Es liegt eine tiefe Kluft zwischen Erwin von Steinbach und unseren Baumeistern! Ich weiss, dass man seit einigen Jahren daran ist, diese Kluft auszufüllen. Auch an dem Kölner Dom baut man wieder. Aber wird man den abgerissenen Faden wieder anknüpfen können? Wird man wiederfinden in unseren Tagen, was damals die Kraft ausmachte von Kirchenvoigt und Bauherrn? Ich glaube es nicht. Geld wird wohl aufzubringen sein, und hierfür ist Stein und Kalk feil. Man kann den Künstler bezahlen, der einen Plan entwirft, und den Maurer, der die Steine fügt. Doch nicht ist für Geld feil das irrende und doch ehrerbietungswürdige Gefühl, das in einem Bauwerk eine Dichtung sah, eine Dichtung von Granit, die laut sprach zum Volke, eine Dichtung in Marmor, die dastand wie ein unbewegliches, unaufhörliches, ewiges Gebet.—
Auf der Grenze zwischen Lebak und Pandeglang also war eines Morgens eine ungewöhnliche Bewegung. Hunderte von gesattelten Pferden bedeckten den Weg, und tausend Menschen mindestens—was viel war für diesen Fleck—liefen in geschäftiger Erwartung hin und her. Hier sah man die Häuptlinge der Dörfer und die Distriktshäuptlinge aus dem Lebakschen, alle mit ihrem Gefolge, und zu urteilen nach dem schönen, reich gesattelten Araberbastard, der auf seiner silbernen Trense herumbiss, war auch ein Häuptling höheren Ranges hier am Platze. Das war denn auch der Fall. Der Regent von Lebak, Radhen Adhipatti Karta Natta Negara, hatte mit grossem Gefolge Rangkas-Betung verlassen und trotz seines hohen Alters die zwölf oder vierzehn »Pfähle« zurückgelegt, die zwischen seinem Wohnort und den Grenzen der benachbarten Abteilung Pandeglang lagen.
Es wurde ein neuer Assistent-Resident erwartet, und der Brauch, der in Indien mehr denn sonst irgendwo Gesetzeskraft hat, will, dass der Beamte, der mit der Verwaltung einer Abteilung betraut ist, bei seiner Ankunft festlich eingeholt werde. Auch der Kontrolleur war hier anzutreffen, ein Mann mittleren Alters, der seit einigen Monaten nach dem Tode des vorigen Assistent-Residenten als Nächster im Range die Verwaltung wahrgenommen hatte.
Sobald die Zeit der Ankunft des neuen Assistent-Residenten bekannt geworden war, hatte man in aller Eile eine Pendoppo, ein indisches Zeltdach, aufrichten lassen, einen Tisch und einige Stühle dahin gebracht und einige Erfrischungen bereit gesetzt. In dieser Pendoppo erwartete der Regent mit dem Kontrolleur die Ankunft des neuen Chefs.
Nach einem Hut mit breitem Rand, einem Regenschirm oder einem hohlen Baum ist eine Pendoppo gewiss der einfachste Ausdruck der Vorstellung »Dach«. Denkt euch vier oder sechs Bambuspfähle in den Boden gerammt, die oben an den Enden durch weitere Bambusstangen miteinander verbunden sind, worauf dann eine Bedachung von den langen Blättern der Wasserpalme gesetzt ist, die in diesen Gegenden ‚atap‘ heisst, und ihr werdet euch die sogenannte ‚pendoppo‘ vorstellen können. Sie ist, wie ihr seht, so einfach wie nur möglich, und sie sollte hier denn auch nur dienen als ‚pied à terre‘ für die europäischen und inländischen Beamten, die dort ihrem neuen Oberhaupt einen Willkomm an den Grenzen entgegenbringen wollten.
Ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt, als ich den Assistent-Residenten das Oberhaupt auch des Regenten nannte. Eine Verbreitung über den Mechanismus der Verwaltung in diesen Landstrichen ist hier für das rechte Verständnis dessen, was folgen wird, notwendig.
Das sogenannte »Niederländisch-Indien«—das Adjektiv »niederländisch« kommt mir einigermassen unzutreffend vor, doch es wurde offiziell angenommen—ist, was das Verhältnis des Mutterlandes zur Bevölkerung angeht, in zwei sehr verschiedene Hauptteile zu zerlegen. Ein Teil besteht aus Stämmen, deren Fürsten und Fürstchen die Oberherrschaft Niederlands als »suzerein« anerkannt haben, wobei jedoch noch immer die unmittelbare Verwaltung im Mehr- oder Mindermass in den Händen der eingeborenen Häuptlinge selbst geblieben ist. Ein anderer Teil, zu dem—mit einer sehr kleinen, vielleicht nur scheinbaren Ausnahme—ganz Java gehört, ist Niederland unmittelbar unterworfen. Von Tribut oder Besteuerung oder Bundesgenossenschaft ist hier keine Rede. Der Javane ist Niederländischer Unterthan. Der König von Niederland ist sein König. Die Nachkommen seiner früheren Fürsten und Herren sind Niederländische Beamte. Sie werden angestellt, versetzt, befördert vom Generalgouverneur, der im Namen des Königs regiert. Der Verbrecher wird abgeurteilt nach dem Gesetz, das vom Haag ausgegangen ist. Die Abgaben, die der Javane aufbringt, fliessen in den Staatsschatz von Niederland.
Von diesem Teil der Niederländischen Besitzungen, der also in der That einen Teil des Königreichs der Niederlande ausmacht, wird in diesen Blättern hauptsächlich die Rede sein.
Dem Generalgouverneur steht ein »Rat« zur Seite, der jedoch auf seine Beschlüsse keinen entscheidenden Einfluss hat. Zu Batavia sind die unterschiedlichen Verwaltungszweige »Departements« zugeteilt, an deren Spitze Direktoren gestellt sind, die das Bindeglied darstellen zwischen der Oberverwaltung des Generalgouverneurs und den Residenten in den Provinzen. Bei Behandlung der Geschäfte politischer Bedeutung wenden sich diese Beamten gleichwohl unmittelbar an den Generalgouverneur.
Die Benennung »Resident« entstammt aus der Zeit, da Niederland nur erst mittelbar als Lehnsherr die Bevölkerung beherrschte und sich an den Höfen der noch regierenden Fürsten durch »Residenten« repräsentieren liess. Diese Fürsten bestehen nicht mehr, und die Residenten sind, als Gouverneure der Distrikte oder Präfekten, Verwalter von Landschaften geworden. Ihr Wirkungskreis ist verändert, doch der Name ist geblieben.