Das niederdrückende Gefühl, eine Verantwortung zu übernehmen, die man eigentlich nicht verantworten kann, muß den Jugendrichter in viel stärkerem Maße überkommen, als jeden anderen Rächer der gesellschaftlichen Ordnung. Denn er hat es ausschließlich mit Kindern zu tun, mit werdenden Menschen, die in den wenigsten Fällen selbst für ihre Handlungen einstehen können. Und davon, wie er diesen oder jenen Fall »angreift«, hängt vielleicht das Schicksal eines oder vieler Menschenleben ab.
Wenn man abends in den Straßen von New York umherwandert, fällt es einem sofort auf, daß man nach 10 Uhr keinem Kinde mehr begegnet. Das Gesetz verbietet es Kindern unter 16 Jahren, sich abends in den Straßen herumzutreiben. Und dieses Gesetz wird mit großer Strenge gehandhabt, wie ich mich während der erwähnten Gerichtssitzung überzeugen konnte.
Natürlich wäre das Gesetz allein wahrscheinlich machtlos, wenn ihm nicht die in ganz Amerika weitverzweigte »Kinderschutzgesellschaft« zur Seite stände. Diese Gesellschaft beschäftigt in New York allein Tausende von Agenten und Agentinnen, die zum größten Teil aus reiner Liebe zur Sache ihrem schweren aber lohnenden Beruf nachgehen.
Diese Agenten haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht jedes Kind, das ihnen abends in den Straßen von New York begegnet, aufzugreifen und an die Kinderasyle abzuliefern. Und das schuldige Kind hat sich jedesmal vor dem Jugendgericht zu verantworten.
Man gewinnt manch trostlosen Einblick in die amerikanischen Familienverhältnisse, wenn man den Verhandlungen solch einer Jugendgerichtssitzung folgt. In den allermeisten Fällen sind es die Eltern, die die Kinder dazu anhalten, das Gesetz zu übertreten und sich abends in den Straßen umherzutreiben, sei es zu dem verhältnismäßig unschuldigen Zweck, Zeitungen und Streichhölzer zu verkaufen, oder um sich vorzeitig einem liederlichen Lebenswandel und leichten Gelderwerb zu ergeben.
Man hat dem amerikanischen Kindergericht zum Vorwurf gemacht, daß es die elterliche Autorität untergrabe. Das tut es jedoch in den seltensten Fällen und nur, wenn es absolut notwendig ist. Der Richter wird jeden Augenblick in äußerst schwierige Lagen versetzt. Es gehört ein seltenes Feingefühl, große Menschenkenntnis und ein unfehlbarer Takt dazu, um dieses Amt in wünschenswerter Weise zu versehen.
Ein kleiner sechsjähriger Spatz wird vorgeführt. Als er ins freundliche aber ernste Gesicht des Richters blickt, quellen ihm schon die hellen Tränen aus den Augen.
»Du hast gestern abend um 11 am Herold-Square Zeitungen verkauft?«
Ein kaum hörbares »Ja«.
»Warum tatst du das? Du weißt aus der Schule, daß du abends nicht auf die Straße, sondern früh zu Bett gehen sollst.«