Morgen werde ich also die Ehre haben, Sie zu sehen, und just darum nehme ich mir die Freiheit, Ihnen dieses entgegenzusenden, um vor unserer Begegnung das Folgende zu konstatieren.
Alles, was ich bezüglich der Handlungen des Regenten einer Untersuchung unterwarf, war tief geheim. Nur er selbst und der Patteh wussten davon, denn ich habe ihn loyal verwarnt. Sogar der Kontrolleur weiss jetzt nur erst zum Teil den Ausfall meiner Untersuchungen. Diese Geheimhaltung hatte einen doppelten Zweck. Erst, als ich noch hoffte, den Regenten von seinem Wege abzubringen, beobachtete ich sie, um, wenn ich damit Erfolg hatte, ihn nicht zu kompromittieren. Der Patteh hat mir in seinem Namen—es war am 12. dieses—ausdrücklich für diese Diskretion Dank gesagt. Doch später, als ich an dem Erfolg meiner Versuche zu verzweifeln begann, oder besser, als das Mass meiner Entrüstung durch einen eben gehörten Vorfall überlief, als längeres Schweigen Mitverantwortlichkeit bedeutet hätte, da war diese Geheimhaltung meinethalben nötig, denn auch gegen mich selbst und die Meinen habe ich Pflichten zu erfüllen.
Gewiss wäre ich nach dem Schreiben der Missive von gestern unwürdig, dem Gouvernement zu dienen, wenn das darin Ausgesprochene hinfällig, unbegründet, aus der Luft gegriffen wäre. Und würde oder wird es mir möglich sein, zu beweisen, dass ich gethan habe, »was einem guten Assistent-Residenten zu thun obliegt«, wie es mein Amtseid vorschreibt, zu beweisen, dass ich als Person nicht unter dem Niveau des Postens stehe, der mir gegeben ward, zu beweisen, dass ich nicht unbedacht und leichtfertig siebenzehn mühevolle Dienstjahre aufs Spiel setze, und was mehr sagt, das Wohl von Frau und Kind ... wird es mir möglich sein, das alles zu beweisen, wenn nicht tiefe Geheimhaltung meine Nachforschungen verbirgt und den Schuldigen hindert, sich, wie man es nennt, zu ‚decken‘?
Bei dem geringsten Argwohn sendet der Regent einen Express an seinen Neffen, der schon unterwegs ist und interessiert an der Erhaltung des Regenten. Er verlangt von ihm, auf wessen Kosten immer, Geld, teilt es aus mit verschwenderischer Hand an jeden, den er in der letzten Zeit benachteiligt hat, und die Folge würde sein—ich hoffe, nicht sagen zu brauchen: wird sein—dass ich ein leichtfertiges Urteil gefällt habe und mit einem Wort ein unbrauchbarer Beamter bin, um es nicht ärger auszudrücken.
Mich gegen diese Eventualität zu sichern, dient dieses Schreiben. Ich habe die grösste Hochachtung vor Ihnen, aber ich kenne den Geist, den man ’den Geist der Ost-Indischen Beamten’ nennen könnte, und ich besitze diesen Geist nicht!
Ihr Wink, dass die Sache vorher besser »privat« wäre behandelt worden, lässt mich Befürchtungen hegen vor einer mündlichen Besprechung. Was ich in meinem Briefe von gestern gesagt habe, ist wahr. Doch vielleicht würde es unwahr scheinen, wenn die Sache in einer Weise behandelt würde, die die Offenbarwerdung meiner Beschuldigung wie meines Vermutens veranlasste, bevor der Regent von hier entfernt ist.
Ich mag Ihnen nicht verhehlen, dass sogar Ihr unerwartetes Kommen in Verbindung mit dem gestern von mir nach Serang gesandten Express mich befürchten lässt, dass der Schuldige, der früher meine Ermahnungen in den Wind schlug, jetzt vor der Zeit aufmerksam werden und versuchen wird, wenn möglich die Beweise seiner Schuld, tant soit peu, zu verwischen.
Ich habe die Ehre, mich noch jetzt buchstäblich auf meine Missive von gestern zu beziehen, doch erlaube ich mir die Freiheit, dabei ausdrücklich zu bemerken, dass diese Missive auch den Vorschlag enthielt: vor der Untersuchung den Regenten zu entfernen und die von ihm Abhängigen vorläufig unschädlich zu machen. Ich vermeine nicht weiter verantwortlich zu sein für das, was ich vorher andeutete, wenn Sie nicht meinem Vorschlage betreffs der Art und Weise der Untersuchung—d. i. unparteiisch, öffentlich, und vor allem frei—zuzustimmen belieben.
Diese Freiheit besteht nicht, ehe nicht der Regent entfernt ist, und nach meiner bescheidenen Meinung liegt hierin nichts Gefährliches. Ihm kann doch gesagt werden, dass ich ihn beschuldige und verdächtig erkläre, dass ich Gefahr laufe und nicht er, wenn er unschuldig ist. Denn ich selbst bin der Ansicht, dass ich aus dem Dienst entlassen zu werden verdiene, wenn sich herausstellt, dass ich leichtfertig oder selbst nur voreilig gehandelt habe.
Voreilig! Nach Jahren, Jahren schwersten Missbrauchs!