Hatte Havelaar unrecht, als er behauptete, dass sie ebensowenig recht zum Nasenschnauben hätte wie die Frauen zu Arles?


Er schrieb und versandte den Brief, von dem ich hier eine Abschrift gebe. Nachdem ich einigermassen die Verhältnisse geschildert, unter denen dies Schriftstück verfasst wurde, glaube ich nicht nötig zu haben, auf die beherzte Pflichterfüllung hinzuweisen, die daraus hervorstrahlt, und ebensowenig auf die edle Milde, die Havelaar bewog, den Regenten vor allzu schwerer Strafe in Schutz zu nehmen. Doch nicht so überflüssig wird es sein, dabei seine kluge Umsicht zu betonen, die ihn kein Wort verlieren liess über die soeben gemachte Entdeckung, damit er die Bestimmtheit und Zuverlässigkeit seiner Anklage nicht durch die Ungewissheit einer wohl bedeutungsvollen, doch noch unbewiesenen Beschuldigung abschwäche. Seine Absicht war, die Leiche seines Vorgängers ausgraben und wissenschaftlich untersuchen zu lassen, sobald der Regent entfernt und sein Anhang unschädlich gemacht sein würde. Doch man hat ihm hierzu die Gelegenheit nicht gelassen.

In den Abschriften von offiziellen Schriftstücken—Abschriften, die übrigens buchstäblich übereinstimmen mit den Originalen—glaube ich die thörichten Titulaturen durch einfache Pronomina ersetzen zu dürfen. Von dem guten Geschmack meiner Leser erwarte ich, dass sie diese Änderung bereitwillig hinnehmen.

»No. 88. Rangkas-Betung, den 24. Februar 1856.
Geheim. Eile.

An den Residenten von Bantam.

Seit ich vor einem Monat meine Stellung hier antrat, habe ich mir hauptsächlich die Untersuchung angelegen sein lassen über die Art und Weise, wie die Inländischen Häupter ihre Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung im Punkte des Herrendienstes, des ‚Pundutan‘ und dergleichen erfüllen.

Sehr bald entdeckte ich, dass der Regent auf eigene Autorität und zu seinem Nutzen Menschen in einer Zahl aufrufen liess, die die gesetzlich ihm zustehende Anzahl von Pantjens und Kemits weit überschritt.

Ich schwankte zwischen der Wahl, sofort offiziell zu rapportieren, und dem lebhaften Wunsche, durch Milde oder später selbst durch Drohungen diesen Inländischen Hauptbeamten hiervon abzubringen, um mit diesem letzteren schliesslich das doppelte Ziel zu erreichen: dass dieser Missbrauch aufhörte und dass gleichzeitig dieser alte Diener des Gouvernements nicht gleich allzu streng behandelt würde, vor allem in Ansehung der schlechten Beispiele, die, wie ich glaube, ihm mehrfach gegeben worden sind, und sodann in Berücksichtigung des besonderen Umstandes, dass er Besuch erwartete von zwei Verwandten, den Regenten von Bandung und von Tjanjor, zum mindesten von dem letzteren—der, wie ich meine, schon mit grossem Gefolge unterwegs ist—und er also mehr als sonst der Versuchung ausgesetzt war—und angesichts des beschränkten Status seiner Geldmittel sozusagen der Notwendigkeit—durch ungesetzliche Mittel für die durch diesen Besuch nötigen Vorbereitungen Vorsorge zu treffen.

Dies alles stimmte mich zur Milde bezüglich dessen, was schon geschehen war, doch keineswegs war ich geneigt zur Nachgiebigkeit gegenüber weiteren Fällen.