»Die Mutter hat mich doch geschickt.«

Nun wird die Mutter aufgerufen. O diese Mütter! Meistens sind es polnische oder italienische Judenweiber. Die Ausländer und Einwanderer bestreiten, nebenbei gesagt, mehr als 80% aller Fälle, die vor den Jugendgerichten in New York verhandelt werden. In irgend einem fremdsprachigen Idiom ergießt sich ein kaum einzudämmender Redeschwall über den Richter. Ein Dolmetscher, der stets zur Hand ist, übersetzt das Notwendigste. Die Familiengeschichte mehrerer Generationen, die die redelustige Dame zum besten gibt, läßt er natürlich fort. Solchen Müttern gegenüber kann der Richter sehr unangenehm werden. Zum ersten Male bekommt sie eine äußerst scharfe Verwarnung, zum zweiten Male schon nimmt man ihr das Kind fort und bringt es »probeweise« in einem der zahlreichen, großartig organisierten Kinderheime unter. Erfolgt später noch ein Rezidiv, so bekommt sie ihr Kind überhaupt nicht mehr nach Hause, bis es erwachsen ist. Auf diese Weise schützt sich der amerikanische Staat vor heranwachsenden Verbrechern. Freilich sind dazu drei Institutionen nötig, die aufs engste zusammengehören, obgleich sie völlig unabhängig voneinander arbeiten: die Kinderschutzgesellschaft, das Jugendgericht und die Gesellschaft für Kinderheime und Besserungsanstalten für jugendliche Verbrecher.

Selbstverständlich sind nicht alle Fälle, die vors Jugendgericht kommen, so harmloser Art, wie der eben angeführte. Viele der kleinen Delinquenten müssen sich für Diebstahl, Betrug, Tätlichkeiten verantworten. Oder auch für Straßenraub und Mord. Aber Schuleschwänzen gehört ebenfalls zu den Vergehen, die von diesem vielseitigen Gerichtshofe geahndet werden. Die Verhandlungen werden sehr leise geführt, um das Schamgefühl der Kinder zu schonen. Keiner von den jungen Galgenvögeln, die auf der Anklagebank sitzen, braucht zu wissen, was dem anderen zur Last gelegt wird. Auch das Publikum von Tanten und Verwandten kann schwerlich vernehmen, was vor dem Richtertisch verhandelt wird, es mag noch so sehr die Ohren spitzen. Ich hatte meinen Platz neben dem Richter erhalten. Daher entging mir kein Wort der Verhandlungen. Dieser Richter, ein verhältnismäßig junger Mann, hat einen unauslöschlichen Eindruck auf mich gemacht. Fast mit einem Seherblick verstand er es, in die feinsten Geheimnisse der Kinderseele einzudringen. Sein Resumee entbehrte oft nicht eines gewissen Humors.

Ein trotz seiner nicht gerade herkulischen Figur immerhin ganz stämmig aussehender jüdischer Kleinkramhändler behauptete, von einem dreizehnjährigen Jungen »verprügelt« worden zu sein. Als sachlichen Beweis zeigte er eine Beule an der Stirn. Darauf wurde der Angeklagte abgerufen. Es erschien ein schmächtiges, buchstäblich braun und blau geschlagenes Bürschlein. Der Angeklagte behauptete, der Angegriffene gewesen zu sein, stellte im übrigen den Hieb, der die Beule an seines Widersachers Stirn verursacht hatte, nicht in Abrede, und sah so aus, als ob er neben diese erste Beule nicht ungern eine zweite setzen würde. Die Zeugenaussagen neigten zu seinen Gunsten. Der Richter resümierte, daß die Schuld der beiden Widersacher wahrscheinlich im umgekehrten Verhältnis stehe, wie die Größe ihrer Beulen, diktierte dem Jungen eine geringe Freiheitsstrafe zu, und der Jude mußte zahlen, was ihm augenscheinlich sehr viel bitterere Schmerzen verursachte, als seine Beule.

