„Zugegeben. Alle Welt weiß, daß Sie ein gelehrter Mann sind. Sie kennen die Wissenschaften und viele andere Dinge. Ich habe mich natürlich nicht mit den Wissenschaften befaßt; das Schnellschreiben habe ich erst mit dreißig Jahren gelernt. Wie Sie wissen, war ich Gemeiner.“
„Hm,“ sagte Iwan Iwanowitsch.
„Ja,“ fuhr der Polizeimeister fort, „im Jahre 1801 war ich Leutnant der 4. Kompagnie im 42. Jägerregiment. Unser Kommandant war, wie Sie vielleicht wissen, ein gewisser Hauptmann Jeremeew.“ Hierbei senkte der Polizeimeister seine Finger in die Tabaksdose, welche Iwan Iwanowitsch ihm hinhielt, und zerrieb den Tabak zwischen den Händen.
„Hm,“ erwiderte Iwan Iwanowitsch.
„Aber es ist meine Pflicht, mich den Forderungen der Obrigkeit zu unterwerfen,“ fuhr der Polizeimeister fort. „Wissen Sie auch, Iwan Iwanowitsch, daß die Entwendung eines amtlichen Schriftstückes, genau so wie jegliches andere Verbrechen, vor das Kriminalgericht gehört?“
„Das weiß ich so gut, daß ich Ihnen, wenn Sie wünschen, sogar einen Vortrag darüber halten könnte. Aber das bezieht sich auf Menschen, so z. B. wenn Sie ein Dokument gestohlen hätten. Aber ein Schwein — ein Tier, ein Geschöpf Gottes ...“
„Sie mögen recht haben, aber das Gesetz lautet: der des Diebstahls Schuldige — ich bitte Sie genauer hinzuhören. — Der Schuldige! Hier ist weder vom Stand, noch von der Gattung, noch vom Geschlecht die Rede, also kann auch ein Tier der Schuldige sein. Aber wie Sie wollen, das Tier muß bis zur Verkündigung des Urteils als Ruhestörer der Polizei ausgeliefert werden.“
„Nein, Peter Feodorowitsch, das wird nun nicht geschehen,“ sagte Iwan Iwanowitsch kaltblütig.
„Wie Sie meinen, ich muß mich jedoch an die Vorschriften der Regierung halten.“
„Wie? Sie drohen mir! Sie wollen wahrscheinlich den einarmigen Soldaten herschicken, um es holen zu lassen. Ich werde meiner Magd befehlen, ihm mit der Ofenzange heimzuleuchten, die wird ihm auch noch seine gesunde Hand entzweischlagen!“