übernatürliche Einwirkung auf das eigene und auf das fremde Geschick, die Zauberei.

I. Die Zaubermittel.

§ 33 (98 ff.). Die Zauberei ist nicht allezeit gleich wirksam, sondern hat ihre besonderen Zeiten. Die verhängnißvollen Schicksalszeiten, wie die Zwölfnächte, Ostern, Walpurgis, Johannis, Andreas u. s. w. (vgl. [§ 4][16]) sind auch zum Zaubern die geeignetsten. Der Mondwechsel ([§ 18]) kommt auch hier in Betracht und von den Tageszeiten ist die Morgen- oder Abenddämmerung (z. B. jene zu Ostern, diese zu Weihnachten; in Annaberg namentlich auch die Zeit während des Siebenuhrlautens, vgl. [164] u. [295]), am Johannistage die Mittagsstunde, sonst aber allgemein die Mitternachtsstunde (von 11 bis 12 Uhr), die eigentliche Geisterstunde, die wichtigste.

Die Zauberei ist nicht überall gleich wirksam, sondern hat oft auch ihre besonderen Orte, namentlich die Kreuzwege (vgl. [319 ff.], [362]) und die Kirchhöfe oder sie weiht sich ihre Orte durch besondere Zauberkünste.

Die meisten Zaubereien müssen schweigend geschehen und auch da, wo Worte nöthig sind, wie bei Besprechungen und dergl., sollen sie mit leisem Murmeln gesprochen werden.

Auch die Zahlen sind zu beachten. Die geeignetsten sind drei, sieben, neun, überhaupt alle ungeraden Zahlen.

Endlich gilt die linke Seite, sowohl an dem Menschen selbst, wie außer ihm, für zauberkräftiger, als die rechte.

§ 34 (105 ff.). Die Zaubermittel theilen sich in vier Klassen (vgl. [§ 35 ff.]). Man zaubert durch gesprochene oder vielmehr gemurmelte Worte (vgl. [§ 33]), durch niedergeschriebene Formeln, durch gewisse Thätigkeiten oder Handlungen und durch sogenannte Zauberdinge.

Die Anweisung zum Zaubern muß man sich entweder durch mündliche Belehrung seitens der „Wissenden“ zu verschaffen suchen oder man kann sich aus den mehr oder minder geheim gehaltenen Zauberschriften unterrichten. Das Nähere über diese Literatur s. bei Wuttke, § 108.

323. Zauberschriften sind auch im oberen Erzgebirge mehr, als man glaubt, unter dem Volke verbreitet. Man findet Faust’s Höllenzwang, Scheible, Kloster (Stuttgart, 1847), den feurigen Drachen (Ilmenau, 4. Aufl., 1850) u. s. w.; auch handschriftliche Bücher, theils als Abschriften aus gedruckten Büchern, theils wohl auch noch ungedruckte Manuscripte. Mit Hilfe dieser Literatur, die geheim gehalten und nur mit einer gewissen Scheu gezeigt wird, sucht man namentlich unterirdische Schätze zu heben und trägt sich dabei mit den abenteuerlichsten Hoffnungen. — Leichtgläubige lassen sich auch zuweilen Bücher u. s. w., die durchaus nichts mit Zauberei zu thun haben, als derartige aufschwatzen. So wurde dem Schreiber dieses einst ein altes Buch, das arme Leute unter dem Vorgehen, es sei das 6. und 7. Buch Mosis, für 13 Gulden erschwungen, gezeigt, welches bei näherer Betrachtung als eine Ausgabe des Cäsar von Sincerus sich ergab. Ein andermal brachte ihm ein Mann mit geheimnißvoller Miene sogenannte „Zaubertafeln“, die sich als Blätter aus dem Himmelsatlas von Homann erwiesen.