Jeder Gesetzgeber verhängt Strafen auf die Übertretung seiner Gesetze und er muß es; denn wie wäre es sonst möglich, seinen Worten Nachdruck zu verleihen?

Die Macht irdischer Gesetzgeber reicht nur bis zu ihrem Tode. Gott, die ewige Macht, aber umfaßt wie die Sonne am Himmel die diesseitige und jenseitige Hemisphäre. Gott ist in der Ewigkeit, der Mensch lebt weiter in der Ewigkeit, darum ist eine Belohnung oder Bestrafung im Jenseits auf jeden Fall möglich. Wer könnte das leugnen?

Sie ist mehr als möglich, sie ist gewiß. Wenn Gott Gesetze gibt und der Mensch sie übertritt, dann kann und darf Gott sich das nicht bieten lassen. Er muß strafen.

»Aber«, sagt man, »hienieden findet die Tugend ihren Lohn, das Laster seine Strafe.«

Nicht leugnen will ich, daß das oft der Fall ist, aber immer? Wo finden denn die vielen Blinden, Lahmen, Kriegsinvaliden, die vielen gedrückten Gattinnen, gemarterten Kinder, ihrer Ehre und ihres Vermögen grausam Beraubten hienieden ihren Lohn? Und finden all die Hochstapler, Mädchenhändler, Verführer, Tyrannen hienieden ihre Strafe? Sagt nicht der Volksmund: »Die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen?« Und vernimmt man nicht oft genug die Klage, daß den Gottlosen hienieden alles nach Wunsch geht, während das redliche Bemühen der Guten von stetem Mißerfolg begleitet ist? Gewiß ist es, daß nur ein Teil der Bösen hier seine Strafe findet, nur ein Teil der Guten hienieden einen Lohn; wäre es denn gerecht von Gott, wenn die andern leer ausgingen? Und wäre es mit seiner Heiligkeit vereinbar, daß er das Gottwidrige überhaupt nicht verfolgte?

Doch abgesehen von alledem: man übersieht bei diesem Einwand ganz und gar, daß Lohn und Strafe nicht nur da sind, die geschehene Tat zu berichtigen, sondern vor allem, auf die noch zu geschehenden Taten im Sinne der sittlichen Ordnung einzuwirken. Die Sanktion des Gesetzes soll in erster Linie zur Beobachtung des Gesetzes antreiben, nicht den Durchbruch des Gesetzes wieder gut machen.

Wer immer das Recht besitzt, Befehle und Gesetze zu erlassen, muß auch die Macht haben, seinen Willen durchzusetzen. Wie könnte ein Vater seine Kinderschar, ein Lehrer seine Schule, ein Feldherr seine Truppen, ein König seine Untertanen regieren, wenn jene alle den Befehlen ungestraft trotzen könnten?

Wie wird nun der Nachdruck auf Befehl und Gesetz gelegt? Doch wohl durch Hinweis auf Lohn oder Strafe. Vater und Lehrer drohen mit der Rute, Feldherr und König mit Arrest und Tod!

Selbstverständlich, daß auch der König der Könige, Gott, seine Kerker wie seine Kronen zur Verfügung hat. Gottes Sanktion muß nun einer doppelten Anforderung gerecht werden, sie muß einerseits genügende Motive für das sittliche Handeln abgeben und darf dabei doch anderseits die Freiheit des Menschen nicht aufheben; denn mit der Freiheit wäre ja die Möglichkeit, sittlich sich zu betätigen, überhaupt genommen.