„Der Aberglaube hat eine sehr genaue, ins Einzelne gehende Gesetzgebung und überall tritt dem Menschen ein drohendes: „Du darfst nicht“ entgegen. Manche dieser Verbote haben allerdings einen tieferen sittlichen oder auch praktischen Grund, sind aber in ihrer Weise dennoch Aberglauben, weil nicht dieser vernünftige Grund, sondern eine Zauber-Bewahrung als Zweck in das Bewußtsein tritt.“

† 366. Wer eine Schwalbe ([§ 22 i.]) tödtet, dessen Haus brennt ab, denn die übrigen Schwalben speien Feuer auf dasselbe (Sosa). — 367. Wer eine Spinne ([§ 22 l.]) tödtet, hat kein Glück (allg.).

368. Man rühme sich weder seines Glückes noch seiner Gesundheit oder sonstiger günstiger Umstände seines Familien- und wirthschaftlichen Lebens (allg.), vgl. [356] u. [357]. — * 369. Man lasse sich nicht malen, sonst muß man sterben (Zwickau).

† 370. Man lasse die Wäsche nicht über Nacht draußen, sonst kommt der Nachtschatten hinein und wer sie anzieht, wird mondsüchtig (Sosa). — 371. Des Morgens darf man nicht mit dem linken Fuß zuerst aus dem Bette steigen, weil man sonst den ganzen Tag verdrießlich ist oder von einem Unfall betroffen wird (Marienberg). — 372. Wenn Jemand zu Besuch kommt und sich nicht niedersetzt, so nimmt er die Ruhe mit (allg.). — * 373. Wenn man sein Geld immer zählt, wird es weniger (Sosa).

† 374. Man soll bei einem Gewitter nicht sagen: „Der Himmel ist schwarz,“ sonst wird Gott zornig (Raschau), vgl. [419].

375. Das Brod darf man nicht verkehrt auf den Tisch legen, sonst giebt man den bösen Leuten Macht über das Haus (Marienberg); auch nicht mit der angeschnittenen Seite nach der Stubenthüre, sonst geht der Segen aus dem Hause (Zwickau). — 376. Bei der Mittagsmahlzeit darf man nichts übrig lassen, sonst wird schlechtes Wetter (allg.), vgl. [49]. — 377. Ein halb ausgetrunkenes Glas darf man nicht wieder vollschenken, sonst bekommt der daraus Trinkende die Gicht (Buchholz). — 378. Das Messer darf man nicht mit der Schneide nach oben hinlegen, sonst schneiden sich die Engel (allg.); * ebenso wenig lege man den Rechen mit nach oben gekehrten Zinken hin (Sehma).

* 379. Ein Fuhrmann soll kein Brod anschneiden, sonst fällt der Wagen um (Raschau).

† 380. Man werfe die beim Kämmen ausgehenden Haare nicht zum Fenster hinaus, denn kommen die Spinnen darüber, so verliert man noch mehr Haare (Raschau).

* 381. Wenn man etwas Eingewickeltes findet, soll man es nicht aufheben, es könnte etwas darin „verthan sein,“ d. h. eine Krankheit hineingebannt sein, welche, sobald man es angreift, auf Einen übergeht (Zwickau). — * 382. Man krieche durch nichts, ohne daß man wieder auf demselben Wege zurückkriecht, sonst wächst man nicht mehr (Geier), vgl. [493]. — 383. Wenn man über Jemanden springt, ohne wieder rückwärts über ihn zu springen oder zu schreiten, so wächst dieser nicht mehr (Raschau).

384. Den Kehricht werfe man nicht auf den Dünger, man wirft sonst das Glück mit hinaus (Annaberg). — * 385. Man gehe nicht über den Kehricht, sonst bekommt man Verdruß (allg.).