—Das habe ich eingesehen, antwortete Havelaar, und, aufmerksam geworden durch seinen Versuch, den Adhipatti zu bewegen, etwas gegen mich geltend zu machen—was ein Zeichen scheint, dass er versuchen möchte, die Frage zu verdrehen, indem er z. B. mich beschuldigt des ... was weiss ich, welchen Vergehens—ich habe mich also hiergegen gedeckt, indem ich Abschriften von meinen Briefen direkt an die Regierung sandte. In einem derselben ist das Ersuchen enthalten, man möge mich zur Verantwortung rufen, wenn vielleicht vorgegeben werden möchte, dass ich in etwas mich vergangen hätte. Wenn nun der Resident mich antastet, kann darauf nach herkömmlicher Billigkeit kein Beschluss erfolgen, ohne dass man mich zuvor hört. Das ist man selbst einem Verbrecher schuldig, und da ich nichts verbrochen habe ...
—Da kommt die Post! rief Verbrugge.
Ja, es war die Post! Die Post, die nachfolgenden Brief brachte, einen Brief des Generalgouverneurs von Niederländisch-Indien an den gewesenen Assistent-Residenten von Lebak, Havelaar:
»Kabinett. Buitenzorg, den 23. März 1856.
No. 54.
Die Art und Weise, wie von Ihnen bei der Entdeckung oder Vermutung von üblen Praktiken der Häupter in der Abteilung von Lebak zu Werke gegangen ist, und die Haltung, die Sie dabei gegenüber Ihrem Chef, dem Residenten von Bantam, annahmen, haben in hohem Masse meine Unzufriedenheit erregt.
In Ihren diesbezüglichen Handlungen werden ebensosehr massvolle Überlegung, Einsicht und Vorsicht vermisst, die so sehr erforderlich sind bei einem mit Ausübung der Autorität in den Binnenlanden bekleideten (sic) Beamten, als auch der rechte Begriff von Subordination unter Ihren unmittelbaren Vorgesetzten.
Bereits wenige Tage nach Ihrem Amtsantritt haben Sie beliebt, ohne voraufgehende Beratschlagung des (sic) Residenten das Haupt der Inländischen Verwaltung in Lebak zur Zielscheibe ihm beschwerlicher Untersuchungen zu machen.
In diesen Untersuchungen haben Sie, ohne selbst Ihre Beschuldigungen gegen dieses Haupt durch Thatsachen, viel weniger noch durch Beweise zu stützen, Veranlassung gefunden, Vorschläge einzubringen, die darauf hinzielten, einen Inländischen Beamten von der Bedeutung eines Regenten von Lebak, einen sechzigjährigen, doch noch eifrigen Landesdiener, der benachbarten, angesehenen Regentengeschlechtern verschwägert ist und über den stets günstige Zeugnisse ausgefertigt wurden, einer ihn moralisch völlig vernichtenden Behandlung zu unterwerfen.
Darüber hinaus haben Sie, als der Resident sich nicht geneigt zeigte, Ihren Vorschlägen sogleich Folge zu geben, sich geweigert, dem billigen Verlangen Ihres Chefs zu entsprechen, unumwundene Erklärungen bezüglich dessen abzugeben, was Ihnen in Bezug auf die Handlungen der Inländischen Verwaltung bekannt war.