† 364. Wenn man den Alp zum Kaffee für den andern Morgen einladet, so geht er fort (Zwickau), vgl. [440] u. [§ 47]. — Aehnlich bei Wuttke, § 193, der noch hinzufügt: „er kommt dann, um das Versprochene zu empfangen, meist in der Gestalt eines Bettlers oder eines Bettelweibes.“

Auf dem Glauben an ein Satansbündniß beruht auch das Gerede von dem Drachen, den manche Leute haben sollen (Wuttke, § 179) und der ihnen Geld und andere Gegenstände zuträgt, die er anders wo geraubt hat.

† 365. Der Teufel fährt bei solchen Leuten von Zeit zu Zeit in Gestalt eines Drachen zur Feueresse herein. Man muß ihm dann eine Schüssel Hirsebrei (vgl. [§ 23 q]) auf den Oberboden setzen. Er verzehrt den Brei und legt statt dessen Geld in die Schüssel (vgl. [461]). Ein solches Geldstück, welches der Drache gebracht hat, kommt stets wieder, wenn es ausgegeben worden ist. Thut es dagegen der Empfänger in ein Glas, das er mit einem Deckel, auf den er einen Kreis mit Kreide beschreibt und innerhalb desselben die Kreide liegen läßt, verwahrt hat, so muß es bleiben (Marienberg), vgl. [444] u. [§ 47].

Ebenfalls Boten des Teufels sind der sogenannte Getreideschneider sammt den übrigen gespenstischen Thieren und Geschöpfen, vgl. [155] u. [§ 47].

Auf der Ansicht eines Bündnisses mit dem „Bösen“ beruht auch der schauerlichere Theil der Zauberwahrsagekunst, vgl. [§ 32].

B. Die Schutz- und Glückszauberei.

§ 40 (197 ff.). Der Zweck dieser Zauberei ist Abwenden von möglichen oder schon vorhandenen Uebeln und Zuwenden von irdischem Glück.

1. Der schützende Zauber gegen mögliche Uebel.

Das schützende Zaubern gegen mögliche Uebel besteht theils in dem Unterlassen bestimmter, sonst erlaubter Handlungen, theils in dem Thun gewisser Handlungen.

a. Das Unterlassen bestimmter Handlungen.