Andererseits wird wieder vorgeschrieben, daß gewisse Dinge zauberkräftig sind, wenn man dieselben erbettelt oder ohne abzuhandeln gekauft hat.
Den Handlungen sind auch beizuzählen die als „Sympathie“ (vgl. [§ 42]) bezeichneten Zaubermittel, wobei die Krankheit auf einen anderen Gegenstand über- und abgeleitet wird, dieser also in die „Mitleidenheit“ gezogen wird.
328. Hat man Warzen oder sonst etwas Böses am Körper, so bestreicht man das Krankhafte mit etwas Leinwand und legt diese mit in den Sarg. Mit dem Verwesen der Leiche vergeht auch das Uebel (Zschopau). Vgl. [120], [141], [327], [433], [443] und Wuttke § 266. — * 329. Trägt man Salpeter, Kampfer und Schwefel acht Tage lang auf der Brust in einem Säckchen verwahrt und wirft dann dieses rücklings in einen Bach, so vergeht der Zahnschmerz, vgl. [434].
Spuren von Opfern, die ebenfalls unter den Begriff einer Handlung fallen, finden sich vereinzelt.
† 330. Wenn man Aepfel oder Birnen schüttelt, läßt man einen Apfel oder eine Birne hängen, damit der Baum wieder trage (Sosa), vgl. [465]. — Dieser Gebrauch beruht wohl auf einem dem Wodan geweihten Dank.
4. Zauberdinge.
§ 38 (132 ff.). Zauberdinge sind Gegenstände, mit denen man übernatürliche Wirkungen hervorzubringen meint. Sie haben diese Bedeutung meist noch aus dem deutschen Heidenthum, hie und da im Laufe der Zeit mit christlichen Elementen durchsetzt. Die wenigsten derselben haben an und für sich eine Zauberkraft, sondern erst unter gewissen örtlichen und zeitlichen Bedingungen, vgl. [§ 33]. Wir theilen diese Zauberdinge, ähnlich wie die Schicksalszeichen (vgl. [§ 19 ff.]) in Natur- und Kunstprodukte, sowie in vom menschlichen Körper oder aus dem Kreis der kirchlich-religiösen Gegenstände genommene Mittel.
A. Naturerscheinungen und Naturprodukte.
a. Das Wasser am Gründonnerstag, Charfreitag und zu Ostern, vgl. [89 ff.] u. [498].
b. Der Schnee. * 331. Der erste Märzschnee wird in die Kammern getragen und damit ausgekehrt; befreit von Ungeziefer (Raschau), vgl. [410].