Der ernsteste Fall an diesem Verhandlungstage betraf einen vierzehnjährigen Knaben, der tags zuvor seinen Spielkameraden erschossen hatte. Der Fall lag ziemlich kompliziert. Die beiden Jungen hatten eine alte rostige Pistole gefunden und sich um ihren Besitz heftig gestritten. Der Streit war in Tätlichkeiten ausgeartet und dabei war der unselige Schuß gefallen. Der Angeklagte war sofort ausgerissen, für zwei Tage verschwunden und erfuhr erst, als er sich am dritten Tage zu Hause einstellte, daß er seinen Freund erschossen hatte. Die Mutter des Erschossenen bestand auf der Absichtlichkeit des Verbrechens, auch die Zeugenaussagen einiger Spielgefährten und ihrer respektiven Mütter und Tanten ergaben wenig Günstiges. Demgegenüber stand nur die Aussage des Erschossenen selbst, der im Hospital kurz vor seinem Tode geäußert hatte, »sein Freund« habe »es« ganz sicherlich im Versehen getan.

Der Junge wurde vorgeführt. Trotzig und wild sah er aus, und manchen dummen Streich mochte er auf dem Gewissen haben. Aber seine Augen, die jetzt voller Tränen standen, blickten so offen und ehrlich, daß für mich seine Schuldfrage sofort außer jedem Zweifel stand. Aber der Richter war weniger voreilig.

Mit vorsichtigem Fragen, die mehr den Charakter einer freundschaftlichen Unterredung, als den eines Verhörs hatten, versuchte er dieser Knabenseele auf den Grund zu kommen. Ja, der Junge hatte auf den Freund gezielt, aber nur um ihn zu erschrecken, die Pistole sei losgegangen, er wisse selbst nicht wie. Viel mehr war aus ihm nicht herauszubekommen. Aber die Art und Weise, wie er seine Antworten gab, schnell, unüberlegt, jungenhaft, genügte dem Richter. Er neigte sich zu mir: »He is not a murderer.«

Aber der Fall war damit nicht erledigt. Es wurde noch eine Verhandlung angesetzt, da die Mutter des Erschossenen noch einige Zeugen für die verbrecherischen Instinkte des Angeklagten vorbringen wollte. Und wenn sie ganz New York mobilisiert, – »he is not a murderer« – das war mir ebenso klar, wie dem Richter. Der Junge wurde bis zur zweiten Verhandlung der Obhut eines Kinderheims anvertraut, mehr damit sich seine Nerven etwas beruhigen sollten, als um ihn zu strafen und »unschädlich« zu machen.

Die Agenten und Agentinnen der Kinderschutz-Gesellschaft spielen in den meisten Fällen, wenn es sich um einfache Verwahrlosung der Kinder handelt, die Rolle des Staatsanwaltes. Gegen ihre Anschuldigungen haben sich die Kinder, respektive ihre Eltern zu verteidigen. Sie auch führen die Kinder, wenn sie aus den Besserungsanstalten entlassen werden, wieder dem Richter vor. Oft tun sie das nicht ohne Stolz. Der Richter behauptete, daß die Kinder schon nach einer kurzen Besserungsfrist meist nicht wiederzuerkennen seien. Sie werden in den Anstalten fast ausschließlich durch Freundlichkeit und liebevolle Behandlung »gebessert«. Oft ist es nicht leicht, die Kinder den Eltern zu entreißen. Eine alte triefäugige Italienerin wehrte sich sozusagen mit Händen und Füßen dagegen, schrie und tobte, als man ihre beiden zwölf- und vierzehnjährigen Töchter, die sie zu unsittlichen Lebenswandel anhielt, fortnahm.

Die »gebesserten« Kinder versprechen dem Richter mit Wort und Handschlag, von nun an ein anständiges Leben zu führen. Der pädagogische Wert dieses feierlichen Augenblicks ist ohne Zweifel ein sehr großer. Und die Kinder scheinen sich dessen voll bewußt zu sein. Ich habe nie ernsthaftere Kindergesichter gesehen, als bei diesen kleinen amerikanischen Vagabunden, wenn sie dem Richter ihre Hand entgegenstreckten.