„Warum nicht begraben? ... Wer erlaubt sich dieses zu verbieten? ...“
„Die Polizei ...“
„Was geht das die Polizei an,“ unterbrach der Mitropolit den Redakteur Jung ... „Ei, ei! was die sich ausgedacht ...“
„Es ist deshalb, Eminenz, weil der Arzt gefunden, sie hätte den Selbstmord bei vollem Bewußtsein ausgeführt!“
„Was hat der Arzt für Schlüsse zu ziehen? ... was versteht der vom Verstande! ... Das kenne ich besser ... Frauenzimmer ... schwaches ... ohnmächtiges ... Gefäß ... — hinfällig ... ich befehle, daß sie nach kirchlichem Brauche in geweihter Erde beerdigt werde ... ja, ich befehle es ... befehle es ...“
Und wie er befahl, so geschah es!
Und etwas ähnliches konnte auch heute in Sache des Introligators vorfallen.
Nach einer Richtung hin war unser Fall dem eben erzählten ähnlich; der Mitropolit war heute noch derselbe wie damals, und heute konnte er eine Sache wiederum besser beurteilen, als wir übrigen; er konnte dort Gnade für Recht ergehen lassen, dort, wo man das Recht tatsächlich mit Füßen trat.
Gewiß wird er auch in unserem Falle sagen: ich kenne das besser ... und damit diesen Fall beendigen.
Obzwar ich vordem Zweifel hegte, ja eine Möglichkeit, daß dem Introligator sein Recht werde, völlig ausschloß, fing ich nun an zu hoffen und erwartete, daß sich etwas ungewöhnliches, unvorhergesehenes, unerwartetes ereignen werde, besonders jetzt, seitdem Fürst Vasilčikov die ganze Sache zur Urteilsschöpfung einem Richter überließ, der am besten und klarsten das Recht vom Unrecht zu unterscheiden verstand.